Vater kündigt die Wohnung und schmeißt mich raus, was jetzt?
Heute hat mir mein Vater den Brief zur Kündigung der Wohnung an die Tür gehängt, meiner Schwester hat er freundlicherweise auch einen dagelassen. Ich habe nicht damit gerechnet das er so weit gehen würde, vorallem da der Brief von der Familienkasse wo er das Kindergeld meiner Schwester zurückzahlen muss (≈4000€) der diesen ganzen Aufruhr verursacht hat nicht einmal mein verdienst war. Jetzt habe ich bis zum 31.7 Zeit eine Wohnung zu finden, nur habe ich das Problem das ich mit meinem Azubi Gehalt nicht weit werde geschweige genug Geld habe eine Wohnung + Einrichtung zu finanzieren. Ich weiß nicht wie ich den scheiß vor der Gesellenprüfung noch bewerkstelligen soll. Bei welchem Amt sollte ich mich da am besten melden?
4 Antworten
Dein Vater ist dir und deiner Schwester gegenüber unterhaltspflichtig, solange, bis du dir zumindest ein WG-Zimmer leisten kannst. Das kannst du zur Not einklagen.
Dass dein Vater unberechtigterweise Kindergeld kassiert hat, ist allein seine Schuld, er hat vergessen es abzumelden oder hat falsche Angaben gemacht (das ist Betrug). Dafür kann auch deine Schwester nichts.
Deswegen die Wohnung zu kündigen und euch rauszuschmeißen ist Bödsinn, er hätte ja auch einen Kredit aufnehmen oder etwas verkaufen können, z.B. sein Auto.
Frage deinen Ausbildungsleiter, was für dich in Frage kommen könnte, vielelicht gibt es Werkswohnungen oder jemand von der Belegschaft hat ein Zimmer zu vermieten.
Ansonsten kannst du auch zum Jugendamt gehen, wenn du noch nicht volljährig bist oder zum Sozialamt.
Tatsächlich darf dich dein Vater nicht so ohne weiteres vor die Tür setzen solange du keine abgeschlossene Berufsausbildung hast, und unter 25 bist.
Wenn du es besser weißt, weil es 26 oder eine andere Zahl war, dann berichtige mich doch einfach, statt solch affige "Fangfrage" zu stellen. 🙄
Entschuldige. Aber ich lese dauernd diese Zahl und habe keine Ahnung, wo die her kommt. Hat das was mit Hartz 4 zu tun?
Nicht so ganz richtig. Ist das Kind 20 und hat schon die Ausbildung fertig, darf man es durchaus vor die Tür setzen.
Die 25 gelten für Hartz4 Empfänger.
Zunächst mal sind deine Eltern auch weiter für dich verantwortlich. Aber nicht unbegrenzt.
Wie viel Geld hast du zur Verfügung (Azubigehalt und Kindergeld)? Auch wenn das vielleicht "nur" für ein WG-Zimmer reicht, steht dir nicht automatisch mehr zu...
Auch was die Wohnungseinrchtung angeht, solltest du nicht gleich Kataloge wälzen. Du hast vermutlich ein Kinderzimmer mit Schrank, Bett, Schreibtisch usw. Mehr brauchst du in einer WG nicht!
Und falls es doch irgendwie für eine eigene Wohnung reicht, kannst du dir den Rest erst mal bei EbayKleinanzeigen schenken lassen.
Statt direkt zu irgendwelchen Ämtern zu rennen, solltest du lieber eine Beratungsstelle aufsuchen, die mit dir alles durchrechnet und dir dann konkrete Tipps geben kann. Evtl. kennt sich auch jemand in der Berufsschule aus oder kann dir Ansprechpartner nennen...
Du kannst BAB bekommen und dir dadurch schon eine kleine Wohnung finanzieren.
Wo nimmst Du die Zahl "25" her?