Uni: Durchfallen wegen vulgärer Ausdrucksart?
Hallo,
vor vielen Wochen habe ich eine technische Klausur geschrieben. Die Vorbereitung hat mich viele Wochen, sehr viel Stress, Nerven und selbst meine Gesundheit gekostet.
Es ist nunmal eine Klausur in der richtig aussortiert wird.
Unabhängig davon wie beschissen der Morgen vor der Klausur angefangen hat die Situation:
Während der Klausur war ich sehr aufgeregt/nervös/frustriert, und stand unter hohem Druck.
So habe ich mich immer wieder beim Aufschreiben der Lösung 2-3 Mal im Wortschatz (Auf Papier!!!) vergriffen und Sätze wie "Der scheiß Momentenvektor ist parallel..." geschrieben.
Bei einer Aufgabe die für den Zeit/Punkte Aufwand unfassbar unfair war habe ich "Ich bin doch kein verdammter Computer um für einen Punkt dieses komplexe, mehrdimensionale Integral zu lösen" auf Papier geschrieben. (War zeitlich ca. 15mal schneller als das Integral vollständig zu lösen :( )
Das war das Erste Mal bei einer Prüfung bei der ich mich zum ersten mal vulgär ausgedrückt hatte. Ich habe niemanden gestört und auch nicht geredet.
Wichtig: Ich habe niemanden persönlich angegriffen/beleidigt oder auch bedroht.
Ich bin mir trotzdem sicher dass ich genug Punkte zum Bestehen gesammelt habe. Nach der Klausur wo die Emotionen verschwunden sind, habe ich alles bereut.
Kann man trotzdem wegen solchen Äußerungen durch eine Prüfung fliegen ggf. exmatrikuliert werden?
Im Landesrecht, Prüfungsrecht der Uni finde ich keinen Paragraphen der dies beantwortet oder auch überhaupt in die Richtung geht.
Vielen Dank für eine Antwort!
5 Antworten
Kuriose Frage.
Für eine unschöne Ausdrucksweise kannst du nicht durchfallen und schon gar nicht exmatrikuliert werden.
Solltest du dadurch aber für andere Prüfungsteilnehmer störend gewesen sein (wegen der Lautstärke), wird das allenfalls die Prüfungsaufsicht protokollieren und dann die Prüfungskommission entscheiden, was zu tun ist. An sich sollte aber in solchen Fällen die Aufsicht sofort handeln, damit die Prüfung korrekt abgehalten werden kann.
Ach du hast das geschrieben? Das hatte ich dann wohl falsch verstanden.
Wirklich idiotisch, wenn auch prüfungsrechtlich wohl ohne Konsequenzen. Prüfer haben aber oft genug einen gewissen Benotungsspielraum (der ihnen auch rechtlich zugestanden wird!). Ich würde davon ausgehen, dass der wegen deiner Pöbelei nicht zu deinen Gunsten genutzt wird. Anders gesagt: auf freundliche Punktevergabe kannst du nicht hoffen.
Sich mal im Ton vergreifen kann man wenn man was sagt, nicht beim schreiben. Du wolltest vorsätzlich edgy sein, aus irgendwelchen Gründen. Werd erwachsen.
Ich habe niemanden persönlich angegriffen/beleidigt oder auch bedroht.
Doch, du hast den Autor der Aufgabe stark kritisiert.
Kann man trotzdem wegen solchen Äußerungen durch eine Prüfung fliegen ggf. exmatrikuliert werden?
Eigentlich nicht. Es scheint aber so gewesen zu sein, dass die Klausur dazu gedient hat Studenten von anzahlmäßig begrenzten Praktikumsplätzen fernzuhalten. Da könnten deine Statements als Vorwand für einen Punktabzug dienen. Ich würde mich an deiner Stelle sicherheitshalber bei dem Autor der Aufgabe persönlich entschuldigen.
P.S. Hast du das Integral nummerisch gelöst oder den Aufgabenteil gar nicht bearbeitet?
Finde ich vollkommen gerechtfertigt. Solche Ausdrucksweise ist eines studierten Menschen unwürdig.
Das sehe komplett ein! Diese Sätze wurden von mir aufgeschrieben. Ich habe nicht geredet, gestört während der Klausur etc.
Für wen wurden denn die Sätze geschrieben, wie in der Grundschule auch gibt es dafür Punktabzug, ist doch klar.
Kommt auf den jeweiligen Dozenten an. Manche sehen es mit Humor, andere nicht. Solange die Lösungen alle richtig sind, wird wahrscheinlich nichts weiter passieren.
Nein, Ich habe niemanden gestört, habe auch nicht geredet etc. Nur die Sätze auf Papier die oben genannt sind auf Papier geschrieben.