Zahlt Versicherung bei Unfall wenn der Auspuff keine ABE bestizt?
Moin,
Habe mir vor kurzen einen neuen Endtopf für mein Motorrad geholt, dieser hat leider keine ABE , E-Nummer etc.
Nun frage ich mich : kann sich die Versicherung bei einen Unfall (z.B. Fahradfahrer angefahren) weigern zu zahlen obwohl es nur der Endtopf ist der nicht eingetragen ist?
Mfg TMC
3 Antworten
Mit diesem Endtopf ohne ABE, der dann ja auch nicht eingetragen werden kann, erlischt die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs. Und Du darfst damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Machst Du es trotzdem und kommt es zu einem Unfall, trägst Du alle Koste, auch die für Personenschäden.
Sollte die Versicherung erstmal zahlen, also in Vorlage treten, wird sie anschließend alles von Dir zurückfordern. Also verlasse Dich nicht auf die sogenannte Pflichtversicherung.
Weist du wie das genau ist es gibt so viele verschiedene Antworten im Internet ich weiß langsam nicht mehr was stimmt 😅
Was hat jetzt Neuseeland damit zu tun, dass ich grundsätzlich einen anderen Auspuff am Motorrad angebracht habe.
Die Logik erschließt sich mir nicht wirklich. Und Trollbeiträge, wie Deiner, sind nicht wirklich hilfreich.
Und Trollbeiträge, wie Deiner, sind nicht wirklich hilfreich.
Du solltest nicht Ursache und Wirkung verwechseln!
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch, sondern wird durch das zuständige Ordnungsamt aufgehoben.
Die Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich solange wirksam,
bis sie ausdrücklich entzogen wird,...
Eindeutig wurde das Thema meiner Frage verfehlt. Also doch Troll, weil sich da jemand nur wichtig machen will. Ende.
Wenn jemand, wie du, von der Materie keine Ahnung hat, ist es für alle hilfreich, die Finger stillzuhalten und nicht noch herumzupöbeln!
Hab mit einem ADAC Anwalt gesprochen der meinte das zwar meine machine durch die fehlende Betriebserlaubnis stillgelegt werden könnte, jedoch muss die verischerung bezahlen da das Bauteile keinen Einfluss auf so einem Unfall hatte.
Das waren die Worte eines Verkehrsrechts Anwalt 😅
Erzähl das bitte nicht mir, denn mir ist die Sachlage klar. Dieser "Lachlan" hat ein Wissensdezit.
Meine Frage, wie Du auf Neuseeland kommst, hast Du bislang noch nicht beantwortet. Also doch Troll.
Ob ich vom Thema Ahnung habe, kannst Du jedenfalls nicht beurteilen.
Außer Deinem Rumpöbeln hast Du jedenfalls nicht brauchbares abgesondert. Na ja, Benehmen ist halt Glückssache.
Zum ersten Punkt: Sehe mal in deinem eigenen Profil nach, was du unter "Wissen" eingetragen hast.
Zum zweiten Punkt: Ich kann es beurteilen, da ich mich mit dem Thema seit 1977 beschäftige.
Zum dritten Punkt: Ich habe dir schon ausführlich erklärt, wann eine Betriebserlaubnis erlischt.
Vierter Punkt: Deine Antwort stimmt in keinem Punkt.
Fünfter Punkt: Deswegen solltest DU den Ball flachhalten, Junior!
Du pöbelst hier rum, aber meine Frage, wie Du auf Neuseeland kommst, kannst Du nicht beantworten. Was soll ich da von Dir halten. Nichts, Nullkommanichts.
Watt is denn nu mit Neuseeland?
Eine KFZ- oder KRAD-Versicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Die muss IMMER zahlen.
Der Regress ist ebenfalls auf 5000€ beschränkt.
Wenn der Topf nicht zugelassen ist, kann Dich das die Betriebserlaubnis kosten und dann trägst Du diese 5000€ auch wenn Du gar nicht schuld bist.
Du hättest Dich damit nicht in der Öffentlichkeit befinden dürfen.
Moin, und was ist bei einen Personenschaden, muss ich dann für die Person aufkommen ?
und dann trägst Du diese 5000€ auch wenn Du gar nicht schuld bist
Wie kommst du zu dieser Vermutung? Welchen der sechs in §5 Abs 1 KfzPflVV genannten Punkte siehst du hier als erfüllt?
Oder gehst du vielleicht davon aus, dass es sich um eine Gefahrerhöhung handelt? Selbst wenn es eine wäre, käme §26 Abs 3 VVG zur Anwendung.
Die Betriebserlaubnis sagt nichts über die Eigentumsverhältnisse oder den Willen des Eigentümers. Es ist sein Fahrzeug, somit ist er berechtigt, es zu gebrauchen.
Schau in seine Vertragsbedingungen, diese basieren auf dem Muster der GDV, somit steht dort folgendes:
Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
Markiere bitte das Wort "Betriebserlaubnis".
Die Betriebeserlaubnis bleibt solange bestehen, bis das zuständige Ordnungsamt die Betriebserlaubnis dem Fahrzeug entzieht!
Also ich weiß es nicht wirklich, aber ich denke mal die Versicherung wird zahlen. Und nur weil du einen ESD hast der keine E Nummer hat, hätte das ja auch den Unfall nicht verhindert also wirst du da nichts zahlen müssen. Aber glaube die Strafen für zu lauten Auspuff liegen jetzt deutlich höher als letztes Jahr ;)
Eigene Erfahrung? Wo? In Neuseeland?