Wäre es ok für euch wenn eure Frau immer fährt?
Wäre es ok wenn in der Beziehung nur eure Frau immer zum Schlüssel greift und ihr nur fahren dürft wenn sie etwas trinken möchte, sonst egal welche Strecke nur sie fährt ?
19 Antworten
Warum sollte das nicht okay sein? Man muss sich mal überlegen, dass es noch gar nicht so lange her ist, da durfte die Frau nicht ohne die Erlaubnis des Mannes ein Auto führen. 1958 wurde das erst geändert. So ein aufgeklärtes Land wie Deutschland und erst 1958 wurde das geändert. Die Frage stellt sich somit gar nicht erst. Wenn das bei euch klappt, dann seid doch einfach froh, dass Frauen das heute dürfen. Ihr könntet euch aber auch einfach absprechen und den Fahrer gemeinsam auswählen.
Das mag richtig sein, ändert aber die Grundaussage nicht und macht es eher schlimmer, als besser.
Das mag richtig sein
Das ist richtig
, ändert aber die Grundaussage nicht
Doch
und macht es eher schlimmer, als besser.
Nein, wenn der Mann dem Führerschein zugestimmt hat, kann die Frau fahren wie sie will und braucht keine weiteren Genehmigungen.
Nein, lies einfach meinen Text.
Und nein, ich habe keine Lust mit jemanden hier zu streiten, der schon so trollartig versucht einen Streit zu beginnen. Lies den Text nicht nur, sondern verstehe ihn auch und informiere Dich und bringe die Chronologie nicht durcheinander.
Und bitte langweile mich nicht mit deinen Trollversuchen.... Gäääääähn :-)
funktioniert in meiner Beziehung ziemlich genau so: ich fahre fast immer, es sei denn ich trinke Alkohol oder muss nebenbei was erledigen. Finden wir beide Gut so wie es ist.
Ich wäre froh, wenn ich mal jemanden hätte, der mich chauffiert zeitweise
Selbst mit Frau ging das nicht, da sie sich lieber chauffieren ließ als mal zu fahren, außer... das Auto war neu und dann machte es ihr auch Spaß LACH
Mittlerweile ja
Ich fahr beruflich soviel Auto das ich froh bin wenn ich mal nur Beifahrerin bin
Nein, ich möchte echt nicht immer fahren..
Nicht ganz richtig:
bis 1958, bevor das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts" am 1. Juli 1958 in Kraft getreten ist, mussten Ehefrauen ihre Männer um Erlaubnis fragen, ob sie den Führerschein machen durften.