Unbewusst Fälschung gekauft?

4 Antworten

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Bei einzelnen Sachen wird das Zeug nur vernichtet und der Besteller muss die Kosten tragen.

Von einer Verfolgung wird wegen Geringfügigkeit normalerweise abgesehen.

Du kaufst nicht bei einen Großhändler sondern bei einen Händler. Großhändler verkaufen nur B2B.

Stimmt, das kann passieren. Der Käufer ist allerdings für das Produkt verantwortlich da er de Facto als Importeur (=Hersteller) rechtlich da steht.

Zahle die Abmahnung und halte dich von Plagiaten fern.

TomSchnitzel 
Fragesteller
 25.10.2021, 06:53

Danke erstmal, dass du dir die Mühe gemacht hast und versucht hast mir hier weiterzuhelfen. Nichtsdestotrotz ist deine Antwort ein Paradebeispiel dafür, wie man Fragen hier nicht beantworten sollte. Warum zeige ich dir in der folgenden kurzen Erörterung einmal auf.

Fangen wir direkt mit deinem ersten Punkt an, denn dieser ist direkt schon einmal schlicht und ergreifend falsch. Großhändler dürfen (und tun dies häufig) auch an Endverbraucher verkaufen. Dazu fallen mir sofort auf Anhieb einige Beispiele ein, bei denen Großhändler sowohl B2B als auch B2C betreiben. Da gibt es Alibaba, die Metro, DHGate, Aliexpress und Shein.

Bei deinem zweiten Punkt hoffe ich einfach einmal, dass du nicht genügend über die Thematik informiert bist. So wie du es nämlich darstellt, wäre auch eine Person, welche bei einem Bäcker ein Brot kauft, in welches der Bäcker heimlich eine Pistole eingebacken hat, sofort und unabwendbar des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig.

Das ist jetzt ein extra übertriebenes Beispiel, da ich nur so einfach und kurz wie möglich nocheinmal die Problematik aufzeigen wollte. An sich könntest du mit deiner Aussage auch recht haben, soviel möchte ich dir garnicht absprechen, jedoch wäre eine solche Gesetzeslage vollkommen unausgearbeitet und in keinster Weise logisch betrachtbar. Mir ist dabei schon klar, dass man die Objekte (in den Beispielen die Fälschung und die Pistole) in beiden Fällen gesetzlich nicht behalten dürfen wird, sondern sie dem Zoll oder der Polizei übergeben müsste, aber trotzdem liegt doch keine Schuld beim Käufer.

Dazu muss ich mich sogar noch verbessern und zwar muss die Phrase "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", entgegen meiner Annahme, aufgrund §15 Strafgesetzbuch (Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln: Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.) nicht einmal unbedingt greifen. Auch hier wäre es schön gewesen nur von jemandem zu hören, der sich mit der Materie in genau diesem Fall auskennt.

Jetzt noch kurz zu deiner letzten Aussage. Ich habe doch extra geschrieben, dass meine Frage frei erfunden ist und nicht auf realen Ereignissen basiert. Würde es um mich gehen und/oder hätte ich eine Abmahnung bekommen, hätte ich das auch ausdrücklich so in meiner Frage dargestellt.

Da du deinem Benutzerlevel nach viel Zeit auf dieser Plattform hier verbrigst, bitte ich dich in Zukunft erst einmal gründlich nachzudenken, bevor du Antworten gibst, die keinen sinnvollen Inhalt darbieten und welche Fragenden wie mir absolut nichts bringen.

Anhand der Länge dieses Kommentares kannst du hoffentlich abschätzen wie getriggert manche Menschen von solchen Antworten sind und vielleicht unterlässt du dieses Verhalten aus Rücksicht beim nächsten mal.

Schönen Tag noch

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iq1000  25.10.2021, 07:36
@TomSchnitzel

Grosshandel ist B2B. Dass das den Chinesen egal ist spielt ja keine Rolle, dann ist aber aber eben nur "Handel". Vor dem Zoll ist der Käufer erstmal beweispflichtig, du must also deine Unschuld beweisen. Sicher geht das, man muss aber Einiges dazu tun. Erst ist man dran. Da du ja gerne im Grosshandel kaufen willst, also gewerblich, wird es hier sehr eng mit den Ausreden. Man wird vermutlich so argumentieren: da diese Art von Betrug in China normal ist musst du als Gewerbe da Sicherheiten einbauen, z.B. die Ware vor Versand prüfen (lassen), was viele ja auch tun.

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nihibap579  25.10.2021, 12:18
@iq1000

Bro, ich glaube du verstehst die deutsche Grammatik nicht. Er hat jetzt zwei Mal geschrieben, dass ein Endverbraucher bei einem Großhändler einkaufen kann. Sicher ist das dann kein "Großhandel", aber das hat er doch auch nie behauptet.

Bei dem von ihm genannten Beispiel mit der Metro ist das ganze so: Die Metro ist ein Großhändler welcher hauptsächlich an Geschäftskunden verkauft. Nun kann aber auch jeder beliebige Endkonsument im Onlineshop der Metro auch in kleinen Mengen bestellen. Möchtest du jetzt der Metro ihren Stand als Großhändler anerkennen, weil sie auch an Endkonsumenten verkauft? Merkst du selber. Das was du da gemacht hast ist nen einfaches Strohmann Argument.

Und dann behauptest du schon wieder, er würde irgendwas machen wollen. Da steht doch zwei Mal das es um eine Fantasiefigur geht. Kannste nicht lesen oder was war da los?

@tomschnitzel ich fühl deinen langen Text voll haha. Solche Leute nerven mich auch immer...

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Hmm... schwierige Frage. Soweit ich weiß bist du vor dem Zoll in der beweispflich, aber du könntest ja die Shopanzeige als Beweis vorzeigen. Ich denke mal, wenn da jetzt kein allgemein bekanntes Logo wie von Louis Vuitton oder so und auch kein muster drauf ist was man Kennen könnte und sonst nix auf eine fälschung hindeutet lassen die das durchgehen. Bin mir da aber nicht ganz sicher

Woher ich das weiß:Hobby