Vertrag nach Ausbildung widerrufen?

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Dein Ausbildungsvertrag endet mit Bekanntgabe der letzte Prüfungsergebnisse und Dein Arbeitsvertrag ( Übernahme ) soll per Anfang Augugst beginnen?

Du hast die Möglichkeit der vorvertraglichen Kündigung .... sprich unter Einhaltung entweder mit 2-wöchiger Kündigungsfrist soweit eine erneute Probezeit gilt - oder Einhaltung der regulären Kündigungsfrist - sprich 4 Wochen zum 15. eines Monat bzw. zum Monatsende - sprich Du hast ausreichend Zeit.


Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 18:04

Genau, also es war am Anfang noch nicht klar wann ich die Prüfungen schreibe. Daher haben die einen für August erstellt, müsste dann nicht ein neuer Vertrag für ab Juli erstellt werden und der für August ist somit ungültig?

Da du den Vertrag schon unterschrieben hast mußt du diesen kündigen. Das ist allerdings ein heikles Thema über dem auch die Leute vor den Arbeitsgerichten streiten.

Auf alle Fälle mußt du die Kündigungsfrist einhalten. In manchen Verträgen ist es auch so formuliert, dass die Kündigungsfrist erst anfängt zu laufen NACHDEM du zu der Stelle angetreten bist.

Ebenfalls wäre die Möglichkeit eines Rücktrittes vom Vertrag zu prüfen. Das wäre wohl die für dich bessere Variante. Da wirst du hier keine verläßliche Auskunft bekommen. Da solltest Du einen Arbeitsrechtler befargen.

Die dritte Möglichkeit ist eine einvernemliche Auflösung des Vertrages. Wenn Du mit deinem Chef redest und sagst, dass ihm ja auch bewußt ist, dass euer Verhältnis sehr angespannt ist und es vielleicht besser wäre, ihr löst gemeinsam den Vertrag auf, dann sagt er vielleicht ja. Ihr schreibt eine kurze Erklärung in der steht, dass ihr den geschlossenen Vertrag einvernehmlich auflöst und gut ist. Das wäre die beste Lösung für alle Beteiligten.


Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 18:02

und wie ist das mit dem Vertrag, er wurde für ab August ausgestellt und ab Juli bin ich eine Ausgelernte Kraft. Müsste da dann nicht eigentlich ein neuer Vertrag ausgestellt werden?

bergquelle72  01.05.2021, 18:21
@Poesie23

Eigentlich ja, aber es gibt auch so etwas wie einen mündlichen Vertrag. Wenn Du zur Arbeit kommst und er dich nicht wegschickt, bist du angestellt, auch wenn der formale Vertrag erst später beginnt. Es ist aber schon eigenartig, dass er den Vertrag verspätet ausgestellt hat. Das solltest du sowieso - unabhängoig von deiner Entscheidung aufzuhören - nochmal ansprechen. Das ist in der Tat eigenartig.

Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 18:25
@bergquelle72

als ich den Vertrag unterschrieben habe war noch nicht klar wann meine letzte Prüfung ist. Deswegen wurde er auf August ausgestellt

Warum wartest Du nicht einfach mal die Situation ab, vielleicht hatte der Chef einfach mal ein paar schlechte Tage...

Kündigen kannst Du doch immer, einfach mal die Kündigungsfristen im Vertrag anschauen, dann weißt Du, wie lange Du Zeit hast.

Du bist doch nicht schlecht , wenn Du direkt schon einen Vertag bekommen hast. Also ich würde alles ganz cool auf mich zukommen lassen. Besser er kündigt Dir, als Du ihm das bedeutet nämlich keine Sperrfrist beim Arbeitsamt.


Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 17:54

Seit den ich dort arbeite (3 Jahre fast) ist er so. Nur jetzt hat er es eben übertrieben.

Huflattich  01.05.2021, 17:56
@Poesie23

Ach bitte einfach Ohren auf Durchzug stellen. Der schreit halt gern, wer weiß was er z.B für einen Drachen zu Hause hat und lässt halt seinen Frust an Dir aus.

Ein dickes Fell muss man sich halt mit der Zeit wachsen lassen...

Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 17:59
@Huflattich

Naja aber irgendwann ist es auch gut, er schreit so laut das alle schauen. Er schreit ja nicht mal in einem Extra Zimmer rum. Zudem sind es wegen Kleinigkeiten, manchmal fällt auch eine Drohung. Man muss sich ja nicht alles bieten lassen :)

Huflattich  01.05.2021, 18:08
@Poesie23

Solange sie nicht wegen Dir schauen soll es Dir doch schnurz piep egal sein . Denk einfach an die Leistungssperre von der Agentur für Arbeit, dann fällt alles leichter. Zumal der doch gar niemanden als Ersatz für Dich findet.

Was scheint das für ein Heini zu sein..

Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 18:12
@Huflattich

Naja klar schauen die mich an wenn ich angeschrien werde, das passiert mitten in der Arztpraxis, vor jedem. Ich hätte was neues, also ich wäre nicht arbeitslos.

Huflattich  01.05.2021, 18:15
@Poesie23

Ja, dann schau in deinen Vertrag und schmeiß ihm nach der Prüfung die Plörren vor die Füße. Ich würde nur wenigstens warten, bis Du das Prüfungsergebnis in der Hand hältst.

Wenn du bereits den Anschlussvertrag unterschrieben hast, musst du diesen kündigen (schriftlich). Dabei musst du auch die Kündigungsfrist einhalten.


Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 17:56

Kann es sein das ein Vertrag auch ungültig wird weil er ab August ausgestellt wurde, ich aber ab Juni-/Juli dort schon ausgelernt arbeite?

DerHans  01.05.2021, 18:56
@Poesie23

Warum sollte das nicht möglich sein,? dann hättest du in dieser Zwischenzeit eben deinen Urlaub. Vielleicht hat die Praxis dann Betriebsferien?

Aber was spricht dagegen, zu kündigen? Dafür hast du doch noch Zeit genug.

Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 19:17
@DerHans

Ne hat sie nicht, ich arbeite dort ja ab Juli schon als Ausgelernte Kraft

Rechtzeitig kündigen, das die Kündigungsfrist noch vor dem ersten Arbeitstag endet. Einfach wegbleiben geht nicht.

Ich hoffe, es sind keine Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung vereinbart.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 17:53

Nein ist nicht vereinbart, ganz normaler Vertrag der ab August beginnt. Aber da meine Ausbildung im Juni-/Juli endet wäre der Vertrag nicht eh ungültig wenn sie mich übernehmen wollen? Ich würde ja dann ab Juni-/Juli dort schon als Ausgelernte Kraft arbeiten und der Vertrag wurde aber für August ausgestellt.

Rheinflip  01.05.2021, 17:54
@Poesie23

Sobald du nach der Ausbildung dort arbeitest, gilt ein unbefristeter Vertrag.

Welche Kündigungsfrist hast du? 14 Tage zum monatsende? Dann würde ich passend zum wahrscheinlichen ersten Arbeitstag kündigen

Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 17:58
@Rheinflip

Also wenn ich jetzt z.B. kündigen würde müsste ich dann im August noch 2 Wochen arbeiten?
Wie wäre die Lage wenn ich einen korrekten Vertrag verlangen würde der ab Juli zählt (ab da zähle ich als Ausgelernte Kraft und Arbeite schon ja dann gleich weiter dort)

Rheinflip  01.05.2021, 18:01
@Poesie23

Ich sehe es so, dass du an deinem ersten Arbeitstag nach der Prüfung schon einen gültigen mündlichen Arbeitsvertrag hast.

Diesen bisher mündlichen Vertrag würde ich auf jeden Fall kündigen.

Aber kannst du gleichzeitig auch den schriftlichen Vertrag ab August kündigen.

Poesie23 
Beitragsersteller
 01.05.2021, 18:32
@Rheinflip

Wenn ich jetzt z.B. im Juni kündigen würde dann laufen die zwei Wochen Kündigungsfrist schon, richtig? Dann muss ich am 1.08. dort nicht mehr erscheinen, stimmt das?

Rheinflip  01.05.2021, 18:33
@Poesie23

Wenn du im Juni schon arbeitest, kannst du natürlich auch dann erst kündigen.

Wann ist dein prüfungstermin?

Rheinflip  01.05.2021, 18:44
@Poesie23

Steht noch nicht fest?

Dann schick jetzt die Kündigung ab.