Unterschied "arbeitslos" und "arbeitssuchend"?

8 Antworten

Im Grunde ist schon alles Zutreffende gesagt worden.

Es sei noch anzumerken, daß jemand der weiß, das ein Arbeitsverhältnis beendet wird, sich arbeitssuchend melden muß (gesetzliche Vorschrift), Wenn er das versäumt, erhält er eine Sperrzeit von 1 Woche.

Die Arbeitssuchendmeldung muß erfolgen:

Bei befristeten Arbeitsverträgen 3 Monate vor Ende der Befristung.

Bei Kündigungen unverzüglich nach Kenntnis der Kündigung.

Das hat den Grund, daß die Arbeitsagentur die Möglichkeit erhält, jemanden zu vermitteln, bevor Leistungen gezahlt werden müssen.

Solange jemand noch in einem Arbeitsverhältnis steht, sind die Chancen einer Vermittlung im Regelfall höher als wenn man schon arbeitslos ist; je länger die Arbeitslosigkeit andauert, desto mehr sinken die Chancen einer Vermittlung.

Aus diesem Grunde wurde diese Meldepflicht vor einigen Jahren gesetzlich verankert; der ArbG sollte auch sicherheitshalber bei befristeten Arbeitsverträgen oder bei Kündigungen auf diese Regelung hinweisen, denn er kann sich bei Versäumnis schadenersatzpflichtig machen.

Auf der anderen Seite kann ein Arbeitnehmer bei Nichteinhalten der Meldefrist von einer Sperrzeit verschont bleiben, wenn er durch den ArbG nicht darauf hingewiesen wurde; die Arbeitsagentur könnte in diesem Fall die Leistungen der nicht verhängten Sperrzeit beim ArbG einfordern.

DerSchopenhauer  24.03.2015, 00:06

Sollte dennoch eine Sperrfrist eintreten ohne daß man vom ArbG auf die Meldefrist hingewiesen wurde, wird der ArbG gegenüber dem ArbN wegen Nichterhalt der Leistung schadenersatzpflichtig.

Ergo: Der ArbG wird grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn er den Hinweis auf die Meldepflicht vergißt.

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DerHans  24.03.2015, 11:23
@DerSchopenhauer

Er muss dem Arbeitnehmer sogar Gelegenheit geben, dieser Pflicht nachzukommen

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arbeitslos bedeutet man hat eigendlich keine Lust zu arbeiten. Arbeitssuchend bedeutet wie der Name schon sagt man sucht aktiv Arbeit um von Arbeitslosigkeit weg zu kommen

DerHans  23.03.2015, 23:26

Das ist reiner Unsinn

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Familiengerd  24.03.2015, 12:50

arbeitslos bedeutet man hat eigendlich keine Lust zu arbeiten

Wer einen solch diffamierenden Unsinn "verzapft", den muss man fragen ob's ihm ansonsten im Kopf noch gut geht!

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Arbeitssuchend kann sich jeder melden, der einen Veränderungswunsch hat. Dabei arbeitet er ganz normal weiter. Bei der Arbeitsagentur gibt er einen Sperrvermerk, damit sein jetziger Arbeitgeber es nicht erfährt.

Arbeitslos ist man, wenn man tatsächlich die Arbeit verloren hat. Dann muss man sich am ersten tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit PERSÖNLICH arbeitslos melden. Erst ab dieser persönlichen Meldung hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld.

meiinzz  23.03.2015, 23:29

Ach Danke für die Erklärung. 👝

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meiinzz  23.03.2015, 23:29

Sollte ein "daumenhoch" symbol sein

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es ist doch nur purer euphemismus den man sich mal ausgedacht hat, weil das wort  arbeitslos irgendwann eine negative bedeutung bekommen hat.

vergleichbar mit dem wort altenheim...... heutzutage auch seniorenresidenz oder ähnliches ;-)))

Familiengerd  24.03.2015, 12:52

Das ist Unsinn, denn es handelt sich um zwei völlig verschiedene Sachverhalte - siehe dazu besonders die richtige Antwort von DerSchopenhauer und DerHans!

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Diese Unterscheidung existiert schon ewig im allgemeinen Antragsverfahren auf Ersatzleistungen / Hilfeleistungen. Arbeissuchend bedeutet dabei lediglich, dass spätestens in 3 Monaten mit kompletter Erwerbslosigkeit und somit ggf. mit finanzieller Unterstützung gerechnet werden kann. Die "Arbeitssuchende" Person wird somit ab dieser Meldung in die Vermittlung neuer Arbeit aufgenommen. Ab "Arbeitslosigkeit" tritt erst ein Anspruch auf Hilfeleistungen finanzieller Art ein. ( sofern Diese rechtzeitig beantragt wurden ). Die "Arbeitsuchend"- Meldung gibt den hilfestellenden Behörden aber vorab schon die Möglichkeit, Transaktionen gänzlich zu vermeiden, oder zumindest in Vorbereitung der Vermittlung zumindest zeitlich möglich kurz halten zu können. Somit rein begrifflich : man sucht bereits nach neuer Arbeit , ist aber noch beschäftigt, oder man ist bereits Arbeitslos ( und sucht nach Beschäftigung ) Somit sind es 2 Lagen. Man kann auch Arbeitssuchend sein, obwohl noch gar kein Kündigungsdatum binnen der nächsten 3 Monde feststeht. ( dann bekommt man halt Vermittlungsvorschläge ) . Umgekehrt ist auch Arbeitslosigkeit möglich ohne Leistungsantrag und Vermittlungswunsch. Das dient dann der reinen Erfassung in den sozialen Systemen und ggf. Klärung der Krankenversicherungspflicht nebst eventuellen Auswirkungen auf die Rente. ( z.B. anrechenbare Mutterschaft / Erziehung )