Unfall gehabt, wer hat nun die Schuld?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke dass Antworten hierzu zum großen Teil Spekulation bleiben müssen.

Solche Situationen müssen per Einzelsachverhalt geprüft werden.

Unbekannt ist z.B. die Frage ob du über den Fahrweg gefahren bist oder zwischen den Parkplätzen hindurch, hätte sie dich dabei sehen müssen. Handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum mit viel Verkehr, z.b. vor einem großen Supermarkt. Hast du sie einparken sehen, hast du gesehen ob jemand im Auto sitzt und aussteigen könnte, bist du in gerader Linie gefahren oder hast du gerade einen "Schlenker" um den Wagen gemacht, war deine Geschwindigkeit auf dem Parkplatz für diese Situation angemessen? Du siehst, was ich meine, die Anteile der Schuldfrage könnten sich mit jeder Antwort hierzu ändern.

Persönlich, also ganz persönlich, denke ich, dass die Autofahrerin nicht alle Schuld von sich weisen kann. Aber ob und inwieweit du Mitschuld hast, das müsste notfalls vor Gericht geklärt werden.

Ich würde als Laie sagen 50 : 50.

Deshalb solltest Du den Schaden Deiner privaten Haftpflichtversicherung melden.

Die Entscheidung wird wohl kompliziert. Grundsätzlich muss man natürlich den "Schulterblick" machen, bevor man die Tür öffnet. Ich wüsste aber nicht, ob man auf einem Parkplatz auf Radfahrer achten muss. Die fahren dort normalerweise nicht. Das wird u.U. ein juristischer Streit werden. Ausgang? 50:50.

Naja grundsätzlich würde ich mal sagen, wenn jemand seine Tür öffnet ist er verpflichtet zu schauen das er das tut ohne jemanden zu gefährden.

Nutzer122828 
Fragesteller
 21.03.2022, 11:33

Das war auch mein Gedanke, jedoch meinte die Frau, das sie keine Schuld hat, da es auf einem Parkplatz war

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Habpix  21.03.2022, 11:35
@Nutzer122828

Ich glaube hier muss man die ganze Situation beachten, hast du genügend Abstand zum Fahrzeug gehabt usw. es gibt Fälle da haben auch Radfahrer eine Teilschuld bekommen.

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ClausO  21.03.2022, 11:35
@Nutzer122828

Das ist egal. Sie schafft mit dem öffnen das Hindernis. Und auch auf einem Parkplatz gelten die Verkehrsregeln

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Auf Parkplätzen gibt es keine Schuldzuweisung, leider.

Jeder Anspruchsteller bekommt die Hälfte vom Schaden ersetzt, wenn es so wie hier passierte.

Viel Glück, denn der zu geringe Abstand könnte nachteilig ausgelegt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nutzer122828 
Fragesteller
 21.03.2022, 11:47

Also muss ich von der Reperatur auch was zahlen?

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schleudermaxe  21.03.2022, 11:48
@Nutzer122828

Fast immer, wenn die Rechnung nur zu 50% bezaht wird. Vielleicht hast Du ja Glück, und es wird alles übernommen!

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