Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung in der Türkei?

7 Antworten

Grundsätzlich ist eine Reise in die TR eine Sache, bei der Du so manche Erlebnisse machen kannst, die hier nicht üblich sind.

Aus dem Familienkreis, Rückkehr aus dem TR-Urlaub: Oma - unpolitisch wie eine niederdeutsche Bodenkartoffel - wurde bei der Ausweiskontrolle herausgefischt und man legte ihr nahe, den Flieger nicht zu besteigen, das Pass wurde ohne jegliche Begründung einbehalten - Rückflug ohne sie. Erst nach Wochen - ohne jegliche Verfahren oder nähere Anschuldigungen - erhielt sie den Pass wieder und durfte, als wäre nichts gewesen, ausreisen. Keine Entschuldigung oder Erklärung, warum sie nicht durfte.

Es gibt genügend andere Länder, in denen man mit so etwas nicht rechnen muss. TR sieht uns nicht wieder.

Wenn man Dich als den Urheber der Videos identifiziert hat, würde ich an Deiner Stelle solange nicht dorthin reisen, wie die aktuelle Regierung das sagen hat.


AutoFreak316  04.09.2025, 14:10

Sicher das alles, ohne einen Grund? Tut mir leid, wirkt nicht glaubwürdig.

BauRichter77 
Beitragsersteller
 04.09.2025, 13:21

Das ist ja krass

Hier gibt es klare Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes:

Die türkischen Strafverfolgungsbehörden führen offenbar umfangreiche Listen von Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die auch ohne hinreichende Vorermittlungen zum Ziel von Strafverfolgungsmaßnahmen werden können....
Festnahmen, Strafverfolgungen oder Ausreisesperren sind auch im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien zu beobachten, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidigung. Hierfür wurden bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland existenzbedrohende Konsequenzen haben.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/tuerkeisicherheit-201962

Erdogan im Internet zu kritisieren und dann in die Türkei zu reisen, erscheint mir nicht besonders schlau.


BauRichter77 
Beitragsersteller
 04.09.2025, 13:11

Das kenne ich danke dir

§ 299 des türkischen Strafgesetzbuches:

Beleidigung des Präsidenten ist strafbar, und zwar auch bei ausländischen Staatsbürgern, sobald die Inhalte in der Türkei zugänglich sind.

Risiko ist real, selbst anonym.

Gruß aus Tel Aviv

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Globalgeschichte/ internationale Politik

BauRichter77 
Beitragsersteller
 04.09.2025, 13:08

Danke für eine Info

Den Hobbysultan und Neodiktator zu kritisieren...

Nun...

a. Grundsätzlich Gerechtfertigt. Wobei, das was Du kritisiert auch dumm und lächerlich ist, aber egal.

b. Dann ausgerechnet dorthin zu reisen ist schon echt bemerkenswert spezialintelligent.

Zwar will die Türkei grundsätzlich Tourismus, aber, ganz egal, es ist auch immer wieder mal gut andere Staatsbürger unter Vorwand festzunehmen und ggf. die (eigentlich befreundeten) Staaten zu erpressen. Und du hast ja kräftig geliefert...

Anonymität hilft da nicht, die machen wirklich alles, wenn es auch nur ein Anzeichen von Beleidigung gegen den Präsidenten ist


BauRichter77 
Beitragsersteller
 04.09.2025, 13:11

danke dir!