Umstellung ab 1.7.?
Moin ✌️🙂
Hat sich bei euch ab dem 1.7. auch gar gar nichts verändert, was TV Anschluß und Nebenkostenabrechnung angeht?
Die haben monatelang Werbung gemacht, dass bla bli blup, man es überprüfen und sich jetzt ihren Sche§s holen soll...und jetzt war gar nix gewesen... 🤷♂️😅
Lohnt sich das Zeug, was die einem anbieten, für die, die es jetzt haben?
MfG🦨
4 Antworten
Teilweise haben wohl die großen Gesellschaften irgendwo ein Schlupfloch bekommen/gefunden und bei denen kann alles so weiterlaufen wie bisher. Für uns hier (3 Blöcke a 24 WE) kommt die nächsten Monate (angeblich) mal jmd. vorbei und setzt bei den entsprechenden Kunden die keinen Vertrag haben/wollen einen Filter.
Hier ist der Betreiber der Anlage VF. War also nur ein Aushang durch die Hausverwaltung vorhanden. Daher werden die Mieter einfach abgefragt und entsprechen (nicht) gesperrt.
Der Grundpreis für den Hausanschluß an sich wurde bisher über die Nebenkosten abgerechnet. Das fällt jetzt weg. Wer also nicht glotzt sondern nur Internet/Telefon bezieht kommt dem aus. Auf der anderen Seite werden die Einnahmen trotzdem steigen sofern genug Leute weiter TV beziehen da jeder einzelne die 20€ irgendwas für den Anschluß blechen muss.
Sehe meine Antwort "für dritte" mitlesend halt damit einfach für Fälle, wo der Vermieter NICHT auch selbst der Anlagenbetreiber sei wie bei uns. 🤔
Nein, bei mir hat sich nichts geändert. Eigenes Haus, eigene sat Schüssel. Das betrifft Mehrfamilienhäuser, die Fernsehen über Kabel beziehen, das der Vermieter bestellt und bezahlt hat. Und dann über Nebenkosten von allen einzieht, auch von denen die es nicht nutzen.
Bei mir hat der Vermieter zum 1.7. zumindest noch den selben Mietbetrag (incl. Kabelgebühr) wie die Monate davor abgebucht, obgleich er den Kabel-Sammelvertrag mit uns Mietern rechtzeitig angekündigt zum 30.6. auslaufen lassen hat.
Vermutlich wird er das der bürokratischen Vereinfachung halber aber wohl mit der kommenden Nebenkosten-Jahresabrechnung korrigieren und entsprechend bis dahin zu viel gezahlte Gebühren dem Mietenkonto wieder gutschreiben.
Vermieter KÖNNEN- müssen aber garnichts.Selbst das Zur- Verfügung- stellen- vom TV- Anschluss..
Da sollte man sehr vorsichtig sein, wenn dahingehend ausdrücklich zwei Infobriefe in sofern an alle Mieter gingen, als:
- Wir (Vermieter) beenden unseren Sammelvertrag für Kabel zum 30.06.2024
UND
- Sie müssen mit uns (Anlagenbetreiber) ab 01.07.2024 einen neuen Nutzungsvertrag abschließen
bereits zugingen.
Denn sonst könnte weitere Nutzung des Kabel-Basisanschlusses vom Anlagenbetreiber etwaig durchaus als "konkludentes Verhalten" in einer stillschweigenden Neuvertragszustimmung gewertet werden.
Bei uns ist der Vermieter nicht = Anlagenbetreiber....🤔
Ich nutze deswegen seit 01.07.2024 ganz bewusst nur noch DVB-T2 und habe mit der Kabelanlage keinerlei Gerätschaft mehr in Steckverbindung.