Vorwurf Illegale Gartennutzung?

5 Antworten

die Wohnung in der ich wohne gehört mein Vater er hat sie mir geschenkt, 

Ja, was denn nun? Gehört die Wohnung deinem Vater oder hat er sie dir geschenkt?

Hätte er sie dir geschenkt, wärst du Eigentümer und ständest im Grundbuch. Dann wäre vermutlich auch die Pacht (oder ist das ein Sondernutzungsrecht?) des Gartens an dich übergegangen.

Solltest du 'nur' Mieter sein: trotzdem kann dein Vater dir die Nutzung seiner Parzelle erlauben.

Beko793 
Fragesteller
 31.03.2020, 13:08

Die Wohnung ist auf seinen Namen er hat sie mir aber so gesehen geschenkt, es läuft nur über seinen Namen momentan ..

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florestino  31.03.2020, 13:49
@Beko793

Dann ist er der Eigentümer solange er im Grundbuch steht.

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Um welche Nutzung handelt es sich denn ?
Gemüse und Obstanbau ?
Reine Liegewiese ?

Machst du vielleicht größere Grillpartys oder
Feiern mit viel Lärm ? 

Wenn nein, und du dich an die Vertragsbedingungen
hälst, kann er doch nichts machen.

Hast denn nicht auch Vertetungsrecht bei der
Eigentümer-Versammlung ?
opi ehrsam  

PS: Die Kleingartenverordnung wird hier nicht greifen !  

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Beko793 
Fragesteller
 31.03.2020, 13:07

Ich pflege halt den Garten mit und grille ab und zu mit der Familie, ich halte mich halt ab und zu allgemein im Garten auf ..

Wieso sind sie der Meinung dass die Kleingartenordnung hier nicht greifen wird ?

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Beko793 
Fragesteller
 31.03.2020, 13:22

Wenn die Kleingartenverordnung hier nicht greifen würde, worauf bezieht er sich dann den dass er mir Benutzung Dritter vorwirft ?

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ehrsam  31.03.2020, 14:44
@Beko793

Naja ich könnte mir vorstellen, das die Eigentümergemeinschaft
eigene Regeln aufgestellt hat.  Sind ja sicher keine Schrebergärten ? 

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Beko793 
Fragesteller
 31.03.2020, 15:06
@ehrsam

Nein sind sie nicht (Schrebergärten), bestimmt gibt es eigene Regeln, und wenn es sie geben sollte so bin ich trotzdem auf der sicheren Seite da der Verwalter damals zugestimmt hat dass ich also die Familie den Garten nutzen darf ..

Was ich mich jedoch frage, stehen die Regeln der Eigentümergemeinschaft über der regeln des Staates ?

Mfg, vielen dank für ihre Antwort

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Nicht nur hat der Verpächter zugestimmt, sondern du bist auch noch ein direkter Familienangehöriger. Also alles gut, da will sich nur jemand als Haussheriff aufspielen.

1. Du wurdest erwähnt und der Verpächter gab das Okay

2. Du bist das Kind deines Vaters, somit Verwandter ersten Grades

3. Der Typ stänkert nur. Soll er doch klagen. Dann kannst du vom Gewinn evtl eine schöne Gartenlaube bauen.

Es gibt Menschen, denen muss furchtbar langweilig sein. Wahrscheinlich weil die Wirtshäuser momentan zu sind ...

Du wohnst dort, der Garten ist mitverpachtet und die Nutzung wurde ja sogar genehmigt.

Einfach freundlich grinsen 😉