Mit welchen Gründen darf der Verpächter unser Gartenpachtverhältnis kündigen?

5 Antworten

Einfach so auflösen, nein. Er ist mit allen Rechten und Pflichten in den Pachtvertrag eingestiegen, hier halt unwissend, aber das ist nicht dein Problem. Er kann dir entweder nach den Bestimmungen aus deinem Pachtvertrag fristgerecht kündigen oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB.

 Voraussetzung hierfür dein Onkel hat den Wechsel auch dem Verpächter mitgeteilt. War dein Onkel dort noch als Pächter geführt, kommt es darauf an, ob er das Recht einer Unterverpachtung hat. Bei schriftlichen Verträgen berechtigt dies in der Regel zur außerordentlichen Kündigung. 

Da sollte der Besitzer vom Notar und dem Verkäufer Schadenersatz fordern , denn das  ein Verschweigen von Belastungen .

Natürlich kann ein Pachtvertrag , ebenso wie ein Mietvertrag gekündigt werden . Eigenbedarfskündigung !.

Ein Pachtvertrag darf selbstversändlich gekündigt werden .. dazu braucht es auch keine Gründe (der besondere Schutz des Mietrechts gilt hier nicht)

wen es keinen schriftlichen Pachtvertrag gibt, gelten die gesetzlichen Regleungen

§ 584 BGB Kündigungsfrist

(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die

Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines

Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben

Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

(2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.

Die Selbstverwendung ist ein Grund hierbei. Wenn der die Lauben dort weghaben und stattdessen was draufbauen will, kann der kündigen.