Verspachteln von Unterputzdosen erlaubt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach Vorschriften ist das nicht zulässig - in der Praxis wird da aber viel gepfuscht. Musst Du wissen, gefährlich ist es nicht, kann aber Reparaturen und Erweiterungen viel schwieriger und teurer machen, denn nach 10, 20 Jahren weiß das keiner mehr.

Am besten ist es einen Steckdosenrahmen zu verwenden der einen Platz mehr hat und auf der Verteilerdose einen Blinddeckel zu installieren. So kommt man dann auch ohne Tapete aufreißen da jederzeit dran.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Tl271043 
Fragesteller
 15.07.2020, 16:17

Danke für den Tipp kann ich leider nicht mehr Umsetzten weil ich sonst die Wand aufreißen müsste. Ich machs mit dem Federdeckel.

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ProfDrDrStrom  15.07.2020, 21:13

Wo steht das es nicht zulässig ist?

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Commodore64  15.07.2020, 22:41
@ProfDrDrStrom

Das wollte ich auch immer wissen, alle sagen, dass das nicht zulässig ist aber keiner kann sagen wo das steht.

Die Antwort ist im Grunde simpel: Keine zugelassene Dose ist vom Hersteller spezifiziert zugespachtelt zu werden.

Würde es die geben, dann wäre das auch zulässig. "Verstecken" von Dosen ist natürlich zulässig, also wenn eine Wand mit den Dosen durch eine Wandverkleidung verdeckt wird. Aber auch das "gehört sich nicht", denn es erschwert die Fehlersuche und Modifikation der Elektrik.

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ProfDrDrStrom  15.07.2020, 23:14
@Commodore64

Also:

Dosen ohne Deckel dürfen nicht zugespachtelt werden, da gibt es nichts dran zu rütteln.

Verbindungen unter Putz müssen reversibel gehalten werden. Verbindungen in Dosen die mittels Federdeckel verschlossen sind, sind reversibel. Sobald der Federdeckel übertapeziert wird, lässt sich der Deckel nur noch mit einem Messer oder ähnlichem öffnen. Da es auch Dosendeckel gibt die nur mit Werkzeug zu öffnen sind, ist das öffnen mit einem Messer vergleichbar.

Jetzt wird der Deckel nicht nur übertapeziert sondern auch noch weggespachtelt, er kann weiterhin geöffnet werden, ergo spricht nichts gegen das verspachteln. Das die Dose nun gesucht werden muss, so weit keine Dokumentation angefertigt wurde, verstößt gegen keinerlei Vorschriften.

Ergo ist das verspachteln nicht unzulässig.

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Commodore64  16.07.2020, 00:18
@ProfDrDrStrom

Dann zeig mir mal ein Datenblatt von einer Dose wo drin steht, dass man die zuspachteln darf...

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ProfDrDrStrom  16.07.2020, 06:14
@Commodore64

Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Was nicht verboten ist, ist erlaubt.

Deswegen meine Frage:

Wo steht das es nicht zulässig ist?

Deine Antwort:

Das wollte ich auch immer wissen, alle sagen, dass das nicht zulässig ist aber keiner kann sagen wo das steht.

Du weißt es nicht und behauptest Dinge die du nicht belegen kannst.

Wenn nur das erlaubte in den Normen stehen würde, wären sie 100mal umfangreicher.

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Commodore64  16.07.2020, 21:33
@ProfDrDrStrom
Du weißt es nicht

Ich weiß es, und habe geschrieben warum. Die Hersteller geben die Dosen nicht zum komplett einzementieren frei, hält man sich nicht an die Vorgaben der Hersteller, erlischt die Konformität nach VDE.

Wenn nur das erlaubte in den Normen stehen würde, wären sie 100mal umfangreicher.

Und genau das habe ich geschrieben, es steht nicht in den Normen! Lesen und verstehen ist wohl so eine Sache. Der Hersteller der Dosen "erlaubt" es nicht die Dinger komplett mit Gips zu verschließen, also ist es indirekt nicht zulässig. Nicht weil die Norm es verbietet, die Norm verlangt nur, dass man konformes Material verwendet .

und behauptest Dinge die du nicht belegen kannst.

Ich kann nicht belegen, dass es Dosen gibt die man komplett einspachteln darf. Und genau darum geht es, es gibt die nicht. Wenn Du mir Dosen zeigen kannst in deren Datenblättern erlaubt ist die zuzuspachteln, bin ich Dir ewig Dankbar, so was sucht natürlich jeder.

Und ich habe ausdrücklich geschrieben, dass es da keine direkte Gefahr gibt und das sozusagen gängige Praxis ist. Und ich habe geschrieben, dass sich so was "nicht gehört" weil es später die Fehlersuche bzw. Umbauten und Erweiterungen erschwert.

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ProfDrDrStrom  16.07.2020, 21:46
@Commodore64

Du weißt es nicht! Es war und ist erlaubt. Du hast keinen Nachweis für deine Idee.

Btw. es geht nicht um „einzementieren“, sondern den Federdeckel verspachteln und da spricht nichts dagegen, bis zum Beweis des Gegenteils!

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Commodore64  16.07.2020, 22:14
@ProfDrDrStrom

Ich weiß es und zwar von einem Zulieferer, der hat gesagt, dass Instalationsdosen nicht zum zuspachteln vorgesehen sind.

DU bist in der Beweispflicht, zeige mir Datenblätter oder irgendeine Bestätigung seitens der Hersteller, dass man das machen darf!

Außerdem wenn man da mal dran muß, hinterlässt das Aufhacken ein hässliches Loch. Nur übertapeziert kann man das mit einem messer vorsichtig aufschneiden und hinterher mit einem Tropfen Wandfarbe (oder TippEx) wieder schön machen.

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ProfDrDrStrom  16.07.2020, 23:22
@Commodore64

Nochmal: Was nicht verboten ist, ist erlaubt. Das zu deiner „Beweispflicht“.

Auf einmal weißt du es, weiter oben wußtest du es nicht.

Häßliche Löcher sind ebenfalls nicht verboten. Du kannst hier viel behaupten ohne es zu wissen, wo steht das es verboten ist, dass bleibt die entscheidende Aussage!

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Commodore64  19.07.2020, 12:28
@ProfDrDrStrom

Ich habe nie behauptet, dass ich es nicht weiß.

Und Du verstehst einfach nicht worum es hier geht. Der einzige Weg wirklich zu beweisen ob es verboten ist oder nicht währe ein Gerichtsverfahren bei dem einer eine definitive Entscheidung fällen muss. Aber das hier ist ein Forum! Nur weil Du meinst, dass Deine Meinung richtiger ist als alle anderen heißt das noch lange nicht, dass Du Recht hast. Das Problem ist hier, es gibt berechtigte Zweifel, dass Du Recht hast und deswegen müssen die Leser hier gewarnt werden für den Fall, dass es (ungeahnte) Konsequenzen gibt. Du kannst natürlich hin gehen und sagen: "Ich habe immer Recht und hafte mit meinem Privatvermögen für alle Schäden die durch meinen Rat entstehen!". Machst Du das dann "Amtlich", dann wird Dir auch keiner mehr widersprechen, denn dann ist ja alles in Ordnung.

Und mit den Löchern geht es nicht darum, dass es "verboten" ist oder nicht, hier geht es darum, dass das zuspachteln echte Nachteile hat falls man da mal dran muss und alleine deswegen ist es besser das nicht zu machen. Natürlich ist es nicht verboten durch "Dummheit", Unwissenheit und/oder schlechtem Rat beim Aufbau hinterher bei Reparaturen viel mehr Geld bezahlen zu müssen.

Also überlege Dir genau welche Argumente und Hinweise in einem Forum Du wegdiskutieren musst und welche Du einfach so im Raum stehen lassen solltest. Natürlich kannst Du auch schreiben, dass es Deiner Meinung nach falsch ist, aber Du versuchst hier dem Fragesteller - und allen anderen die das mal lesen - das Zuspachteln so dringend verkaufen zu wollen, als wenn das finanzielle überleben Deiner Familie davon abhängt!

Und lies mal genau, ich habe geschrieben, dass alle sagen, dass das verboten ist, aber keiner kann sagen wo das steht, ich habe konkrete Hinweise darauf gegeben, dass das zumindest nicht (ausdrücklich) zugelassen ist, habe darauf hingewiesen, dass es gängige Praxis ist das zu machen, dass es (vermutlich) nicht gefährlich ist es zu tun und welche Nachteile das hat. Was derjenige jetzt mit dem Wissen macht und zu welchem Schluss der kommt, das ist dem überlassen.

Also Denke immer daran, dass hier ist ein Forum wo Laien und Azubis lernen und denen sollte man das Pro und Con nicht vorenthalten oder seine eigene Meinung aufdrücken und Erklären, dass alle anderen Meinungen völlig Falsch sind. Das ist das alte: "Mein Papa hat gesagt, meine Mutter hat gesagt und der Herr Lehrer hat gesagt die Erde ist eine Scheibe, dann ist das auch so!"

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ProfDrDrStrom  19.07.2020, 13:07
@Commodore64

Genau hier sind Laien unterwegs!

Wenn deine Theorie stimmen würde, müsste im Datenblatt auch das Bemalen und Übertapezieren erlaubt sein. Ist es aber nicht!

Auch steht dort nichts von Gips oder Zement oder PU-Schaum...

Das ist Beweis genug das du falsch liegst! Deswegen sagt dir auch keiner wo das angebliche Verbot steht!

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Wenn du mieter bist solltest du das nicht machen. Wenn es deine Wohnung ist, würde ich es selber nicht machen, aber wäre ok.

Es sollte fachgerecht sein.

Ein Federdeckel wäre da angebracht.

Hat halt den Vorteil, dass man da dann wieder leicht rankommt.

Nein, es ist nicht verboten.

Dose mit Federdeckel ist die optimale Verbindung.

Bei Abzweigdosen ist es zwar nicht empfehlenswert den Deckel wegzuspachteln, aber auch das wäre erlaubt.

Evtl. kann man, wenn die Dose mit den Verbindungsklemmen direkt neben der Steckdose sitzt, eine Blindabdeckung in Kombination mit der Steckdose montieren.

Die Dose muss zugänglich sein, also Federdeckel drauf.