Versicherungsrecht?
Wenn man mit dem Auto in einem Parkhaus beim rausfahren das eigene Auto zuerst an einer Seite beschädigt und wenige Meter weiter die andere Seite des Autos, ist das dann ein Versicherungsfall?
6 Antworten
Wer bitte hat denn eine Vollkaskoversicherung? Herausgeschmissenes Geld, normalerweise.
Die Schäden am Gebäude dürften zu vernachlässigen sein, denn sonst wäre das Auto nicht mehr fahrbereit. Ein harmloses Streifen einer Betonwand? Und aus Schreck das Steuer verrissen und mit der anderen Seite des Wagens dann den nächsten Pfosten oder die Wand erwischt?
Leute, konzentriert Euch auf's Fahren und nicht auf das Smartphone.
Es gibt Fahrsicherheitstrainings.
Und es gibt Betrugsfälle bei Führerscheinprüfungen... Oder/und mangelnde Fahrpraxis.
Ja, die Schäden an deinem Auto für deine Vollkaskoversicherung. Wird dann als zwei getrennte Schäden betrachtet, also zwei mal Selbstbeteiligung fällig. Die Schäden am Parkhaus für deine Haftpflichtversicherung.
Der Schaden, der am Parkhaus verursacht wurde, ist ein Fall für die Haftpflicht. Der Schaden am eigenen Auto einer für die Vollkasko.
kommt auf deinen Vertrag an wenn du nur Haftpflicht hast geht nix wenn du aber Vollkasko hast dann übernimmt das deine Versicherung...
Überlege Dir das aber , denn je nach Schaden wirst Du dann dort auch Hochgestuft.. Plus Selbstbeteiligung wenn ev nötig... Ob das als ein oder getrennte vorgänge gewertet wird ist möglich muß man aber im Vorfeld Klären..
Fremdschäden übernimmt die Haftpflicht zB am Parkhaus und wenns nur Farbe für Malerarbeiten sind ist es ein Unfall und muß dem Betreiber gemeldet werden den sonst ist das Unfallflucht..
Wenn aufgrund z.B. der Geschwindigkeit eine Kausalität zwischen den beiden Schäden besteht, ist dies ein Versicherungsfall. Sind dies zwei unabhängig zu betrachtende Schäden; dann sind dies auch zwei einzeln zu betrachtende Fälle.
Wie beschrieben, es kommt drauf an.
Beschädigst deine rechte Seite, steigst aus guckst, steigst wieder ein und vor lauter Aufregung fährst dir nun noch die andere Seite kaputt sind dies zwei Fälle.
Fährst hingegen mit der rechten Seite an einen Pfeiler und vor Schreck ziehst nach links und verursachst noch nen Schaden, ist dies ein Fall.
Ah, also 2 Parkschäden in einer Fahrt sind 2 Versicherungsfälle?