Umzug in entfernte Stadt bei alleinigem Sorgerecht?

8 Antworten

Du hast das alleinige Sorgerecht und kannst hinziehen, wohin immer du willst. Falls er danach das geteilte Sorgerecht bekommen sollte, kann er dich nicht zwingen, wieder zurueck zu ziehen.

Du bist umgezogen und damit hat sich die Sache. Er kann natürlich das gemeinsame Sorgerecht beantragen oder du gehst mit ihm zum Jugendamt und ihr unterschreibt die gemeinsame Sorgeerklärung.

Aber er kann nicht verlangen das du zurück ziehst. An seinem Umgangsrecht ändert sich auch nichts. Das hat er ja nach wie vor. Nur an den Unterhaltszahlungen könnte sich ggf. etwas ändern, da du mit dem Umzug ihm natürlich höherer Kosten für den Umgang auferlegt hast. Aber die höheren Kosten würden nur sein Nettoeinkommen etwas mehr bereinigen. Also auch nicht der Rede wert.

Wichtig ist halt nur, dass er überhaupt Unterhalt zahlt für das Kind und im besten Fall auch für dich.

Amy1406 
Fragesteller
 03.01.2021, 19:32

Ah ok! Er ist ja so erwachsen und will mich einfach anklagen, ein Gespräch mit mir kommt ja nicht in Frage und eine Mediation auch nicht 🙄🤦🏻‍♀️. Sehr kooperativer Mann, wow 😅. Wenn sich "nur" der Unterhalt dann ändern würde wäre das so, das könnte ich hinnehmen.

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Kessie1  03.01.2021, 19:39
@Amy1406

Das der Unterhalt nach unten korrigiert wird passiert eigentlich nur dann, wenn er wirklich zwischen 2 Stufen steht und eher zur unteren Stufe tendiert. Ansonsten haben erhöhte Fahrkosten für den Umgang kaum einen großen Wert.

Ich würde auch erstmal abwarten was da so kommt von ihm. Und da er sich auch nicht kooperativ zeigt, würde ich es auch nicht tun. Alles Gute für dich und das Kind!

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Amy1406 
Fragesteller
 03.01.2021, 19:47
@Kessie1

Danke.

Ja, kooperativ hätte ich mich gezeigt unter bestimmten Umständen, die nun aber nicht mehr wirklich gegeben sind irgendwie...

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ksjonas52  04.01.2021, 18:07
@Amy1406

was erwartest du von dem mann nimmst sein kind mit und er soll auch noch mit dir reden manche frauen sind echt unfassbar woher nimmst du das recht ihn sein sohn wegzunehmen warum kann er nicht das alleinige sorgerecht beantragen

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 18:12
@ksjonas52

Omg ich habe ihm das Kind nicht weg genommen 🤦🏻‍♀️. Kann er nicht, weil dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssten die ich nicht erfülle.

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Sorgerecht, Kindesunterhalt und Umgangsrecht sind je getrennt zu betrachten.

Und nein, er kann dich nicht zwingen, zurück zu ziehen... und dass du weg gezogen bist, ist kein Grund, ihm das gemeinsame Sorgerecht zuzugestehen!

Ich würde es auf keinen Fall machen...ich hatte (bei geteiltem Sorgerecht) ständig Probleme, weil er meinte ständig quer schiessen zu müssen, wenn er mit unterschreiben sollte.

Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 18:19

Ja, ich weiß, dass das alles getrennt zu betrachten ist 🙈.

Hast du dann das alleinige später bekommen oder schießt er noch quer?

Meiner droht mir und dem Kind usw, daher ganz klare Sache für mich...

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Dea2019  04.01.2021, 21:31
@Amy1406

Meine Mädels sind inzwischen erwachsen. nachdem er 2 Jahre lang permanent quer geschossen hat bei wirklich jeder Gelegenheit, bin ich, wenn ich eine zweite Unterschrift brauchte, direkt zum Jugendamt getrabt. Nach einem weiteren Jahr hatte die SB dort die Faxen mit meinem Ex dicke und ich hatte ratzfatz vom Gericht das alleinige Sorgerecht.

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Dahika  04.01.2021, 19:11

du weißt aber auch, dass das alleinige Sorgerecht kein "Wünsch dir was" aus dem Selbstbedienungsladen ist. Das gemeinsame Sorgerecht wird heute nur dann verweigert, wenn es wirkliche Gründe dafür gibt. Streitigkeiten der Eltern gehören nicht dazu.

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Dea2019  04.01.2021, 21:31
@Dahika

Die Fragestellerin HAT das alleinige Sorgerecht bereits und das wird sie nicht grundlos haben. Sie will wissen, ob der Kindsvater ihr das gemeinsame Sorgerecht und einen Umzug aufzwingen kann... und nein das kann er nicht.

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Erkundige Dich nicht beim Anwalt, sondern beim Jugendamt, dort erhältst Du eine verläßliche Auskunft. Wenn Du bisher das alleinige Sorgerecht besitzt, dürfte nichts gegen Deinen Umzug sprechen.

Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 18:14

Ja, mit dem Jugendamt habe ich mich 2x gemeldet, wurde zur Diakonie verwiesen. Diese verwiesen mich zurück zum Jugendamt und nun habe ich auch endlich einen Termin 👍🏻. Einen Anwalt bräuchte ich ja aber trotzdem 😅🙈.

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Das Umgangsrecht des Vaters und des Kindes ist unabhängig vom Sorgerecht. Wie willst du das gewährleisten?

Amy1406 
Fragesteller
 03.01.2021, 00:11

Naja, ich habe nur seine Worte wiedergegeben. Er sagte wenn er das geteilte Sorgerecht hat (er meint er könne es bekommen), würde er mich zwingen zurück umzuziehn in die Stadt.

Ich könnte ihm entgegen kommen, dass ich ab und an (muss man noch gucken wie genau und wie oft das möglich wäre) den Kleinen zu ihm bringe.

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Amy1406 
Fragesteller
 03.01.2021, 01:27
@Amy1406

Wobei ich halt auch angst vor dem Umgang habe...

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Kessie1  03.01.2021, 12:43
@Amy1406

Du musst ihm das Kind gar nicht bringen. Er muss es holen und wieder zurück bringen.

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Amy1406 
Fragesteller
 03.01.2021, 19:33
@Kessie1

Ich hätte das auch nicht direkt sofort angesprochen 😅. Aber egal, erstmal muss ja auch der Umgang an sich geklärt werden

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wushelse  04.01.2021, 15:55
@Amy1406

nun sein umgangsrecht ist ca. 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite we von fr-so ... etc wie gewährleistest du das durch eigene fahrten?

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wushelse  04.01.2021, 15:55
@Kessie1

wenn er das will schon - immerhin hat sie 600 km distanz geschaffen

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 16:15
@wushelse

Es kommt drauf an. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommt er nur Umgang mit dem Jugendamt gemeinsam

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wushelse  04.01.2021, 17:23
@Amy1406

nun das bestimmt ein gericht. hier ist nicht die rede davon das er das kind schwer missbraucht und misshandelt hat. das wären die bestimmten voraussetzungen. hier ist die frage wie du den umgang finanzierst.

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 17:45
@wushelse

Wichtig ist das körperliche, psychische und seelische Kindeswohl. Psychisch und seelisch ist schon mal nicht gegeben

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wushelse  04.01.2021, 18:40
@Amy1406

das ist völlig egal. er schadet dem kindeswohl nicht oder hat er das kind schwer misshandelt oder missbraucht? wenn nicht - bekommt er einfach seine sorgerecht. wenn er es denn überhaupt will.

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 18:46
@wushelse

Aha, und woher kannst du das beurteilen?

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Dahika  04.01.2021, 19:15
@Amy1406

er wird das gem. Sorgerecht bekommen. Das hängt nicht von dir ab. Ob er dich jetzt zwingen kann, zurückzuziehen müsstest du einen Anwalt fragen. Oder im Jugendamt. Die kennen sich damit aus.
Andererseits bist du verpflichtet, dem Vater das Umgangssrecht zu ermöglichen. Ich habe den Eindruck, dass du meinst, dass du nun mit dem Kind machen kannst, was du willst und dass es deiner Gnade unterliegt, ob er es bekommt oder nicht. Und das ist der Fall. Es ist sein Recht.

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Dahika  04.01.2021, 19:15
@Amy1406

den kannst du nicht verhindern. Es ist sein Recht.

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Dahika  04.01.2021, 19:19
@Amy1406

aber nicht, weil die Mutter den Umgang verhindern will. Und ganz bestimmt auch nicht, wenn die Mutter das bestimmen will. DAs JA hat auch noch anderes zu tun, als sich trennenden Müttern Wünsche zu erfüllen. Begreife es bitte: Es ist sein REcht und du darfst das nicht verhindern. Oder ist er ein verurteilter Vergewaltiger, Kindesmissbraucher oder Misshandler? Nein? Dann bekommt er das gemeinsame Sorgerecht und auch das Umgangsrecht. Es ist sein Recht.

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 19:20
@Dahika

Also wenn das Jugendamt hellhörig wird dann bin icb mir nicht sicher, ob er das so einfach bekommt. Natürlich meine ich nicht mit ihm zu machen wonach mir lustig ist 🙄. Wieder einmal urteilen ohne jemanden und die Umstände zu kennen......

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Dahika  04.01.2021, 19:22
@Amy1406

das liebe ich so an den trennungswilligen Müttern... Sie wollen über ihr Eigentum alleine bestimmen. Ob das Kindeswohl gefährdet ist, entscheidest du nicht, sondern der Familienrichter, eventuell nach psych. Gutachten. Dass Eltern, die sich um ihr Eigentum zanken, dem oder der Anderen gerne Gefährdung des Kindeswohls vorwerfen, weiß jeder Richter und reagiert meist sehr ungehalten darauf.

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Kessie1  04.01.2021, 19:23
@wushelse

Wer die Distanz geschaffen hat interessiert nur bei der Berechnung des bereinigten Nettos. Ansonsten muss sie weder das Kind hin- und her kutschieren noch sonst was... Sie hat zudem zur Zeit das alleinige Sorgerecht. Wie er sein Umgangsrecht wahrnehmen kann muss er selbst sehen. Er kann auch hinter her ziehen. Es gibt durchaus Väter die genau das machen. Aber ich lasse mich gerne durch ein vergleichbares entsprechendes Urteil eines Besseren belehren.

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Dahika  04.01.2021, 19:23
@Amy1406

Ich bin zwar nicht wushelse, aber ich antworte mal, da ich das Gleiche sage: Ich arbeite u.a. seit Jahren mit diesen Fällen und ich kenne auch alle Tricks, die Mütter, manchmal auch die Väter, anwenden, um ihr Eigentum alleine zu behalten. Es ist aber nicht ihr Eigentum.

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 19:25
@Dahika

Wenn er mit Kindesentführung ins Ausland und weiteres droht weiß ich auch nicht, was dein Problem jetzt ist. Du kennst die Hintergründe nicht

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 19:34
@Dahika

Ich habe zudem nicht getrickst oder irgendwas. Ich habe mich getrennt aufgrund von Unterdrückung durch einen Muslim, der sich als ein ganz anderer Mensch aif einmal entpuppt hat seit der Schwangerschaft. Nach der Geburt wurde es schlimmer, also das beste was ich tun konnte war mich zu trennen. Ich sehe mein Kind nicht als Eigentum. Aber ich sehe, was der Vater alles gemacht und gesagt hat.

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Dahika  04.01.2021, 19:56
@Amy1406

mein Problem ist, dass du damit nicht rausrückst. Du machst nur dunkle Andeutungen. Wie kann ich also dein Problem erkennen, wenn du es nicht benennst.

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Dahika  04.01.2021, 19:58
@Amy1406

solange der Vater nur dich schlecht behandelt hat, spielt das keine Rolle. Das hat mit Sorgerecht und Umgangsrecht nichts zu tun. Wenn er freilich versucht, das Kind nach - was weiß ich - Pakistan zu entführen, sieht es anders aus. Dann hat er aber trotzdem das Umgangsrecht. Wenn auch vielleicht erst mal nur begleitet.

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Dahika  04.01.2021, 20:01
@Amy1406

du musst aber Klartext reden, auch hier. Du kannst nicht verlangen, dass man deine Gedanken lesen kann. Und es liegt in deiner Verantwortung offen alles darzulegen. Sonst brauchst du hier doch nicht zu fragen.

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Amy1406 
Fragesteller
 04.01.2021, 20:10
@Dahika

Ja omg ich weiß, dass er das Recht hat, zum tausendsten Mal, ich verweigere es ja auch nicht. Aber ich denke, dass erstmal begleiteter Umgang besser wäre. Und meine Frage war nur das mit dem zurück ziehen, mehr nicht.

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