Privatunfallversicherung, gebrochene Nase?

3 Antworten

1. Das ist nicht die Police, das ist lediglich ein Erhöhungsschreiben mit den neuen Summen/Werten.

2. Eine Unfallversicherung leistet in der Regel nur dann, wenn ein gewisser Invaliditätsgrad besteht, es also bleibene Schäden gibt.

3. Ausnahme: Führt der Unfall dazu, dass man im Krankenhaus liegt, gibt es das versicherte Krankenhaustagegeld pro Tag.

4. Die Punkte Schmerzensgeld und kosmetische Operationen müssten anhand der Police und Vertragsbedingungen geprüft werden, hierüber kann man so keine Aussagen machen.

5. Einen Unfall muss man der Versicherung umgehend/zeitnah melden, nicht irgendwann. Das gehört zu den Pflichten der versicherten Personen.

6. Im Zweifel lieber einmal zu viel melden, als dass man sich zu spät meldet und der Schaden aufgrund der verspäteten Meldung abgelehnt wird.

Das ist ein Frage die man eigentlich an seinen Versicherungsberater richtet. Aber ich gehe mal davon aus, das Deine Oma sich nicht über Scheck vier und zwanzig, Very Fuchs oder ähnlich online versichert hat, daher hier meine Antwort:

Sofern Deine Oma stationär aufgenommen wird, erhält sie das vereinbarte Krankenhaustagegeld, hier muss nochmal im Bedingungswerk geschaut werden, ob bei ambulanten Operationen evtl eine Pauschale geleistet wird.

Das Schmerzensgeld, auch da muss man nochmal in die Bedingungen schauen, was genau versichert ist, oft gilt das explizit für Röhrenknochen (Gliedmaßen), oder "alles ausser xxxx" wozu das Nasenbein in vielen Fällen auch zählt. An gleicher Stelle in den AUB´s ist auch die Angabe der Höhe des Schmerzensgeld festgelegt.

Kosmetische Operationen, sofern das Gesicht Deiner Oma durch den Unfall oder durch die anschließende Operation nicht mehr so aussieht wie vorher.

Aus den versicherten Leistungen "Invalidität und Übergangsleistung erhält sie nur etwas, wenn bleibende oder langfristige Schädigungen eintreten, bzw sie deshalb zb durch Wiedereingliederungsmaßnahmen Lohnausfälle hat oder sie ihr häusliches Umfeld auf die Unfallfolgen entsprechend einrichten müsste.

Bergungskosten nur wenn sie angefallen sind und von der Rettungsgesellschaft verlangt werden (oft im Ausland)

Kurbeihilfe, wenn sie wegen der Verletzung in die Reha muss

Was außerdem noch wichtig ist:

Infektionsklausel, unbedingt in den AUB´s suchen, im Falle zb. einer MRSA Infektion oder ähnliche, tritt dadurch weitere.... nein VIEL WEITERE LEISTUNG ein.

Auch ganz wichtig, den Unfall schnellstens bei der Versicherung anzeigen, egal ob deine Oma Leistung zu erwarten hat oder nicht. Der Anzeigezeitraum ist sehr knapp bemessen und wird er überschritten, kann sich die Versicherung in Leistungsfreiheit zurückziehen. Da es bei Unfallversicherungen leicht um astronomische Zahlungen geht, nehmen Unfallversicherungen das auch meist sehr peniebel.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Falls ein Dauerschaden verbleibt eine Invaliditätsentschädigung; diese kann allerdings frühestens nach 12 Monaten ab dem Unfalltag von einem Arzt festgestellt werden und in der Regel spät. 15 Monate nach dem Unfalltag dem Versicherer vorliegen!

Ausserdem Leistungen durch kosm. Operation falls erforderlich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung