Unterhalt zahlen an Freundin mit Tschechischen Personalausweis?

2 Antworten

Klar, der Vater bist Du und Anspruch auf Unterhalt hat das Kind und in den ersten Lebensjahren auch die Mutter - und bei einer tschechischen Staatsbürgerin hat die ohnehin als EU-Bürgerin grundsätzlich ein Aufenthaltsrecht in Deutschland, den Unterhaltsanspruch hätte sie übrigens auch, wenn sie in Tschechien leben würde.

Selbstverständlich wärst du dann deinem Kind zum Unterhalt verpflichtet. Völlig egal welche Staatsbürgerschaft die Kindsmutter hat...