Umtauschrecht und Probezeit nach Wahlen?

7 Antworten

Vielleicht bekommen wir irgendwann italienische Verhältnisse und können froh sein, wenn eine Koalition überhaupt 4 Jahre durchhält. Auch die Wirtschaft benötigt stabile, politische Verhältnisse.

Unsinn; Wenn du fiktiv deine Stimme zurücknehmen könntest, was Organisatorisch überhaupt nicht vernünftig zu Realisieren währe, dann:

Würde deine zurückgezogene Stimme das Wahlergebnis für die Partei um 0,000001% veringern. Das würde keine Änderung der Verhältnisse Bewirken!


ThomasOnto 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 22:53

Guten Abend,

Danke für die Antwort.

Nach dieser Argumentation macht es allerdings auch wenig Sinn, wählen zu gehen, da meine Stimme kaum ins Gewicht fällt.

Mir ging es um den anderen von Dir angesprochenen Punkt. Gibt es einen Weg, das organisatorisch vernünftig zu realisieren?

Mir fällt keiner ein. (Sonst hätte ich nicht gefragt.) Am Ehesten würden kürzere Legislaturperioden einer Rücknahme ähneln.

Im stationären Handel gibt es kein Rückgaberecht.

Und wenn du es schon mit Wahlen vergleichen willst: auch du gehst ja so gesehen stationär wählen. Also was solltest und wolltest du da "umtauschen"?

Du gibst deine Stimme ab für die Partei deiner Wahl. Und?

Und wie kommst du nun dazu das auch noch mit einem Arbeitsvertrag zu vergleichen? Mit deiner Stimme hast du keinen Vertrag geschlossen...

Vielleicht erklärst du einfach mal was du überhaupt meinst und wieso du denkst, man könne seine Stimme "zurück" geben.


ThomasOnto 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 22:41

Hallo!

Danke für die Antwort.

Schon klar, bei Wahlen schließt man keinen Vertrag nach BGB. Man bestimmt nach GG Art. 38 (bezahlte) Volksvertreter.

Und zwar für 4 Jahre und unwiderruflich.

Das kann schlimmere Konsequenzen haben, als ein paar Schuhe, die anders aussehen als im Internet. Das Ergebnis der Reichtagswahl vom 5.3.1933 ist sicher bekannt.

Aktuell kann man seine Stimme nicht zurückgeben und ich weiß auch nicht, wie man das organisieren kann.

Vor dem Hintergrund der größeren Vollmachten, die Volksvertreter haben, frage ich mich jedoch, ob das nicht sinnvoll wäre.

Kessie1  06.01.2025, 22:49
@ThomasOnto

Ne, wieso sollte man seine Stimme "umtauschen" können? Alle 4 Tage Neuwahlen oder wie soll das aussehen?

DU entscheidest wen du wählst. Ob diese Partei überhaupt in die Regierung kommt, oder überhaupt in den Bundestag, sollte bei deiner Entscheidung ja vielleicht mit einfließen.

Mit wem sie dann eine Koalition eingehen könnte ebenfalls. Wo Kompromisse geschlossen werden müssen mit den jeweiligen Koalitionspartnern setzt eine gewisse politische Bildung voraus. Also kannst du dir ja auch ohne weiteres aneignen. Alleine schon, indem du dir Wahlumfragen zu Gemüte führst, Wahlprogramme durchliest usw.

Nur selbst wenn "deine" Partei nun in die Regierung kommt, wird sie kaum alles umsetzen können, weil sie ja nicht alleine regiert. Also so viel politisches Verständnis darf vom Wähler durchaus verlangt werden, dass er das weiß.

Und mit deiner Stimme hast du eben keinen Vertrag geschlossen nach dem Motto: ich bekommen jetzt zu 100% was man versprochen hat.

Auch logisch...

Also zweifelst du im Grunde an deiner eigenen Kompetenz, wenn du deine Stimme "falsch" gegeben hast?

ThomasOnto 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 22:59
@Kessie1

Guten Abend.

Wenn ich an meiner eigenen Kompetenz zweifle, habe ich für mich immer noch die Freiheit, nicht wählen zu gehen.

Mir ging es um die systemische Ebene.

Es gibt einen bestimmten Prozentsatz Wählerinnen und Wähler, die Wahlversprechen glauben. Die wundern sich dann, wenn diese am Ende nicht erfüllt werden. Beispiele für gesprochende Wahlversprechen lassen sich leicht im Internet finden. Beispiele für Politiker, die trotz gebrochener Wahlversprechen wiedergewählt werden, lassen sich ebenfalls im Internet finden.

Die Konsequenzen davon tragen auch wir, die die Versprechen nicht geglaubt haben.

Die Frage ist also, ob sich demokratische Mechanismen finden lassen, um die Konsequenzen falscher Wahlversprechen zu reduzieren.

Kessie1  06.01.2025, 23:05
@ThomasOnto
Es gibt einen bestimmten Prozentsatz Wählerinnen und Wähler, die Wahlversprechen glauben. Die wundern sich dann, wenn diese am Ende nicht erfüllt werden. Beispiele für gesprochende Wahlversprechen lassen sich leicht im Internet finden. Beispiele für Politiker, die trotz gebrochener Wahlversprechen wiedergewählt werden, lassen sich ebenfalls im Internet finden.

Damit sprichst du allerdings solchen Wählern jegliche politische Kompetenz ab. Klar, solche Wähler gibt es ja auch leider, die unser Wahlsystem nicht verstanden haben und ernsthaft glauben, dass ein Versprechen auch etwas wäre, was die Partei, sofern sie in die Regierung kommt, auch zu 100% umsetzen müsste. Denn anscheinend fehlt es solchen Wählern dann an den Grundkenntnisse in der Politik und Dinge wie Koalition und Koalitionsvertrag, Realpolitik etc. sind ihnen gänzlich fremd.

Bedauerlich, dass Manche ohne Kompetenz wählen dürfen. Aber das gehört auch zur Demokratie dazu.

Die Frage ist also, ob sich demokratische Mechanismen finden lassen, um die Konsequenzen falscher Wahlversprechen zu reduzieren.

Merkwürdige Frage! Denn es gibt keine "falschen Versprechen".

Es gibt Versprechen und man geht davon aus, dass DU als mündiger Bürger weist, dass die nicht in jedem Fall umgesetzt werden können.

Meinst du, die Parteien sollten das ihren Wählern nochmal genauer erklären? Puh! Da würden aber dann etliche Wähler auch wieder meckern, weil sie denken, die Parteien halten sie für doof...

ehrsam  07.01.2025, 00:17
@ThomasOnto

Deshalb gibt es ja auch die Möglichkeit der Vertrauensfrage !

Wie soll das gehen gewählt ist gewählt !

Es ist ja auch eine Geheimwahl wie soll das gehen,
dein Wahlzettel ist nicht mehr auffindbar !

Es gibt immer nur ein individuelles Umtauschrecht. Ein Kollektives wäre praktisch nicht umsetzbar bzw. ist erst nach der Legislaturperiode möglich. Während die Einen mit der Regierung rundum zufrieden sind, können die anderen mit der Regierungsarbeit ihrer gewählten Partei ganz gut leben.