Unbezahlte Probearbeit...?

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"(2) Die Dauer der Einzel- oder Gruppenmaßnahmen muss deren Zweck und Inhalt entsprechen. Soweit Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen nach Absatz 1 bei oder von einem Arbeitgeber durchgeführt werden, dürfen diese jeweils die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html

Wichtig ist also vielmehr, ob "Zweck und Inhalt" der Maßnahme ihrer Dauer entsprechen!

Lernt man nur das Anspitzen von Bleistiften, sollte eine Dauer von vier Wochen übertrieben sein.

Und falls man nur wenig lernt, aber viel produktiv arbeitet (auch im Vergleich zum Aufwand an Betreuung, der nötig ist und gewährleistet wird vom Unternehmen), könnte auch ein Gehalt fällig werden. Aber eben nicht in jedem Fall! Im Streitfall ruft man das Arbeitsgericht an. Das hört sich dann an, was genau getan und was genau angeleitet und was genau gelernt wurde.

Und wenn wenig angeleitet wurde, aber viel produktiv malocht wurde, könnte ein entsprechendes Gehalt fällig werden.

Wenn nicht, dann nicht!

Gruß aus Berlin, Gerd

Wird doch entlohnt mit Arbeitslosengeld vom Jobcenter, oder wird das in dieser Zeit eingestellt?

maja0403  05.05.2017, 19:35

So kann man das nicht sehen. Das Jobcenter sponsort hier sozusagen eine kostenlose Arbeitskraft und das darf einfach nicht sein.

Realisti  05.05.2017, 19:39
@maja0403

Du bist ja nicht kostenlos, du bekommst ja Arbeitslosengeld.

Zudem ist es ein Praktikum. Praktikanten sind unrentabel. Man will den Arbeitgeber aber überzeugen, dich danach einzustellen, weil er dich als Superkraft kennen gelernt hat. Die Alternative wäre - kein Praktikum - und damit keine Chance. Zudem wollen sie dich an ein Arbeitsleben heranführen. Morgens aufstehen, pünktlich kommen....

Wessen Brot du ißt, dessen Lied du singst.

Die zahlen dein AL-Geld, also können sie bestimmen, welche Arbeit du dafür machst. Sie haben das Praktikum gewählt.

DerHans  06.05.2017, 12:41
@maja0403

Im Einzelfall ist das durchaus sinnvoll. 

Jedenfalls besser als den x-ten Bewerbungslehrgang zu sponsern.

Schneekranich  01.03.2019, 18:18
@maja0403

finde ich auch und es vernichtet so auch normale arbeitsplätze.

Wenn du eine "Arbeitserprobung" in Absprache mit dem JobCenter absolviert hast, ist das möglich.

Dann hast du aber Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.

wenn das Jobcenter die Arbeitserprobung vorher genehmigt ist das in Ordnung

fordere den mindestlohn ein. ein praktikum muss bezahlt werden.