Türklingel klingelt ständig nonstop, Elektriker kam und meinte die Taste muss ausgetauscht werden, wer zahlt?


23.04.2024, 11:39

So wir haben nochmal den Vertrag gewälzt.

Die Reparaturklausel ist bei uns gestrichen, da solche Sachen über die Betriebskosten laufen und somit in der Miete enthalten sind.

Das einzige was wir zahlen müssten wär wenn wir ausziehen und die extra jemanden schicken zum frühzeitigen ablesen der Zähler und co

5 Antworten

das kommt drauf an. Siehe mal hier.

https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-klingel-wird-repariert/

Bei euch dürfte unter Umständen dazukommen, dass - wenn ihr das alles zahlen sollt - ihr dann auch diejenigen seid, die den Elektriker beauftragen, was ja durchaus von Vorteil ist. Ich weiss es leider nicht, ob der Vermieter da übergriffig war, was zu eurem Vorteil sein KÖNNTE.

Wie gesagt, damit kommt ihr dann durch, wenn die Gebühren des Elektriker zu hoch sind. Ihr habt das 100ige Recht , dann auch die Rechnung zu erhalten. Damit ihr das absetzen könnt, nicht der Vermieter.

ist die Rechnung dann nicht auf euch, würde ich diese auch dem Vermieter nicht zahlen.

RuinerRudolf 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:18

Ich hab gestern den Vermieter verständigt, weil zu Bürozeiten der zu verständigen ist. Wenn man an der Klingelplatte rumschiebt klingelt es auch in anderen Wohnungen.

Der Elektriker ist hier direkt nur im Notfall zu verständigen (nach Satzung)

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Hallo RuinerRudolf,

Für alles was zur Wohnug/Mietojekt gehört ist Vermietersache.

Hierzu zählt zB. Elektoinstallation, Waschbecken ,Toilette, Bade/Duschwanne, Türen, Böden, Fenster usw.

Bei einer Kleinreparaturklausel trägt der Mierter seinen Anteil und der vermieter den Rest.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus
RuinerRudolf 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:58

Die is bei uns im Mietvertrag durchgestrichen. Was wir übersehen hatten war der Satz "Klausel durchstreichen, wenn über Betriebskosten abgerechnet wird" oder so war der Satz. Daher gibt es hier keine Kleinreparaturklausel. Das einzige was da steht, was wir zahlen müssen is wenn wir ausziehen und jemand zur zwischenablese kommen muss.

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Gerhart  23.04.2024, 13:38
@RuinerRudolf

Reparaturen können grundsätzlich nicht dem Mieter über die Betriebskosten zur Last gelegt werden.

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Kleinreparaturen wirst du zahlen müssen

wenn es nur die Taste ist.

die Klingel selbst der Vermieter

RuinerRudolf 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:17

Im Mietvertrag gibt es für Kleinreparaturen keine Klausel. Da is absolut nix geregelt nur Schönheitsreparaturen wie Streichen. Daher sind wir verwirrt. Wenn das mit den Kleinreparsturen geregelt wär, dann okay. Aber ist es nixht

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