1. Du kannst den Verkauf überhaupt nicht stornieren, das ist nur ein rein buchhalterischer Vorgang. Alles was du machen könntest, wäre den Kaufvertrag einvernehmlich widerrufen oder einvernehmlich vom Kaufvertrag zurück treten. Stornieren kannst du in deinem Haushaltsbuch aber nicht gegenüber dritten.
  2. Es ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden der von beiden Seiten zu erfüllen ist. Du bist zur Zahlung verpflichtet, der Verkäufer zur Lieferung. Einzige Möglichkeit für den Verkäufer, wenn der Schein beschädigt wird oder untergeht, dann muss er natürlich nicht liefern. Allerdings könntest du darüber einen Nachweis verlangen, zb zerissener Geldschein oder polizeiliche Diebstahlanzeige.
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