Alleinerziehend bei alleinigem Sorgerecht?
Hallo,
Ich lebe mit dem Papa meines 1jährigen Sohnes in der selben Wohnung, habe jedoch das alleinige Sorgerecht. Jetzt muss ich das Kind aus der Kita nehmen, weil es krank ist, ich muss arbeiten, der Papa ist daheim. Leider hat der Papa kein Interesse an seinem Sohn und der merkt das, weint sobald ich raus gehe und mag nicht beim Papa sein.
Nun meine Frage: Kann ich auf das Kind krank geschrieben werden? Kreuze Ich auf dem Krankenschein "alleinerziehend" an?
Vielen Dank für die Antworten.
Liebe Grüße Carola
6 Antworten
Als alleinerziehend ist grundsätzlich ein Elternteil anzusehen, der das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Kind hat. Als alleinerziehend gilt auch, wer als erziehender Elternteil faktisch alleinstehend ist. Die Krankenkasse prüft, ob eine Erklärung des Elternteils ausreichend ist oder weitere Nachweise einzureichen sind.
Alles Gute für dich!
So wird das nie funktionieren! Der Papa muss lernen, sich um das Kind zu kümmern, wenn du zur Arbeit gehen musst! Oder willst du dem Papa die ganze Zeit die Arbeit abnehmen? Dann wird sein Verhaltens ich nicht bessern und du gehst bald auf dem Zahnfleisch daher!
Sage ihm, was er zu machen hat, da msst du jetzt durch. Zeige und erkläre ihm alles. Auch wenn das Kind anfangs weint, es wird sich schon daran gewöhnen, es ist nicht gut, wenn es nur auf dich fixiert ist.
Lebt ihr nur zusammen oder seid ihr auch zusammen?
Ich für meinen Teil würde dem Kindsvater dieses Verhalten nicht durchgehen lassen!
Das Kind, auch sein Kind!, ist krank und er ist Zuhause. Also hat er sich auch zu kümmern. Und das Kind muss eben auch lernen bei Papa zu sein, wenn die Mutter nicht da ist.
Also woran liegt sein Desinteresse? Und wie würde er sich verhalten, wenn man sich räumlich mal trennt? Ist das Kind während seiner Umgangszeit krank, dann winkt er auch ab?
Bei manchen Eltern liegt es allerdings auch daran, dass der Vater sich ausgeschlossen fühlt, in den Augen der Mutter nichts richtig macht im Umgang mit dem Kind. Das führt zu Frustration und letztendlich zur Verweigerung.
Wenn das allerdings bei euch ausgeschlossen ist, dann würde ich den Vater nun in die Pflicht nehmen! Redet miteinander und weise ihn darauf hin, dass es genauso sein Kind wie dein Kind ist und Jeder von euch 10 Krankheitstage wegen Kind nehmen kann.
Und entscheidend finde ich auch diesen Satz:
Im Haushalt kann niemand anderes die Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes übernehmen.
https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/recht/berufstaetigkeit/
Da steht nun mal nicht "will" niemand die Betreuung...
Aber abschließend solltest du es mit der Krankenkasse besprechen. Arbeitet er denn von Zuhause oder ist er arbeitslos? Wenn er arbeitslos ist, dann sollte es auch keine Diskussion geben!
Nur, weil er seine Pflichten als Kindesvater nicht wahrnehmen möchte, bist Du nicht alleinerziehend.
Dann würden Leistungsempfänger daraus auch eine Methode entwickeln, etwa um den Mehrbedarf für Alleinerziehende zu erhalten.
- "Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann."
Ich würde das mit meiner Krankenkasse klären.