Umstieg von A2 auf A: Kosten und Ablauf?

4 Antworten

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Bevor das hier wieder ausartet:

Natürlich darfst du nach dem Drossel ausbauen und umtragen lassen nicht mehr mit der Maschine fahren, da ohne Fahrerlaubnis.

Deswegen erklär ich es kurz, wie ich das mit meinem Fahrlehrer mache:

  • Ich lass so kurz davor wie möglich die Drossel ausbauen und umtragen.
  • Die Maschine wird dann bei der Fahrschule abgestellt und z.B für die Grundfahraufgaben dann natürlich mit Fahrlehrer benutzt.
  • Zur Prüfung holt mich mein Fahrlehrer dann ab
  • Nach der Prüfung darf ich dann auch mit der Maschine wieder nach Hause fahren.

Sprech das auf jeden Fall mit dem Fahrlehrer durch ob er das auch macht :)

PS: Lass dich nicht von fuji415 irritieren, der blubbert häufiger so nen Unsinn...

emesvau 
Fragesteller
 02.03.2018, 13:15

Danke für Deine guten Tipps! Werde ich machen. Dauert zwar noch gut ein Jahr bis es soweit ist, aber Gedanken kann man sich bekanntlich nicht zu früh machen.

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  • Nein. Es müssen nur genau zwei Jahre dazwischen liegen.
  • Nein, aber viele empfehlen es um sich z.B an das Prüfungsmotorrad zu gewöhnen und mit ihr die Grundfahraufgaben zu absolvieren. Ich bin mit dem A1 ne Supersportler gefahren und hab die Prüfung auf ner Naked gemacht. Woher zwei Fahrstunden gehabt um mit der Maschine klar zu kommen und die Prüfung lief wie geschmiert.
  • Sollte machbar sein, schließlich bezahlst du eig nur eventuell die zwei Übungsstunden (es sei denn du fährst mit deinem eigenen Motorrad) und dann halt die Prüfungsgebühren. Ich lass z.B meine entdrosseln und mein Fahrlehrer wird mich dann vor der Prüfung abholen. Ist für mich angenehmer, da ich die jetzt schon 20.000km gefahren bin und das dieses Jahr nochmal drauf lege^^
emesvau 
Fragesteller
 02.03.2018, 11:30

Danke! Gerade der letzte Punkt ist gut. Ich könnte also meine Maschine (600ccm) entdrosseln lassen und damit die Prüfung fahren?

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Freerunner15  02.03.2018, 11:40
@emesvau

Oh, das könnte schwierig werden. Soweit ich von meinem Fahrlehrer gehört habe, muss das Prüfungsmotorrad einen Mindesthubraum und eine Mindestleistung haben um für die Prüfung "zugelassen" zu sein. Ich schau ob ich dazu was finde.

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Freerunner15  02.03.2018, 11:51
@emesvau

2.2.1

Für Klasse A:

Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A

  • Motorleistung mindestens 50 kW und
  • Hubraum mindestens 600 cm³, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm³ zulässig ist,
  • Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
  • mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.

Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/9545/a169231.htm

Also JA, du dürftest mit deiner Maschine die Prüfung absolvieren. Aber sprech das auf jeden Fall noch mit deinem Fahrlehrer ab :)

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fuji415  02.03.2018, 12:56
@emesvau

NEIN du hast keinen FÜHERSCHEIN also fahren ohne , also Haftstrafe

nur mit Klasse A darfst du offen fahren vorher nicht auch nicht in der Fahrschule warum gibt es den Fahrschulkräder und für den Aufstieg ist deine wahrscheinlich völlig ungeeignet

denn das Ding muss min .96 PS (70 KW) haben und keine zu leichte 600er es sollte deutlich über 0,2KW/ Kilo kommen

und alle A2 Gurken sind bekanntlich darunter . Sonst wäre das Ding nicht für A2 machbar .

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Freerunner15  02.03.2018, 13:08
@fuji415

Lesen kannst du auch nicht, oder fuji415?

Oben steht drin was seine Maschine für Bedingungen erfüllen muss.

Mein Fahrlehrer hat ne MT 07 für die A Klasse, die hat nichtmal 70kw. Also erkundige dich mal, bevor du so einen Müll laberst...

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Hallo,

um den vereinfachten Aufstieg vom A2 auf Klasse A zu machen, musst du den A2 mindestens zwei Jahre haben und die praktische Prüfung ablegen.

Auch ein paar Übungsstunden werden wohl erforderlich sein. Die sind aber keine Pflicht - darüber entscheidet der Fahrlehrer.

Da man dafür aber keine Ewigkeit braucht, muss man auch keine Ewigkeit vorher anfangen.

Und nach den zwei Jahren ist das natürlich auch noch möglich. Nachher gibt es also keine Frist.

Du solltest besser 700 bis 800 Euro einkalkulieren - unter 500 Euro klappt ganz sicher nicht.

Das eigene Motorrad ?!?!

Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, für Ausbildung und Prüfung das eigene Motorrad zu nehmen.

Dafür hat die Fahrschule das passende Motorrad, welches auch entsprechend versichert ist.

Schmeißt du deins hin, zahlst du den Schaden selbst.

Auch muss die Fahrschule damit einverstanden sein.

Außerdem musst du das Motorrad vorher entdrosseln lassen und darfst es dann "für dich" bis nach der Prüfung nicht mehr fahren.

Damit setzt du dich nur selbst unter Druck.

Viele Grüße

Michael

Freerunner15  03.03.2018, 02:32

Ich möchte einen Punkt anmerken, warum man das eigene Motorrad nehmen kann.

Ich fahre jetzt seit November 2016 eine SV 650 S, also von der Sitzposition eher Supersportler. Mein Fahrlehrer hat ne MT 07 für die Klasse A, also eine Naked mit sehr aufrechter Sitzposition. Das ist für mich sehr ungewohnt und "ungemütlich", da ich mich dadrauf nicht wirklich wohlfühle.

Das gleiche Problem hatte ich schon, als ich mit zwei Jahren Fahrerfahrung auf einer YZF R125 die Prüfung auf einer CB 500F gemacht habe. Auch wieder der Umstieg von Supersportler ;) auf Naked Bike.

Natürlich sind die Maschinen nicht versichert was das angeht. Kann man aber mit der Versicherung absprechen. Ich werde meinen Aufstieg aber mit meiner Maschine machen. Schließlich fahre ich das Motorrad schon 20.000km lang und werde locker noch 10.000km drauflegen^^

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Wer von Klasse A1 auf A2 bzw. von A2 auf A erweitern möchte, muss diese Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre besitzen und benötigt neben einer Vorbereitung in der Fahrschule nur die praktische Prüfung.

emesvau 
Fragesteller
 02.03.2018, 13:06

Definiere Vorbereitung in der Fahrschule. Es ändert sich ja nichts, bis auf mehr Leistung.

Zumal das "große" Fahrschulmotorrad bei uns 78PS hat. Von 48PS auf 78PS ist auch nicht so dramatisch, denke ich.

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