Verkäufer will dass ich storniere?

7 Antworten

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  1. Du kannst den Verkauf überhaupt nicht stornieren, das ist nur ein rein buchhalterischer Vorgang. Alles was du machen könntest, wäre den Kaufvertrag einvernehmlich widerrufen oder einvernehmlich vom Kaufvertrag zurück treten. Stornieren kannst du in deinem Haushaltsbuch aber nicht gegenüber dritten.
  2. Es ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden der von beiden Seiten zu erfüllen ist. Du bist zur Zahlung verpflichtet, der Verkäufer zur Lieferung. Einzige Möglichkeit für den Verkäufer, wenn der Schein beschädigt wird oder untergeht, dann muss er natürlich nicht liefern. Allerdings könntest du darüber einen Nachweis verlangen, zb zerissener Geldschein oder polizeiliche Diebstahlanzeige.
Paul1x 
Fragesteller
 18.03.2021, 14:51

Die in Punkt 2 genannten Dinge habe ich auch im Internet gelesen, daher hatte ich Sorge, dass er nun die Schiene fahren koennte.

Gezahlt habe ich im übrigen umgehend nach Ende der Auktion.

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Paul1x 
Fragesteller
 18.03.2021, 15:02

Kleine Nachfrage: Hätte ich - falls es dazu kommt, dass er sagt der Schein sei beispielsweise kaputt - ein Recht dazu, einen Nachweis zu verlangen? Oder nur die Möglichkeit dazu?

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Lupulus  18.03.2021, 16:30
@Paul1x

Bei einem Artikel, der ohne Probleme ersetzt werden kann, wird der VK damit nichts ausrichten können. Oder ist die Seriennummer Bestandteil der Artikelbeschreibung, und macht den Schein "besonders"? Wenn sein Schein verbrennt, kann er in 5 Minuten einen anderen besorgen.

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verreisterNutzer  18.03.2021, 17:47
@Lupulus

500 er Noten werden nicht mehr ausgeben, daher ist die Wiederbeschaffung eben nicht so einfach und das BGB gibt dem Verkäufer das Recht, bei Verschlechterung oder Untergang der Ware vom Kaufvertrag zurück zu treten

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verreisterNutzer  18.03.2021, 17:57
@Paul1x

Du hast das Recht einen Nachweis zu verlangen.

Es besteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, in dem Fall scheinbar über eine Sache die einen höheren Wert hat,als der Kaufpreis war. Daher entsteht dir ein wirtschaftlicher Nachteil wenn der Verkäufer den Kaufgegegnstand nicht liefert. Da er zur Lieferung verpflichtet ist, aber im Falle der Verschlechterung oder des Untergang berechtigt ist vom Kaufvertrag zurück zu treten, ist er im Falle des Rücktritt zum Beweis verpflichtet. Er kann also nicht einfach behaupten, die Banknote sei verschwunden oder beschädigt, sondern er ist in der Beweispflicht, denn sonst ist der Rücktritt vom Kaufvertrag unwirksam.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur bei rechts oder Sachmangel möglich und die Verschlechterung oder der Untergang ist ein Sachmangel

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Selbst 600 ist knapp, 11% Gebuehren, 3% Paypal. Viel Gewinn war da nicht. Und wenn der Anbieter gewerblich ist muss er noch versteuern.

Du kannst auf die Lieferung bestehen - oder verlange Schadenersatz. EUR 20 und gut ist's.

Wer zahlt denn jetzt schon mehr als 500 Euro für einen 500 Euro Schein. Das ist echt Doofheit pur.

Besteh auf erfüllung des Kaufvertrags oder Verlang eine Schadensersatzforderung von 20 Euro.

Tja da hat er Pech nicht du ich hab mal ne Vogelhaus das fast neu 180€ gekostet hat für 17 verkauft einfach weil kaum wer mitgeboten hat. verkauft ist aber verkauft.

Paul1x 
Fragesteller
 18.03.2021, 14:51

Das ist natürlich blöd.

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MarSusMar  18.03.2021, 14:58
@Paul1x

Die Käuferin hat noch gefragt ob wir es weggeben wollen

Damals stand die Entscheidung, das vorhandene, unbebaute GS zu verkaufen. Wir waren zu dem Zeitpunkt einfach klamm. Hätten es 18 Monate später doch wieder hinstellen hätten können. Wo wir dann doch gebaut haben. ich hab sowas (für mich schönes) nie wieder gesehen. Eine Handarbeit aus Birkenholz.

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Kaufvertrag ist Kaufvertrag. Beide Seiten sind dran gebunden. Also können es auch nur beide auflösen, nicht einer.

N Anfechtungsgrund seh ich hier auch nicht.