Vorläufiger Führerschein abgelaufen, was passiert wenn ich angehalten werde?
Hallo,
ich habe letztes Jahr die Führerschein Klasse C gemacht. Da ich dieses Jahr eigentlich noch CE dranhängen wollte, bekam ich nur einen vorläufigen Führerschein. Durch die ganze Corona Geschichte verschiebt sich das jetzt, und so hab ich erst jetzt bemerkt, dass mein vorläufiger Führerschein schon ein paar Tage abgelaufen ist.
Ein Kartenführerschein liegt allerdings schon aus einem anderen Grund bei meiner Führerscheinstelle. Daher hab ich vorhin einen Termin zum abholen gemacht. Auf die Frage hin, ob ich noch Auto fahren darf, antwortete mir die Frau dass ich das erst wieder dürfe, nachdem ich den Kartenführerschein abgeholt habe.
Was passiert denn, wenn ich mit abgelaufenen Führerschein angehalten werde?
Die Fahrerlaubnis hab ich ja, sie ist mir ja auch nicht entzogen worden... Nur der Führerschein ist 4 Wochen abgelaufen.
2 Antworten
"Auf Nachfrage hin meinte die Frau, dass ich kein Auto mehr fahren darf", du darfst fahren, eine Fahrerlaubnis hast du ja schließlich, ein abgelaufener Führerschein steht dem nicht Mitführen des Führerscheines gleich und kann dich bei einer Kontrolle 10€ Verwarngeld und die Auflage, den neuen Führerschein bei der Polizei vorzeigen zu müssen, kosten. Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis hast du nicht zu befürchten und wenn du der Polizei sagst, dass du es wegen des eigenschränkten Behördenbetriebes durch das Corona- Virus noch nicht geschafft hast, dann kommst du mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar mit einer mündlichen Verwarnung davon. Mfg.
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Beim Führen eines Kraftfahrzeuges ist ein dafür gültiger Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
(§ 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))
Ergibt einen Regelsatz von 10 € laut Bußgeldkatalog (in der Anlage 1 zur Bußgeldkatalogverordnung die Laufende Nummer 168).
Nach § 2 Absatz 2 StVG kann aber eine Verwarnung ohne Verwarngeld ausgesprochen werden (die Vorschriften der FeV gehören zu den Ordnungswidrigkeitstatbeständen nach § 24 StVG).
Wenn du bei einer Kontrolle den abgelaufenen vorläufigen Führerschein vorzeigst und die Lage schilderst, kommst du also ggf sogar "kostenlos" davon. Zu raten ist dir aber trotzdem, dir erst den Führerschein abzuholen.