Verdacht auf Kindesmissbrauch was tun?

3 Antworten

Sowohl das Jugendhaus als auch die Freizeit müssen doch einen Träger haben, also einen Verein oder ein Unternehmen, zu dem die gehören, oder? Bei diesen Trägern und wahrscheinlich auch direkt in diesem Jugendhaus arbeiten doch wahrscheinlich Sozialpädagog*innen, richtig?

An diese wendest du dich unter vier Augen und schilderst ihnen, was du beobachtet und von den Kindern erfahren hast. Ab diesem Punkt übernehmen dann die pädagogischen Fachkräfte!

Dahinter steckt nämlich ein recht komplexer, fachlicher Prozess, den diese Fachkräfte dann starten. Kollegiale Fallberatung, ggf. Ampelbögen ausfüllen, ggf. Elterngespräche einberufen und durchführen, ggf. weitere Beobachtungen und Gespräche mit den betroffenen Kindern - und dann, je nachdem, was sich in all diesen Bereichen so zeigt und entwickelt, eventuell auch die Einbeziehung des Jugendamts.

Dieses Vorgehen ist wichtig und richtig, da ja dabei einiges auf dem Spiel stehen kann und solche Situationen für die Kinder ganz fix gefährlich eskalieren können, wenn man dort zu früh und ohne Plan zum Beispiel die Eltern mit Vorwürfen konfrontiert. Das ist also nicht deine Aufgabe und auch nicht deine Verantwortung, dafür gibt es Fachkräfte!

Ebenfalls kannst du dich aber natürlich dann auch selbst an die Fachkräfte wenden, wenn du merkst, dass dich die Sorgen um das Kind stark belasten und beschäftigen. Dann ist es auch völlig legitim, wenn du über diese deine Gefühle dort sprichst! Aber bitte nicht mit Freundinnen oder so, denn da kannst du nicht sicher sein, dass da nicht doch böse Gerüchte über die Kinder und Familien entstehen... Ist eben alles ein sehr sensibles Thema!


multifruit893 
Fragesteller
 09.10.2023, 22:58

Okay,danke für deine Antwort

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Suche Dir eine kompetente verständnisvolle Person (bzw. in beiden Fällen jemand der Kontakt zu den Familien hat) und teile Deine Bedenken mit. Wenn Du nicht ernst genommen wirst, dann wende Dich ans Jugendamt.


multifruit893 
Fragesteller
 09.10.2023, 22:55

Okay,vielen Dank

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also du bist 14 und du solltest das mit erfahrenen, professionellen Kräften deiner Einrichtung besprechen. Nach §8a hat der Träger des Jugendhauses einen Vertrag mit dem Jugendamt, in dem meist mit Formular und Ablauf das Vorgehen geregelt ist. Davor steht aber die Teamberatung in der Einrichtung. Du bist jung und unerfahren und jede weitere Maßnahme ist daher genau zu prüfen.

Aber ich finde dein Engagement toll.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – viele Jahre in diesem Bereich tätig