Unfallversicherung? Provinziall?

6 Antworten

In erster Linie versichert eine Unfallversicherung gegen bleibende Schäden nach einem Unfall. Wenn der Arm nicht ganz ab ist und auch nicht mehr nachwächst steht Dir bei bleibendenschäden ein Anteil aus der Invaliditätssumme zu.
Wichtig ist zunächst mal, den Unfall schnellstens bei der Versicherung anzuzeigen. Danach ist wichtig, die Fristen einzuhalten. In Standartvertägen hast Du dich vor Ablauf eines Jahres zu melden und um Feststellung der bleibenden Schäden zu bitten.

Was Deine Versicherung neben den Rettungs- und Bergungskosten noch versichert, wurde zwischen Dir und der Versicherung bei Vertragsabschluss / Novellierung vereinbart. Genaue Auskunft gibt Deine Police.

Mögliche Gimmicks zb.:

  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Genesungsgeld
  • Schmerzensgeld (festgelgte Summe bei zb. Knochenbrüche /Muskelrisse)
  • Unfallrente (bei bleibenden Schäden von mind. 50% nach Gliedertaxe)
  • Schönheitsoperationen nach Unfall (auch für Zahnersatz)
  • Rehamaßnahmen
  • Pflege u. Hilfsdienste (zb. Haustierbetreuung, Essen auf Rädern, Hausmeisterservice usw.)
  • Fitnessstudio für ein oder mehr Jahre
  • usw usw usw.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine Unfallversicherung zahlt bei bleibenden Schäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Das wird ja hoffentlich nicht eintreten.

Und dann nur prozentual zur Versicherungssumme, also z.B. ein Finger weg = 2%, ein Bein weg = 50% oder so. Bei Krankheit als Ursache, z.B. Unfall nach Kreislaufkollaps: Nichts.

Für die Zusatzkosten wie Rückflug, ggf. Notarzt beim Unfall, Krankenhaus, Sachschäden ist die Unfallversicherung nicht zuständig. Also: Nichts.

Generell gehört die Unfallversicherung zu den sinnlosesten Versicherungen die es gibt.

verreisterNutzer  12.10.2019, 10:43
Für die Zusatzkosten wie Rückflug, ggf. Notarzt beim Unfall, Krankenhaus, Sachschäden ist die Unfallversicherung nicht zuständig. Also: Nichts.

Das stimmt nicht ganz.

Neben der Invaliditäsabsicherung gehören die "Rettungs. und Bergungskosten" als fester Bestandteil zu jeder Unfallversicherung.... und daraus werden eben sehr wohl auch die Überführungskosten bezahlt.

Sachschäden sind grundsätzlich nicht versichert.... das ist soweit richtig.

Generell gehört die Unfallversicherung zu den sinnlosesten Versicherungen die es gibt.

Auch das ist nicht richtig. Nicht nur für den, der zb. keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, stellt die Unfallversicherung neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Einkommensabsicherung dar. Darüber hinaus kann das Leben nach einem Unfall immens teuer werden. Prothesen und Orthesen werden zumeist nur sehr bedingt durch die Krankenkasse getragen, Umbaumaßnahmen werden nur gering bezuschusst, ein Behindertengerechtes Auto würd so gut wie garnicht bezahlt, es können laufende Kosten für Fahrten oder Transporte zu physiotherapeutischen Anwendungen entstehen und die Anwendungen selbst müssen auch aus eigener Tasche bezahlt werden wenn sie zwar gut tun, aber aus sicht der Krankenversicherung nicht erforderlich sind. Fakt ist, wen es trifft, der tut gut daran eine Unfallversicherung zu haben, denn sonst bleibt derjenige auf Kassenleistungen angewiesen..... und die sind bekanntlich äußerst spärlich. Der Beitrag für eine Unfallversicherung ist im Gegensatz zu den möglichen Leistungen (invaliditätssumme ca. 40.000 €, bei 500% Progression sind das 200.000 € Invaliditätssumme) ehr verschwindend gering. Eine angemessene Unfallversicherung kostet für einen nicht körperlich arbeitenden etwa 6 bis 11 Euro monatlich (Tendenz fallend) und für einen Handwerker etwa 9 bis 16 Euro monatlich.

2
gnampf33  12.10.2019, 10:58
@verreisterNutzer

Falsch. Der Rückflug fällt nicht unter Rettungs- und Bergungskosten, da rückt die Unfallversicherung exakt gar nichts raus.

Rettungs- und Bergungskosten beinhalten nach einem Motorradunfall nur den Krankenwagen zum Krankenhaus. Wenn nötig auch per Hubschrauber. Nicht die medizinische Behandlung dort. Rettung endet an der Krankenhaus- oder Arztpraxistür.

Und der Rückflug ist auch keine "Überführung". Überführen tut man Leichen. Typischer Versicherungsvertreter-Trick, die Kunden in so einem Missverständnis zu belassen.

1

Hallo,

gar nichts...erst wenn du schnellstmöglich (Fristen) den Unfall meldest.

Dann kommt es auf das Bedingungswerk und Leistungen an.

Spätestens nach einem Jahr solltes du, wenn eine Invalidität feststeht, eine Leistung bekommen. Ist KHT Geld und Gesungsgeld vorgesehen, gibt es die Leistung nach Vorlage des Krankenhausaufenthaltes.

Beste Grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kann dir keiner sagen, da wir den Vertrag nicht kennen.

Es kann sein, das du Leistungen aus der Versicherung bekommen kannst.

  • Krankenhaustagegeld
  • Rückführungskosten

Rufe die Versicherung an und frage da nach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nach meiner erfahrungen mit Generalli, Signal iduna, Rheinland Versicherungen kannst du nichts erwarten. Wenn es um die rechnung geht muss man zahlen aber bringen keine leistung zurstande. Kannst du aber anrufen bei Provinziall und nachfragen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
verreisterNutzer  12.10.2019, 10:50

Das ist vollkommener Blödsinn.

Ich halte nun garnichts von der Generali, überhaupt nichts... möchte da selbst nicht versichert sein und empfehle sie keinesfalls meinen Kunden... aber auch die müssen und werden anstandslos nach einem Unfall zahlen wenn versicherte Leistungen zum tragen kommen.

Wer nach einem Unfall das Ereigniss innehrlab der vorgegebenen Fristen bei seiner Versicherung anzeigt, der wird auch entsprechend der Absicherung entschädigt, da hat die Unfallversicherung überhaupt keine Möglichkeit aus irgendeinem Loch zu kriechen.

Falsch ist jedoch manchmal das Anspruchsdenken der Versicherungskunden, die eine 08/15 Unfallversicherung haben und glauben, sie würden viele hunderttausend Euro für einen Treppensturz bekommen. Eine Unfallversicherung versichert aber vornehmlich die bleibenden Schäden nach einem Unfall und eben nicht die zerissene Jeans die beim Unfall beschädigt wurde.

0
alpa123817  12.10.2019, 12:04
@verreisterNutzer

so du hasst völlig recht aber irgend wie wurde nie bezahlt. Immer eine außrede haben die versicherungs firmen bei mir gehabt obwohl ich regelmäsig bezahlt habe.

0
verreisterNutzer  12.10.2019, 12:44
@alpa123817

Das ist logisch sofern sich nicht eine versicherte Gefahr verwirklicht hat und eine versicherte Sache dabei bedingungsgemäß geschädigt wurde.

Hat sich ein versichertes Risiko verwirklicht und ist dabei eine versicherte Sache beeinträchtigt worden, handelt es sich um ein versichertes Ereignis, das bedingungsgemäß zu entschädigen ist. Ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter hilft da schon mal ungemein. Auch bei Versicherungen gilt, man bezahlt für das zu dem man sich entschieden hat.

Am deutlichsten wird das wohl in der Kfz Versicherung.

Jedes Auto mit einem gesiegelten deutschen Nummernschild ist versichert.
Fährt man es gegen einen Baum, ist es nur versichert wenn man die entsprechende Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Hat man eine vollkasko Versicherung, wird unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung reguliert.

Gleiches gilt für eine Unfallversicherung.
Grundbaustein der UV ist die Invaliditätssumme, aus der man sch schöpfen kann, wenn ein Unfall zu einem bleibenden Schaden führt. Bei manchen Tarifen wird erst ab bleibender Beeinträchtigung von mindestens 20 oder 21% gezahlt, bei anderen ab dem 1. %. Zusätzlich vereinbaren lässt sich zb. Unfallkrankenhaustagegeld... auf Wunsch und nur optional. Hat man Progression vereinbart, grift diese schrittweise ab ca. 25% dauernder Beeinträchtigung, aber eben nicht voll, sondern bei kleineren Beeinträchtigungen nur ein wenig, im burst Case, mit voller Leistung. Für die Feststellung der Dauernden Beeinträchtigung begutachtet ein Arzt die Unfallfolgen und schätzt diese in 0/10 ein. Dabei gilt ein gesamtes Gliedmaß als 100, das anteilig zb. bis unterhalb des Knie oder des Ellenbogen oder auch ganz geschädigt sein kann. Leichte Beeinträchtigungen wie zb. Schmerzen werten geringer als der Verlust des gesamten Körpergliedes.

0