Unterhaltszahlung?

5 Antworten

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Kommt darauf an was er zahlt, was er bzw.ihr je nach Alter des Kindes rein theoretisch nach eurem bereinigten Nettoeinkommen zahlen müsstet, sollte das Kind schon min. 18 sein, denn dann müsste der Unterhaltsanspruch nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet werden und das Kindergeld würde dann voll und nicht mehr nur hälftig auf den Unterhalt angerechnet und das Kind müsste sich um seine Ansprüche selber kümmern.

Solange Du nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist, könnt ihr vereinbaren was ihr wollt, zumindest solange das Kind noch minderjährig ist.

Wäre es noch minderjährig und lebt weiterhin in deinem Haushalt, würde die Nettovergütung bis auf 100 Euro Freibetrag auf beide Elternteile gleichmäßig auf den Barunterhalt des Vaters und den Naturalunterhalt von dir verteilt.

Also wenn er z.B.für sie 400 Euro zahlen würde und sie 600 Euro Nettovergütung ausgezahlt bekommen würde, könnte er den Unterhalt nach Abzug der 100 Euro Freibetrag bei dann noch 500 Euro anrechenbarer Nettovergütung um 250 Euro kürzen.

Bei Volljährigkeit würde das Kindergeld voll angerechnet und es müsste wie erklärt eine neue Berechnung nach euer beider bereinigten Nettoeinkommen erfolgen.

Der Freibetrag von 100 Euro auf die Nettovergütung blieben auch hier.

isomatte  21.04.2024, 02:25

Danke dir für deinen Stern !

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Wenn das Kind mit der Ausbildungsvergütung seinen Bedarf selbst decken kann bzw. teilweise selbst decken kann, dann würde sich der Unterhat für das Kind natürlich verringern bzw. entfallen.

Aber ihr könntet euch über einen höheren Betrag für das andere Kind einigen.

Oder ihr lasst es einfach mal sauber ausrechnen! Dann fühlt sich Niemand benachteiligt.

Ist das Kind welches die Ausbildung beginnt denn volljährig oder minderjährig? Und wie hoch wäre die Ausbildungsvergütung?

Was zahlt er derzeit pro Kind und wie hoch ist sein bereinigtes Netto bzw. auch dein bereinigtes Netto, wenn das Kind volljährig ist? Und wie alt ist das andere Kind?

Und wäre das Kind volljährig, dann muss es sich eh um seinen Unterhaltsbedarf selbst kümmern, da die Eltern kein Sorgerecht mehr haben und sich demzufolge auch nicht für das Kind "einigen" könnten.

Die Ausbildungsvergütung ist ja kein Taschengeld, sondern dient dazu den Bedarf des Kindes zu decken. Und damit kann das Kind Zuhause natürlich auch etwas abgeben, je nachdem wie man finanziell gestellt und darauf angewiesen wäre. Und das Kindergeld spielt bei der Berechnung, je nach Alter der Kinder, ja auch eine Rolle.

Shekinah15 
Fragesteller
 20.04.2024, 22:22

Ich meine aber , dass die Eltern sogar bis 25 zur Versorgung verpflichtet sind, wenn das „Kind“ es nicht alleine schafft.

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Kessie1  20.04.2024, 23:13
@Shekinah15

Warum sollte das Kind es nicht schaffen? Das würde ja bedeuten, es gibt BUNDESWEIT keinen einzigen Job den das volljährige Kind machen könnte trotz wirklich aller Bemühungen.

Die 25 findet sich im Sozialgesetzbuch. Hat aber nichts mit dem BGB zu tun. Denn hier steht klar drin:

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1602.html

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Eigentlich ist es so. Beginnt das Kind eine Ausbildung, ist der Vater nicht mehr verpflichtet Unterhalt zu zahlen.

isomatte  18.04.2024, 10:48

Was natürlich Unsinn ist !

Es kommt darauf an wie alt das Kind ist, wo es wohnt, was es an Nettovergütung bekommt und was der Vater bzw.die Eltern ab der Vollendung des 18 Lebensjahres an bereinigten Nettoeinkommen haben.

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Die gesetzliche Unterhaltspflicht bleibt von Eurer privaten Vereinbarung unberührt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Shekinah15 
Fragesteller
 18.04.2024, 10:09

Danke für die Antwort. Das heißt jetzt genau was?
sorry.

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Roland Sperling  18.04.2024, 13:46
@Shekinah15

Das heißt, dass die private Vereinbarung eigentlich unwirksam ist. Denn Ihr könnt nicht untereinander eine solche Vereinbarung über einen Anspruch treffen, der gar nicht der Anspruch eines Elternteils ist, sondern der Anspruch des Kindes. Ich kann auch nicht mit der Mutter meines Vermieters eine Vereinbarung treffen, dass ich weniger Miete zu zahlen habe.

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Dafür müsste man wissen, wie viel Unterhalt dir per Düsseldorfer Tabelle zusteht und auf welchen Betrag ihr euch geeinigt habt.

Grundsätzlich ist der Vater bis zur ersten Ausbildung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.

emesvau

Agamemnon712  18.04.2024, 10:08

Frage genau lesen.

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emesvau  18.04.2024, 10:13
@Agamemnon712

Antwort genau lesen. Bei mir steht nichts anderes, als bei dir. Nur anders ausgedrückt.

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Shekinah15 
Fragesteller
 18.04.2024, 10:12

Danke für die Antwort. Warum ist bei einer Einigung untereinander die Düsseldorfer Tabelle relevant?
Meine Frage bezieht sich ausschließlich darauf, OB der Betrag verringert werden darf oder nicht.

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emesvau  18.04.2024, 10:14
@Shekinah15

Er zahlt keine gesetzlichen Beträge. Er kann von heute auf Morgen die Zahlung ohne Angabe von Gründen einstellen. Dann würde sie nach der gesetzlichen Höhe bemessen werden und da spielt dann die Düsseldorfer Tabelle auch eine Rolle ;-)

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Shekinah15 
Fragesteller
 18.04.2024, 10:18
@emesvau

Ok verstehe. Aber was die Zahlungsmoral angeht, ist wirklich alles gut. Wir wollen uns auch gegenseitig nichts Böses. Ich stell mir eben nur die Frage, ob er das Recht hat, weniger von dem zu zahlen, was wir untereinander vereinbart haben. Weil meine Tochter ja eine Ausbildung anfängt. Wenn ja, ok. Wenn nein, auch ok. 😊

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emesvau  18.04.2024, 10:20
@Shekinah15

Ihr habt euch außergerichtlich geeinigt ohne gesetzliche Grundlage. Daher kann es dieser Vereinbarung auch jederzeit widerrufen. Zahlungspflichtig ist er per Gesetz dennoch.

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