Wann darf man in die neue Wohnung und Sachen für den Umzug reinstellen?
Ich ziehe in eine neue Wohnung zum 1.01.2021. Der Vermieter hat mir bereits die Schlüssel für die Wohnung gegeben und die Wohnung ist zurzeit leer.
Kann ich bereits jetzt schon die Küche einbauen und einiges an Sachen reinstellen in der neuen Wohnung, obwohl der Mietvertrag erst zum 1.01.2021 beginnt (Ich habe nur die Kaution bereits gezahlt) ?
11 Antworten
Nur auf Kulanz. Du solltest das vorher mit dem Vermieter klären - auch wenn du schon die Schlüssel hast. Ein Recht darauf hast du nicht und der Vermieter darf dir für die extra Tage auch Geld berechnen ;) Denke aber er wird vermutlich damit einverstanden sein.
Mit der Schlüsselübergabe hat dir der Vermieter die Wohnung geliehen bis zum Mietbeginn am 1.1.21. Deshalb musst du auch keine Miete bezahlen, kannst aber zu anteiligen Betriebskosten herangezogen werden. Bitte im BGB § 598ff nachlesen und mit dem Vermieter besprechen.
Es besteht also ein mündlicher Leihvertrag.
Wenn der Vermieter dir die Schlüssel schon gegeben hat, dürfte das kein Problem sein.
Aber ich würde trotzdem nochmal nachfragen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Danke
Er wird Dir deswegen den Schlüssel gegeben haben dass Du anfangen kannst.
das solltest du mit deinem Vermieter klären.