Unterbodenbeleuchtung Roller legal?
Eine frage ich habe in meinen Roller eine UBB eingebaut, allerdings muss ich um diese einzuschalten das Helfach öffnen (siehe Bild), ist das so erlaubt ? Soweit ich weiß darf man die UBB nur nicht während der Fahrt ein und ausschalten können. Wenn ich die jetzt aus habe und fahre können mir die Polizisten was ? Ich kann sie ja nicht ein oder ausschalten ?? Mfg.
3 Antworten
Es gibt so eine Aussage: alles was dran ist muss erlaubt also mit Prüfzeichen sein und funktionieren. Da das nicht der Fall ist, ist es auch nicht gestattet. Aber auch: wo kein Richtet da kein Kläger oder umgekehrt. Wenn es nicht an ist, wird sich auch keiner dran stören.
Alles was dran ist muss legal sein (eingetragen/Prüfzeichen) und funktionieren.
Für alles andere braucht es eine Abnahme kombiniert mit einer Ausnahmegenehmigung (Regierungspräsidium).
So zum Beispiel 1968er US-Streifenwagen:
"ausgerüstet mit US Sondersignalanlage -blau/rot- deaktiviert mit Schlüsselschalter im Kofferraum - Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum untersagt- Teilnahme am öffentlichen Verkehr nur mit Abdeckung der Signalanlage."
Hallo BlackIShadow88,
Eine Unterbodenbeleuchtung am Roller ist Legal solange du sie nicht an hast beim fahren.
PS: Schöne Jetforce :)
MfG
Sorry das ich so spät antworte, aber ich bin mir sicher dass das legal ist da mein freund es hatte und mehrmals angehalten wurde ohne Probleme.
MfG
Du mußt doch nicht zum TÜV mit dem Teil. Wenn sie nur im Stand leuchtet jukt es doch auch niemand.
Bist du dir sicher, weil was ich so gehört habe darf die gar nicht dran sein, andere sagen es ist komplett egal. Ich hab halt eben gehört man darf sie nur nicht einschalten können während der fahrt