Wem gehört die Laube??
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann hier geholfen werden, fällt ja eher in die Rubrik Recht. Ich habe vor über 3 Jahren eine Gartenparzelle gepachtet und das Haus welches darauf stand in diesem Jahr erst abgerissen und neugebaut, allerdings mit organisertorischer Hilfe meiner Exfreundin, von der ich mich vor kurzem getrennt habe. Ich bin der Pächter und sie nicht. Ich habe schon bevor ich sie gekannt habe, mit dem Bau der neuen Laube angefangen, sprich fundament gegossen, wasserleitungen gelegt, gerodet, etc..Nun ist die Laube soweit fertig und es kriselte.
Ein Freund ihrer seits half mir beim bau der Laube, sie übernahm wie gesagt eher das organisatorische und ein wenig gartenarbeit. Ich habe dagegen rund um die uhr mit ihrem kumpel geackert, der auch nie etwas für seine unterstützung verlangt hat.
Das holz für den bau allerdings haben wir von einem Gelände, welches in privatbesitz ist, haben dann einen kaufvertrag mit dem eigentümer gemacht, in dem festgehalten ist, das wir das altholz des gebäudes abtransportieren dürfen. da ist sie drin festgehalten, sprich sie hat es unterschrieben.
Nun haben wir das Haus gebaut mit diesem holz, ich habe das geld für das holz allerdings dem eigentümer überwiesen, also demnach bezahlt.
Die Laube habe ich auch weitestgehend alleine gebaut und es wurde auch vom bezirksverband unter meinem Pächternamen abgenommen.
Wem gehört der Garten mit Laube jetzt rechtlich?
Sie ist halt zu tiefst verletzt durch die trennung und hat nur das gefühl, das ich sie die ganze zeit ausgenutzt hätte, was garnicht stimmt, aber gefühle kann man nun mal nicht erzwingen, aber das versteht sie nicht. Und jetzt hatte sie mir gesagt (sie hat jura studiert bis ins 4te semester) das ihr die laube, genauso wie mir gehört, stimmt das? denke ja eigentlich nicht, weil ich Pächter bin und die Laube auch unter meinem Namen abgenommen wurde.
Sie gibt mir das gefühl sich rächen zu wollen für das was ich ihr angetan habe. und sie sagte, das sie keine lust hat, das gerichtlich zu klären. Hat sie da überhaupt eine angriffsmöglichkeit? Sie hat mir halt den vorschlag gemacht, im wechsel jeder woche den garten abwechselnd zu nutzen, aber das ist doch mein garten und meine laube, oder sehe ich das falsch? - belastet mich ganz schön die sache, bitte helft mir :)
Und ja klar, hat sie auch so manches Geld hineingesteckt, allerdings nicht ansatzweise so viel wie ich. habe ihr 500 euro angeboten, die sie ausgeschlagen hat und den zweitschlüssel will sie mir auch nicht geben.
4 Antworten
Rechtlich gesehen ist der Kleingartenverein Eigentümer der Laube. Da nur du im Pachtvertrag stehst, bist auch nur du´gegen den Besitzer verantwortlich.
Nein.
Rechtlich gesehen ist der Kleingartenverein der Eigentümer oder zwischenpächter des Grundstücks.
Bei uns wird bei einer Kündigung des Pachtvertrages ein Gutachten erstellt. Es werden alle Bäume, Sträuche und auch Gartenlauben gezählt und diese Summe dem Pächter erstattet. Bezahlen muss derjenige, der das Grundstück übernimmt.
wenn ich ein auto kaufe, im brief eingetragen bin ist es vollkommen egal ob wer anders es bezahlt hat. Dann bin ich der Eigentümer. So ist es mit deiner Laube auch. Dennoch finde ich, dass du (moralisch gesehen) ihr das Geld was sie gezahlt hat erstatten solltest.
du fühlst dich moralisch schuldig, weil sie mitgeholfen hat und der Bekannte deiner Exfreundin.
Schreib ihr einen Brief, in dem du bedauerst, daß Eure Beziehung gescheitert ist. Daß du ihr eine Entschädigung zahlen möchtest (nur ihre Auslagen). Daß du dich gern im Guten getrennt hättest, Verständnis dafür, daß Trennung weh tut und du ihr nicht weh tun wolltest. Schreib einfach nett und versöhnlich.
Kannst du nicht den Bekannten von ihr als Vermittler einschalten?
Erst wenn das alles nichts nützt, würde ich die rechtliche Seite aufzeigen - daß sie keinerlei Anrecht hat und daß sie eine solche Auseinandersetzung dir und vor allem sich selber ersparen sollte
Sie ist weder Pächterindes Grundstückes noch Eigentümerin der Hütte. Allenfalls könnte sie die Bezahlung des Holzes verlangen, wenn sie dieses bezahlt hätte.
Also die Dame betreibt mit ihrem Jura-Schmalspurwissen etwas Schaumschlägerei.
Schloss an der Hütte austauschen - und die Sache sollte erledigt sein.
Mal realistisch - was glaubst Du könnte diese Ex-Freundin machen, wenn Du das Schloss der Hütte austauschst?
Sie ist nicht wie bei einer Wohnung Mieterin und besitzt (k)einen Kündigungsschutz.
Hätte sie einen Kühlschrank in der Hütte stehen, so könnte sie dessen Herausgabe verlangen.
Was könnte sie wohl bei zwischenzeitlich verbautem Holz/ Material verlangen? Richtig - maximal Bezahlung des Materials. Und nachdem Du nachweislich dieses Material bezahlt hast, bleibt für sie keine Forderung übrig. - Gesunder Menschenverstand -
So ist schon eine Weile her das ich hier meine Frage gepostet hatte. Aber es kam wie es kam. Ich hasse sie jetzt bis aufs Blut. Sie hat einen Anwalt eingeschaltet und versucht über ihn jetzt 15000 Euro von mir zu erhalten, weil ich durch sie wohl solch eine wertsteigerung erhalten habe.. Das wäre mir zwar neu aber so steht es im schreiben. Wegen der Bezahlung in Bezug auf den kauf - Ich habe das Holz bezahlt ja, habe es ihr allerdings nicht überwiesen, sondern dem ehemaligen Eigentümer. Ändert das was an dem Sachverhalt? Ich kann das auch alles nachweisen das nur durch mein handeln und tun eine wertsteigerung statt gefunden hat. Das war meine Arbeitszeit, meine nerven und mein Geld was dort eingeflossen ist. Ist echt unglaublich was die Frau da Grad versucht. Lg
weit du das genau? weil es wäre echt wichtig um mir ein gutes gefühl zu geben, hast du jura ausgelernt?
danke erstmal für deine schnelle antwort