Reihenhäuser : Zuweg = Privat?

unsaubere Skizze, sorry - (Recht, Garten, Verbot)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man davon ausgeht, dass jeder Eigentümer sein Grundstück einzeln besitzt, in diesem Fall also das Rechteck "blaue 2" inklusive des Wegeanteils. Dann dürften im Grundbuch Wegerechte für die Grundstücke "blau 3" und "blau 4" eingetragen sein, aber keine Wegerechte für die Grundstücke "schwarz 2", "schwarz 3" und "schwarz 4".

Wenn es tatsächlich so ist (Grundbuchauszüge lesen), hat der Nachbar recht.

Ein Notwegerecht existiert hier nicht, weil zu den schwarzen Grundstücken Zuwege existieren.

theodosorius 
Fragesteller
 06.06.2013, 10:56

Okay. Klingt logisch. Und ins GB kann ich einfach so rein gucken? Also, vorausgesetzt ich gehe zum Grundbuchamt natürlich...

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Mikkey  06.06.2013, 11:13
@theodosorius

Es reicht ein berechtigtes Interesse, das ist hier gegeben. Gebühren sind gering.

Wenn Dir das Grundstück "schwarz 3" gehört, kannst Du es auch aus dem eigenen Grundbuchauzug herauslesen (wenn alle Grundstückslasten gleichartig sind):

Nur Wegerecht zu "schwarz 4", dann dürfte es so sein, wie oben beschrieben.

Auch Wegerechte zu "weiß 3" und "weiß 4" (nicht beschriftet), dann darf der Gärtner durch.

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Meinereiner67  06.06.2013, 11:57
@Mikkey

Den Sonderdall eines solchen Wegerechtes gibts aber nur dann, wenn der Garten nicht über das Grundstüch des Eigentümers erreichbar wäre.

Das so genannte berechtigte Interesse ist nach den Angaben des Fragestellers offensichtlich nicht gegeben, insbesondere dann nicht, wenn der Gärtner quasi nur zu faul ist das Grundstück seines Auftraggeber regulär zu nutzen, beil es halt bequemer ist, durch fremde Gärten zu latschen.

Ob das hinnehmbar ist, dass der Gärtner da durchgeht, sei dahingestellt. Wenn der Eigentümer das nicht will, muss er das nicht dulden.

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Mikkey  06.06.2013, 12:04
@Meinereiner67

Den Sonderdall eines solchen Wegerechtes gibts aber nur dann, wenn der Garten nicht über das Grundstüch des Eigentümers erreichbar wäre.

Was Du meinst, ist ein "Notwegerecht", das ist etwas Anderes. Wegerechte sind etwas absolut normales. Sie werden bei der Aufteilung von Grundstücken für die einzelnen Parzellen eingetragen. Die gibt es, wenn sie ins Grundbuch eingetragen werden.

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theodosorius 
Fragesteller
 06.06.2013, 12:27
@Meinereiner67

Nochmal:

Der Gärtner geht NICHT durch fremde Gärten. Er geht über den Weg, über den man regulär zu Häusern gelangen kann. Gegenüber einer jeden Haustür befindet sich eben ein Garten eines Hauses der vorangegangenen Reihe.

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Wurde schon rausgefunden warum der Nachbar dagegen is? Liegts vielleicht an eventuellen Verunreinigungen? Breit genug sollte der Weg ja schon sein, damit keine Schäden entstehen. Gegen die Verunreinigungen hilft es nach dem Feierabend des Gärtners liegengebliebenes zu entfernen.

theodosorius 
Fragesteller
 06.06.2013, 10:52

Der Weg hat eine Breite von ca. 2,50m. Verunreinigungen, etwa wenn der Gärtner Äste geshcnitten hat und diese über eben jenen Weg wegtransportiert, räumt er defintiv immer weg.

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Tach,

Wenn jedes Reihenhaus für sich ne WEG (Wohnuntgseigentümergemeinschaft) darstellt, hat da in den Gärten, die zu der WEG gehören kein Andere4r was verloren.

Lies dich mal ein ins WEG (Wohnungseigentumsrecht) danach wird jedes aufgeteilte Wohneigentum, z.B. Mehrfamilienhaus, Reihenhaisn usw. was mehreren Eigentümern gehürt, nach außen durch eine Hausverwaltung vertreten.

Bei aufgeteilten Objekten muss auch ne Teilungserklärung existieren, in der die Verhältnisse der Eigentümer untereinander festgelegt sind.

Da steht dann z.B. drin, ob ein Garten ne gemeinschaftsfläche ist, o. ob zu jeder Einheit ein eigener Garten gehört usw.

Wenn das da drin steht, ist das auch im Grundbuch der jeweiligen Einheit zugeordnet.

Das heiß das z.B.

"zum Sondereigentum bzw Sondernutzungsrecht der Wohnung EG rechts gehört der im Lageplan mit Nr XY bezeichente Gartenanteil, sowie z.B. der mit NR xy bezeichnete Pkw Stellplatz."

Wenn das da so steht, muss der Eigentümer GAR NIX dulden.

Sonst kommt noch einer auf die Idee und behauptet, er dürfe auch quer duchr die Küche und durchs Wohnzimmer laufen, weils im Erdgeschoss ist und grade passt.

Was soll da also geduldet werden, wenn die jeweilige Parzelle für den Gärtner über das Grundstück des Auftraggebers erreichbar ist?

Dir, bzw dem Eigentümer steht vielmehr das recht zu den Gärtner 8-kantig aud dem unrechtmäßig begangenen Garten zu werfen.

Die gesetzlich Grundlage dazu findet sich un den §§ 858 u. 859 BGB.

Das heißt Besitzstörung bzw. verbotene Eigenmacht.

Lustig wird das bei § 859 BGB.

Danach darf man auch notwendige Gewalt anwenden um den Besitzstörer zu "entsetzen". Entsetzen heißt hier, den Störer vom Grundstück beseitigen.

Wenn das Gartanstück eingezäunt ist, könnte man auch mal den Rottweiler zun spielen in den Garten schicken.

In den §§ steht "Besitzer".

d.h.: das Recht steht nicht nur dem Eigentümer zu, sondern auch dem Mieter. - ein Mieter ist Besitzer der Mietsache, jedoch nicht Eigentümer.

theodosorius 
Fragesteller
 06.06.2013, 12:17

Es handelt sich bei den Reihenhäusern um Einfamilienhäuser, nicht um mehrere Wohnungen.

Auch geht niemand unrechtmäßig in irgendeinen Garten. Vielmehr geht der Gärtner über den (orangenen) Weg, der sich zwischen den blauen und den schwarzen Häusern befindet (und über den man eben zu den Haustüren der blauen Häuserreihe gelangt) entlang, um in den Garten von dem schwarzen Haus 3 zu gelangen.

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Die orangen Wege sind definitiv keine Privatwege, denn sie sind nicht auf dem Grundstück des Eigentümers. Außerdem sind die Wege auch für andere Eigentümer nötig, da 4 Häuser über einen Weg erschlossen sind.

Es kann also kein Privatweg sein.

theodosorius 
Fragesteller
 06.06.2013, 10:54

Denke ich eigentlich auch. Aber: Das ist ja gerade die Frage. Ob das Grundstück nicht auch ein Stückchen weiter geht, als nur bis zu dem Zugang zum eigenen Haus.

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furbina  06.06.2013, 11:04
@theodosorius

Na ja, es kann schon ein Privatweg sein. Mir gehört auch so ein fünftel von einem Privatweg und darf ihn deshalb nutzen. Es nutzen auch andere diesen Weg und es regt sich nicht wirklich jemand darüber auf. So ein Privatweg ist ja auch mit Kosten verbunden...........vielleicht regt sich der Nachbar weniger auf, wenn man sich an den Kosten beteiligt......

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Mikkey  06.06.2013, 11:02

definitiv keine Privatwege, denn sie sind nicht auf dem Grundstück des Eigentümers

Kennst Du die Eigentumsverhältnisse dieser Reihenhausanlage?

Die meisten Zuwegungen bei Reihenhausanlagen sind so organisiert, dass der entsprechende Wegeanteil zu dem Grundstück gehört und ein Wegerecht für die dahinterliegenden Grundstücke eingetragen wird.

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ist das eine WEG?

theodosorius 
Fragesteller
 06.06.2013, 10:54

Nicht, dass ich wüsste. Dachte bis jetzt auch immer WEGs gäbe es nur bei Doppelhaushälften.

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