Mit Auto-Führerschein Roller frisieren?
Ist es möglich, mit dem Auto-Führerschein einen Roller legal zu frisieren, also über die erlaubten 45 km/h und mehr als 50ccm?
5 Antworten
Klar, kann man machen.
Nach dem frisieren das Fahrzeug auf dem Anhänger zum TÜV fahren, dort ein Einzelgutachten mit Bremsberechnung und "allem drum und dran" machen lassen und hoffen, dass der Prüfingenieur seinen Segen gibt, was durchaus nicht sicher ist, weil u. U. die tragenden Teile der höheren Belastung durch Leistung, Geschwindigkeit, Drehmoment.... nicht gewachsen sind....
Es macht also Sinn, bereits vorher mal beim TÜV nachzufragen - auch wegen der Kosten - und sich dann zu überlegen, ob man sich nicht für das Geld ein anderes Fahrzeug kauft...
Ist es möglich mit dem Auto Führerschein Roller legal zu fresieren
Nein.
Dafür braucht man Werkzeug und Teile.
Ja das wäre möglich aber die Änderungen müssten eingetragen werden
Geht grundsätzlich nicht da die Fahrzeugkategorie des Kleinrollers keine andere Einstufung als 45 km/h und 50 ccm erlaubt. Ausserdem darf man mit neueren Autoführerscheinen garkeine schnelleren Roller mehr fahren!
Zulässig wäre eventuell das Frisieren eines grösseren Rollers der nicht mit einem Versicherungskennzeichnen läuft sondern normal mit grossem Kennzeichen zugelassen wurde; dann aber müssten die Änderungen von Hubraum und Leistung vom TÜV abgenommen und in den Papieren vermerkt werden.
Nein, durch "frisieren" verliert der Roller seine Zulassung.