Verbreiten eines Fotos?

DasOrakel  27.07.2025, 11:44

Inwiefern in der Stadt verteilt?

Batakam771 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 11:46

Das Foto muss wohl seine Runde gemacht haben denke durch verschiedene Messenger Gruppen wie zb Whatsapp

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Foto muss wohl seine Runde gemacht haben

Relativ nichtssagend.

Beschwere Dich papierschriftlich bei der Geschäftsleitung des Verkehrsbetriebes, sofern Deine Angaben zutreffend und nachweisbar sind

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.

Batakam771 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 11:54

Habe vor den Datenschutzbeauftragten anzuschreiben und dem das Mitzuteilen und auch damit zu Drohen das ich rechtliche Schritte einleiten werde wenn dieses Foto nicht gelöscht wird

Hallo

zuerst mal bist du wohl ein verurteilter Straftäter (mehrmaliges Schwarzfahren und evtl. noch die üblichen Zugaben) vermutlich mit Hausverbot und es gibt bei den Verkehrsunternehmen dafür ein "Fahndungsbild". Hinter so einem Fahndungsbild gibt es interne und evtl. auch externe Prozesse von Firmen und/oder Behörden welche ein Datenschutz Audit nach DSGVO und ISO 9001 haben bzw einen Datenschutzbeauftragten.

Wie solche Bilder Firmenintern verbreitet/gehandhabt werden ist nach denn DSGVO geregelt wird aber wohl elektonisch verteilt vermutlich mit Stegano/Wasserzeichen. Das ist alles keine "Puplikation". Puplikation wär wenn es in der Bildzeitung/Lokalpresse wäre oder auch auf der Hompage des Verkehrsbetriebs. Wenn dein Bild in Polizeidienststellen hängt ist das auch keine "Puplikation" sondern eine amtliche Bekanntmachung

Welche persönlichen Probleme du mit Busfahrern hast und was/wie diese Privat agieren ist jetzt mal eine "andere" Baustelle bzw deine persönliche Private Baustelle.

Bahn/Busfahrer sind "Mangelware" kein Verkehrsunternehmen wird sich wegen denn üblichen Anschuldigungen oder Paranoia von Schwarzfahrern reinhängen. Die Polizei wird denn Fall gar nicht zu den Akten nehmen weil das deren Arbeitszeit unnötig verschwendet und die wichtigeres zu tun haben. Der zuständige Ombundsman für Datenschutz kümmert sich primär um Mobing, Stalking, Kindernacktbilder und kann damit jeden Tag 100erte Mitarbeiter beschäftigen die er nicht hat oder bekommt.

Eigentich haben "Verbrecher" das "Recht auf das eigene Bild" verwirkt/verloren im Gegenteil es ist Gesellschaft wichtig das jeder sofort Verbrecher erkennt um zum Eigenschutz Abstand zu halten. Aber natürlich ist das viel Komplexer nach Strafverbüssung bekommt man wieder die Bürgerrechte zurück.

Also am besten ist du sammelst und sortierst alles und gehst damit zu einem Anwalt der dass dann für dich strategisch optimal abarbeitet. Der Anwalt hat/bekommt Akteneinsicht und nutzt Detektive zur Informationsgewinnung/Sicherung Verfiikation.


Batakam771 
Beitragsersteller
 29.07.2025, 17:43

Haha bin einmalig Schwarzgefahren und habe die Strafe auch gezahlt.Das hat andere Gründe bin in der Geschichte auf jedenfall im Recht

Nun das Foto existiert jetzt. Wenn ich nicht irre, zählt ein Bus vergleichbar dem öffentlichen Raum.

Wenn der Busfahrer dieses Foto von dir nun unter seinen Kollegen verteilt hat - "achtet auf dieses Gesicht und kontrolliert auf gültige Fahrerlaubnis" - ist dies noch keine Weitergabe an Dritte.

Ob es zulässig war - steht auf einem anderen Blatt.

Und ja auch das Unternehmen muss einen Datenschutzerklärung und einen Datenschutzbeauftragten haben - die Erklärung sollte einsehbar sein. Fast jedes Busunternehmen hat inzwischen eine Webseite.

Wenn ich nicht irre darf ein Busunternehmen auch Hausverbot erteilen. - daher wäre ich hier mit Rezensionen zurück haltend.


Batakam771 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 12:04

Nein das Foto wurde definitiv außerhalb der Geschäftsstelle verbreitet und ein Gerücht über mich verbreitet.Seit Fast drei Jahren machen mich Leute blöde an die ich zb noch nie gesehen habe.

kabbes69  27.07.2025, 14:46
@Batakam771

Wenn dies jetzt drei Jahre her ist - wird es vermutlich schwierig sein den Beweis zu führen.

Stehen die Gerüchte tatsächlich mit dem Busfahrer in Verbindung.. Hat wirklich dieser Busfahrer das Gerücht und das Foto verbreitet......

Selbst wenn du denjenigen der das Foto aufgenommen hast, anzeigst- ich weiß nicht ob hierbei noch was rauskommt.

Vielleicht kann dir ein Anwalt dem du alles erzählst hier deine Aussichten besser erläutern.

Dann soll die Leute, die das Foto gesehen haben, dazu stehen und es dir zeigen. Auch wenn es bei WhatsApp die Runde macht gibt es doch etwas schriftliches. Wenn ein Gerücht die Runde macht, und fremde Leute dich deswegen „blöd“ anmachen, ist sicher mehr vorgefallen, als nur einmal Schwarzfahren.
Natürlich kannst du eine schlechte Rezension schreiben, die Verkehrsbetriebe werden entsprechend antworten. Irgendetwas androhen würde ich nicht. Entweder du lässt dich beraten und ziehst die Anzeige durch oder du hälst die Füsse still.

 kann ich zb eine Rezension schreiben

Ja, aber das ist witzlos. Und androhen auch. Wenn, dann mache eine Anzeige. Ob der Datenschutzbeauftragte da allerdings der Mensch ist, der die Sache verbockt hat, ist nicht sicher. Anzeigen müsstest Du diejenigen, die das Foto verbreitet haben.


verstehdichgut  27.07.2025, 14:27

oder das Unternehmen, aus dessen Verantwortungsbereich es verteilt wurde.

Batakam771 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 15:01
@verstehdichgut

So sehe ich das auch das Verkehrsunternehmen hat dafür sorge zu leisten das dir Aufgenommen Fotos nicht weiterverbreitet werden.Deswegen wollte ich auch nur Androhen eine Strafanzeige zu stellen gegen den Datenschutzbeauftragten in der Hoffnung das dieses Foto gelöscht wird und die Fahrer es nicht weiter verbreiten