Untermietvertrag ungültig, aufgrund falscher Informationen?
Zur meiner Situation. Ende Februar 2015 befand ich mich in einer Notlage und suchte verzweifelt nach einer Wohnung. Eine gute Freundin von mir hatte einen guten Kumpel dessen Wohnung laut seiner Aussage seit einem Jahr leer steht, da er bei seiner Lebensgefährtin wohnt, aber als Sicherheit seine eigene Wohnung beibehalten hat. Er sagte mir er zahle 540 Euro WM. Würde mir die Wohnung unbefristet untervermieten mit Küche, und Schrank. Kaution möchte er keine haben. Und der Vermieter weiß von unserem untermietvertrag Bescheid. Also ging alles klar. Somit unterschrieben wir ein untermietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate. Das ging eine Weile lang gut. Bis ich dann erfahren habe das vieles nicht stimmte. Er selbst zahlt die Miete garnicht sondern das Sozialamt. Der Vermieter selbst weiß doch nichts von unserem untermietvertrag... Die letzten zwei Monate habe ich erfahren das er Geld Probleme hat. Da ich zb ihm die letzten 2 Mieten zwei Wochen früher geben musste als vertraglich abgemacht. Da er knapp bei Kasse ist. Momentan liege ich im Krankenhaus wegen einer bauchdeckenstraffung. Und nun bekomm ich eine Nachricht von ihm. "du ich muss alles Geld zusammenkratzen, brauche die Kaution von 1500 Euro und 500 für die Küche, wenn nicht muss ich dich fristlos kündigen....ist das rechtens? Was soll ich machen? In meiner Verfassung ist mir ein Auszug in den nächste Wochen Körperlich kaum möglich. Ich bin total verzweifelt.... Kann ich auf die Kündigungsfrist zurückgreifen die wir im untermietvertrag vereinbart haben? Oder ist der untermietvertrag ungültig da der Haupt Vermieter garnicht von mir weiß, obwohl er mir sagte er weiß von mir Bescheid.... Bzw. Allgemein ungültig ist, Da die Wohnung Anscheinend das Sozialamt finanziert von dem ich anfangs nicht wusste, evtl. Habe ich mich auch noch strafbar Gemacht.? Bitte dringend um Hilfe! =((((
6 Antworten
Er selbst zahlt die Miete garnicht sondern das Sozialamt.
Das ist für die Wirksamkeit Deines Untermietvertrags unerheblich.
Allerdings hat Dein Vermieter, also der Hauptmieter durch Deinen Untermietvertrag Einnahmen und muß diese auch gegenüber dem Sozialamt angeben und auch versteuern.
Der Vermieter selbst weiß doch nichts von unserem untermietvertrag.
Der Hauptvermieter hat mit Eurem Untermietvertrag überhaupt nichts zu tun. Beide Vertragsverhältnisse sind von einander unabhängig, d.h. auch wenn der Vermieter nichts von der Untervermietung weiß, wird dadurch Euer Untermietvertrag nicht ungültig.
Allerdings wäre die ungenehmigte Untervermietung für den Hauptvermieter ein Kündigungsgrund. Dann aber hättest Du gegenüber Deinem Vermieter, also dem Hauptmieter einen Schadenersatzanspruch wegen Entziehung der Mietsache.
Da ich zb ihm die letzten 2 Mieten zwei Wochen früher geben musste als vertraglich abgemacht.
Dazu bist Du rechtlich nicht verpflichtet.
brauche die Kaution von 1500 Euro und 500 für die Küche
Wenn mietvertraglich keine Kaution vereinbart wurde, kann er Dir nichts. Nachfordern ist nicht, das gleiche gilt für die Ablöse.
wenn nicht muss ich dich fristlos kündigen....ist das rechtens?
nur wenn ihr im Untermietvertrag die Zahlung einer Kaution vereinbart habt. Seit Mai 2013 ist auch eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution rechtlich möglich. Falls dagegen mietvertraglich keine Kautionszahlung vereinbart wurde, hat er auch keinen Anspruch.
Kann ich auf die Kündigungsfrist zurückgreifen die wir im untermietvertrag vereinbart haben?
Dein Vermieter benötigt für die Kündigung einen berechtigten Grund wie z.B. Eigenbedarf, sofern Du ihm keinen außerordentlichen (fristlosen) Kündigungsgrund durch die Nichtzahlung einer vertraglich vereinbarten Kaution oder Miete usw. geliefert hast.
Du hast Dich nicht strafbar gemacht.
Du hast einen gültigen Untermietvertrag, der keine Kaution vorsah. Die Küche hat er mit vermietet. Er kann dafür nun nichts nachfordern. Du hast Deinen Vertrag erfüllt. Eine fristlose Kündigung ist nicht möglich. Hat Dein Hauptmieter noch einen Wohnungsschlüssel? Am besten schnellstmöglich den Schloßzylinder wechseln. Er hat Dir die Wohnung zur alleinigen Nutzung vermietet und hat deswegen in der Wohnung nichts mehr verloren. Sein Verhältnis zum Hauptmieter braucht Dich nicht zu interessieren.
Seine Aussage, er müsse alles Geld zusammen kratzen und braucht deswegen die Kaution: Das enthält schon den beabsichtigten Betrugsabsicht, Deine Kaution nicht getrennt von seinem "Vermögen" anzulegen, sondern sie direkt auszugeben. 500 € für die Küche? Ist die das überhaupt wert? Und gehört sie wirklich Deinem Vermieter? Vielleicht gehört die Küche dem Eigentümer der Wohnung. Du würdest dann praktisch für etwas bezahlen, was der Vermieter gar nicht verkaufen kann und deswegen würdest du auch kein Eigentum an der Küche erwerben.
Droht Dir Dein Vermieter mit fristloser Kündigung, die im übrigen schriftlich ausgestellt werden müßte, dann warte das erst einmal in aller Ruhe ab. Wenn er wirklich damit daher kommt, frage ihn doch mal, was er machen, wenn im Falle eines Räumungsprozesses alles auf den Tisch käme. Also, dass er für die Wohnung Geld vom Amt kassiert und von Dir. Das ist Sozialbetrug und wird mit Sicherheit in so einem dreisten Fall hart bestraft.
Du hast Dich mit Sicherheit nicht strafbar gemacht, es sei denn, Du wußtest von Anfang an von dem Sozialbetrug. Dann wäre es Beihilfe und im übrigen muss man Straftagen anzeigen, sobald man Kenntnis von ihnen erlangt. (Aber wer macht das schon?)
In Deiner jetzigen Situation kannst du ganz ruhig bleiben. Außer Schloß austauschen nichts machen. Sowohl Dein Vermieter, als auch sein Vermieter können Dich nur über eine Räumungsklage aus der Wohnung bringen. Das dauert und gibt Dir Zeit, Dich erst einmal körperlich zu erholen und dann mit Hilfe eines Rechtsanwalts alles weitere zu überlegen, falls das dann noch erforderlich ist.
Im übrigen schadet es nicht, wenn Du Dich sobald es Dir möglich ist, nach einer anderen Wohnung umschaust.
Tatsächlich handelt es sich um eine ungerechtfertigte Gebrauchsüberlassung, dir seine gesamte Wohnung unterzuvermieten.
Das dem so ist, kann der VM nun durch eigene Feststellungen, untermauert durch Zeugenaussagen der Nachbarn, Postzusteller uws. glaubhaft machen.
Meint, der Vermieter kann ihn auffordern, dich dort unverzüglich zum Auszug zu bewegen und ihm andernfalls fristlos kündigen, was dann auch euer Untermietverhältnis beträfe.
Was du mit diesen Informationen anfängst, bleibt dir überlassen. Bedenken solltest du aber, dass du auf Anwalts- und Prozesskosten sitzenbleibst, wenn er die als Sozialhilfeempfänger nicht aufbringen kann. Und einem Mittellosen kann man ebensowenig Schadensersatz abringen, richtig?
Ob man ihm über das Sozialamt da unbedingt noch ein Bein stellen wollte, sollte man gar zweimal überdenken.
G imager761
Der Mietvertrag gilt. Wenn muss er dir wegen Eigenbedarf kündigen. Fristlos geht schonmal garnichts. Er muss sich an die geltenden Fristen halten. Ich meine es sind 3 Monate. Kaution kann er auch keine mehr nachfordern. Lass Dich nicht verarschen. Ich würde eventuell selbst mit dem Eigentümer in Kontakt treten und fragen ob du die Wohnung nicht übernehmen kannst. Sozusagen den Vertrag übernimmst.
wenn die bestimmung über die verwendung das sozialamt bestimmt, ist der mietvertrag nichtig und du musst ausziehen. Mann kann nichts verkaufen oder vermieten was einem nicht gehört und für das man nicht bezahlt. Erfährt das Sozialamt nämlich dass er gar nicht in der Wohnung ist und statt dessen von Untermieter Geld kassiert, so wir sie ihm die Wohnung kündigen und da auch der echte Vermieter nichts davon weiss ist fraglich ob der dich dann nimmt --- evtl. ja: also mehr Probleme bekommt auf jedenfall der Sozialbetrüger. Dennoch warst du ja das Mittel mit dem er betrogen hat ... also aufpassen.
ich würde ausziehen --- er hat wohl das sozialamt betrogen und die miete die du ihm gezahlt hast als zusätzliche einnahmequelle genommen aber nicht angegeben.
wenn, dann bekommt er probleme --- aber wenn du weiter bleibst versucht er die strafen auf dich umzuwälzen .. was wohl schon beginnt
also am besten du verschwindest, dann hast du damit nichts mehr zu tun und suchst dir eine normale wohnung mit normalen mietvertrag
also solltest du damit vor gericht gehen, wirst du wahrscheinlich trotzdem raus müssen er aber ne strafe vom sozialamt bekommen