Trotz nachgezeigtem Ticket 60€ Strafe zahlen?
Es geht darum dass ich ohne Ticket gefahren bin weil Ich mein Azubi Ticket noch nicht beantragen kann da ich ein Formular brauche von meinem Chef aber ich bin erst morgen wieder im Betrieb dass heißt ich kann das Abo erst am Freitag beantragen und würde das Ticket Ende nächster Woche bekommen. Könnte ich dann dieses Ticket nachzeigen wenn ich es habe und die 7€ bezahlen oder muss ich die vollen 60€ bezahlen ?
6 Antworten
Nachreichen geht nur mit einem vorhanden personalisiertem Ticket. Das du nicht hast.
Jetzt kommentierst du aber
Ich habe ein Ticket aber das ist ein übertragbares und die meinten das würde nicht zählen und den kann man auch nicht nachzeigen
Dann schick uns doch mal den Link zu dem Speziellen Ticket.
Langsam, Was?
Die gibt's tatsächlich,
Was gibt es tatsächlich? Den Link aber den kennst du offensichtlich auch nicht.
Übertragbare tickets.. Oder worauf möchtest du mit dem Link zum speziellen Ticket hinaus?
Weiß ich. Es gibt tausende verschiedene übertragbare Tickets.
Ich will in die Konditionen des bestimmten Tickets gucken.
Einige gehen nur in den Sommerferien zu übertragen. (bei uns die Schülerkarten, damit können dann die Geschwister unterwegs sein.)
Und was noch alles bei dem weitergeben relevant ist.
Wenn man, wie wir, viel auf Tagestouren oder mehrtagestouren mit der Bahn unterwegs sit weiß man wie kompliziert manche Tarifmodelle sind.
Wer nur pendelt den Juckt sowas nicht.
Kläre das mit dem Transportunternehmen. Wenn die ablehnen, nehme es als Lehrgeld, dass man sich rechtzeitig um solche Belange kümmern muss.
Das ist ja keine Ausrede, das man das Ticket noch nicht bekommen hat. Da kauft man eins. Du wirst den vollen Betrag zahlen müssen
Ich habe ein Ticket aber das ist ein übertragbares und die meinten das würde nicht zählen und den kann man auch nicht nachzeigen
Wenn es übertragbar ist, dann ist es Schwachsinn. Dann war entweder der Kontrolleur doof oder dad Ticket war nicht gültig oder sowas
Das hast du sicher falsch verstanden. Sie hatte zwar ein uebertragbares Ticket, allerdings hatte sie es nicht dabei und will es nun nachtraeglich vorzeigen. Das bringt bei einem uebertragbaren Ticket aber natuerlich ueberhaupt nichts.
Achso, uff uch stand da voll aufm Schlauch. Fand das etwas unverständlich geschrieben.
Ja dann muss die Strafe bezahlt werden
Du musst natuerlich ein nicht uebertragbares Ticket vorzeigen, das vor der Kontrolle ausgestellt wurde.
Ein uebertragbares Ticket oder auch ein erst nach der Kontrolle ausgestelltes nicht uebertragbares hilft dir da nicht. Du musst nachweisen, dass du zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gueltigen Tickets warst. Das kann bei einem erst nach der Kontrolle ausgestellten aber unmoglich der Fall sein und bei einem vor der Kontrolle ausgestellten uebertragbaren kann dir dieser Beweis nicht gelingen (es kann eine andere Person genutzt haben).
Wenn du allerdings noch minderjaehrig bist (unter 18), kann die Erhebung eines erhoehten Befoerderungsentgelts nicht durchgesetzt werden. Verweigerst du in dem Fall aber die Zahlung, musst du - sofern du mindestens 14 bist - damit rechnen, dass die Verkehrsbetriebe Anzeige wegen Betrugs gegen dich erstatten werden.
Da du zu dem Zeitpunkt kein Ticket hattest, musst du die volle Summe zahlen.
Die gibt's tatsächlich, aber dass das nicht zählt ist ja auch logisch.. Sonst suche ich mir im Bekannten- oder Freundeskreis ja ein übertragbares, das mindestens seit man erwischt wurde im Umlauf ist.. Da könnte sich ja jeder permanent rausreden.