Tagesticket nachzeigen BVG Berlin?

5 Antworten

Du kannst nur persönliche Monatstickets nachzeigen wenn sie bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden konnten,ein Tagesticket ist kein persönliches Ticket was auf Dich ausgestellt wurde,somit kann das gar nicht nachgereicht werden,Du musst die 60 Euro überweisen

Monats­karte nach­träglich vorlegen

Wenn der Fahr­gast sein Ticket zuhause vergessen hat oder bei der Kontrolle nicht findet, kann er es in der Regel noch nach­träglich im Kundenbüro des Verkehrs­unter­nehmens vorweisen. Dies gilt aber nur, wenn der Kunde eine persönliche, nicht über­trag­bare Monats- oder Jahres­karte hat. Alle anderen, nicht über­trag­baren Fahr­ausweise werden nicht anerkannt. Bei der Berliner S-Bahn kann der Kunde seine Zeitkarte inner­halb einer Woche nach der Kontrolle vorzeigen. Es gibt allerdings in der ganzen Stadt nur ein Kundenbüro, wo dies möglich ist. Statt 40 Euro zahlt der Fahr­gast dann aber immerhin noch 7 Euro. Auch darf der Kunde seine Monats­karte inner­halb eines Jahres nur einmal vergessen. Bei zweiten Mal kann er nicht mehr mit „Nach­sicht“ rechnen. Die Frist von einer Woche fürs „Nach­reichen“ der Monats­karte gilt auch bei der Stutt­garter S-Bahn. Bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), die den ÖPNV in der Rheinmetro­pole betreibt, kostet es ebenfalls 7 Euro, wenn der Fahr­gast die Monats­karte später doch noch vorzeigt. Allerdings hat er hier 14 Tage Zeit, um seine nicht über­trag­bare Zeitkarte zu präsentieren. Die Tabelle zeigt die Rege­lungen für sieben ausgewählte Verkehrs­verbünde.

Verkehrs­verbund

Frist, inner­halb deren Ticket vorgelegt werden muss (in Tagen)

Bearbeitungs­gebühr(in Euro)

BVG
Berliner Verkehrs­betriebe
www.bvg.de

7

7,00

Bogestra
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG
www.bogestra.de

14

5,00

HVV
Hamburger Verkehrs­verbund
www.hvv.de

7

2,50

KVB
Kölner Verkehrs­betriebe
www.kvb-koeln.de

14

7,00

MVV
Münchner Verkehrs- und Tarif­verbund
www.mvv-muenchen.de

14

7,00 (S-Bahn)

5,00 (alle anderen Verkehrs­mittel)

RMV
Rhein-Main-Verkehrs­verbund
www.rmv.de

7

7,00

VVS
Verkehrs- und Tarif­verbund Stutt­gart
www.vvs.de

7

7,00

Pauli010  12.12.2018, 20:31

ein ausführlicher Roman, der zwar vieles aufzeigt, doch der Fall, dass jemand sein Tagesticket vergisst - naja - so töricht kann nur ein erwischter Schwarzfahrer sein, kein Kontrolleur.

Der Fragende will hier schauspielern, oder es ist eine Trollfrage.

Allen andern in ähnlicher oder gleichartiger Situation sollte dies eine Warnung sein. Richtiges Ticket lösen oder die Folgen dulden müssen. Ohne Nachsicht.

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Liebe Lilly... du warst damals 17, also 1 Jahr vor Volljährigkeit. Du bist hoffentlich reifer geworden, denn du hattest auch sonst Ausweis-Probleme - an Geld scheints nicht zu mangeln (Urlaube etc).

Von physischen Problemen spreche ich nicht. Aber deine Fragen, die du gestellt hast, werfen neue Fragen auf .....

Ich kenne etliche 17-jährige mit ähnlichem Verhalten.

Woher ich das weiß: dazu braucht man nicht viel Lebenserfahrung

@andie61 gibt falsche Auskunft.

Es gibt Zeitkarten (Jahres-, Monats-, Wochenkarten). Wenn man diese bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann - wozu man verpflichtet ist - so kann man diesen Vorwurf der Schwarzfahrerei bei Bezahlung einer Nachreichungsgebühr (DB 7 €) entkräften.

Eine MobiCard, die zwar Tarifzonen aufzeigt, jedoch jeder erwerben und vorzeigen kann ist 'unpersönlich', also nicht Personen-gebunden und ebenso wie Tagestickets von der Nachreichung ausgeschlossen. Ich könnte zum Nachbarn gehen und ihn um Ausleihe bitten - geht nicht.

Tagesticket nicht dabei?

Wo liegt es? Zu Hause? Unglaubwürdig, gelogen. Es gäbe nur den seltenen Fall, ich war beim Friseur, beim Arzt und hab meine Jacke mit dem Ticket hängen lassen.

Das Tagesticket muss unterschrieben sein vom Fahrgast bzw. die Mitfahrenden (Ticket Plus) müssen benannt werden.

Das einzige, was gelten würde, gerichtlich standhält:

Ich habe die Jacke, die Tasche liegen gelassen; dann muss ich jedoch gleich sagen, wann und wo hab ich das Ticket erworben (Automat) - und diese Daten sind aufgedruckt (Nummer des Automaten, Uhrzeit). Dann könnte ich dies beim Nachreichen beweisen, wobei trotzdem 7 € fällig würden. Sag ich das nicht gleich und suche nach einer ähnlichen, bereits benutzten Karte, fehlt die korrekte Unterschrift bzw. Erwerbs-, Einstiegsort und Kontrollzeit korrelieren nicht und die Schwarzfahrerei ist damit sowieso bewiesen.

Alles andere ist Betrug und kann auch zusätzlich zur Fahrpreis-Nacherhebung geahndet werden.

Zahlen und nicht rummaulen, sonst wird's noch teurer.

Der Betrug, die Schwarzfahrerei sind offensichtlich!

Tagesticket vergessen - haha. Das Ticket, was ich in den allermeisten Fällen kurz vor Einstieg ins Verkehrsmittel löse.

Märchenerzähler. Erwischt. Hat der Kontrolleur nicht dabei geschmunzelt?

Denk mal über dein asoziales Verhalten nach. Die anderen, ehrlichen Fahrgäste zahlen deine Schwarzfahrerei.

nachzeigen kann man nur Tickets die personengebunden sind, als was auf deinen Namen läuft ....... bei einer ganz normalen Tageskarte geht das nicht .......... aber wozu kauft man sich eine Tageskarte wenn man sie nicht bei sich hat ? wo hattest du die denn ?

Pauli010  12.12.2018, 20:20

vollkommen korrekt

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Ein Tagesticket ( welches ja keiner Person zugeordnet werden kann ) kann nicht nachträglich vorgelegt werden. Ergo wirst Du Dein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen müssen.

Pauli010  12.12.2018, 20:21

teilweise richtig - denn es muss unterschrieben werden

doch unser Schwarzfahrer macht einen logischen Fehler - siehe meine Antwort

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