Befristeter Mietvertrag ungültig - welche Kündigungsfrist gilt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kann sich der Mieter auf die Befristung berufen. So hat der BGH in seiner Entscheidung vom 10.07.2013– VIII ZR 388/12 festgestellt: Durch die Unwirksamkeit der Befristung n. § 575 Abs.1 S.2 BGB entseht eine von den Parteien nicht gewollte planwidrige Regelungslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden könne. Da die Parteien übereinstimmend von einer Beendigung des Mietverhältnisses durch Befristung ausgingen, bleibt es dabei.

G imager761

Natürlich kann sich der Mieter erst einmal auf die vereinbarte Befristung berufen, denn das war schließlich das, wovon er womöglich mehrere Jahre lang ausgehen musste.

Der Vermieter kann sich in so einem Fall sicher nicht zum Nachteil seines Vermieters darauf berufen, dass die Befristung nicht gültig war und jetzt noch eine ordentliche Kündigungsfrist abgesessen werden muss. Wenn der Vermieter das glaubt, würde ich das einfach mal drauf ankommen lassen. Zur vertraglichen Frist ausziehen, bis dahin brav die Miete zahlen und Schluss.

Wenn der Vermieter dann meint, er könne sich aus der Kaution bedienen, bekommt er zunächst Post vom Rechtsanwalt und dann kann man weiter sehen.

Genau deswegen gibt es in Standardvertragsformularen eine salvatorische Klausel.

Sollte ein Artikel keinen Bestand haben, ist dadurch NICHT der gesamte Vertrag ungültig.

Birnekannalles 
Fragesteller
 02.03.2020, 13:36

Was bedeutet das in dem Fall? Zumindest die Befristung ist ja ungültig. Es war auch kein Standardformular, sondern ein selbst geschriebener Vertrag. Es handelte sich um einen Untermietvertrag (einer kompletten Wohnung), weshalb der "Vermieter" auch kein Profi ist...

Wenn der Mieter vorher darauf gepocht hat, dass die Befristung ungültig ist, kann er sich jetzt natürlich nicht darauf berufen.

Birnekannalles 
Fragesteller
 02.03.2020, 13:32

Dem Mieter war das gar nicht klar. Der Vermieter hat ihn darauf aufmerksam gemacht und dem ist es auch erst jetzt aufgefallen.

Sicher kannst du dich auf die Befristung berufen, du akzeptierst den MV einfach.