Vorfahrts regeln bei Abknickende Vorfahrt schild?
Ich hab ziemlich bald prüfung und ich werde langsam nervös.
Eigentlich glaube ich dass ich die Antworten selbst weiß aber ich möchte nochmal sicher gehen (bitte nur antworten wenn ihr euch selbst sicher seid)
Also:
1. Muss ich Radfahrern und Fußgänger n welche die straße überqueren wollen zuerst lassen obwohl ich auf der abknickenden vorfahrtsstraße bleibe? (siehe bild 1)
Meine Antwort: Ja immer wenn ich abbiege füßgänger und radfahrer überqueren lassen egal ob Vorfahrt oder nicht und egal ob ich nach links oder recht abbiege.
2.wer hat in diesen Situationen Vorfahrt? (siehe Bilder 2,3)
Bild 2:
Meine antwort: Auto 1 da rechts vor links
Bild 3: Auto 2 da rechts vor links
1 Antwort
Hallo
zu Bild 1: Für Radfahrende gelten die selben Vorfahrtsregeln wie für Kraftfahrzeuge. Von oben oder von rechts müssen sie in diesem Fall also warten; du hast Vorfahrt. Auf zu Fuß Gehende muss jedoch auch bei abknickender Vorfahrt Rücksicht genommen und, wenn nötig, gewartet werden (Anlage 3 lfd. Nr. 2.1 StVO). Fährst du nach links, musst du zu Fuß Gehende, die dort queren möchten, durchlassen. Das ist beim Folgen einer abknickenden Vorfahrtsstraße also nicht anders als beim normalen Abbiegen. Zusammenfassung: Zu Fuß Gehende haben Vorrang; Radfahrende müssen warten.
zu Bild 2: Beide Fahrzeuge haben Vorfahrt, da sie beide von der Vorfahrtsstraße kommen. Fahrzeug 2 möchte die Vorfahrtsstraße jedoch verlassen und muss dabei dem Gegenverkehr (Fahrzeug 1) Vorrang gewähren (§ 9 Abs. 3 StVO). Mit "rechts vor links" hat das in diesem Fall also nichts zu tun. Vorfahrt bezeichnet, wer zuerst in die Kreuzung fahren darf, und wird durch "rechts vor links" oder Verkehrszeichen geregelt. Vorrang hingegen muss man gewähren, wenn man abbiegt. Das Verlassen einer abknickenden Vorfahrtsstraße gilt in Bezug auf den Vorrang immer als Abbiegen, auch wenn man geradeaus fährt. Zusammenfassung: Fahrzeug 2 muss warten, weil es Fahrzeug 1 Vorrang gewähren muss.
zu Bild 3: Richtig, für nebeneinander liegende Einmündungen in die Vorfahrtsstraße gilt untereinander "rechts vor links". Fahrzeug 2 hat also Vorfahrt gegenüber Fahrzeug 1.