Trinkgeld?
Guten Tag. Ich arbeite zu zweit mit meinem Chef. Hat er auch Anspruch auf Trinkgeld? Als Ladenbesitzer diskutiert er jedesmal und nimmt die Hälfte. Ok, er arbeitet, aber ich würde gerne wissen, ob das gesetzlich geregelt ist. Dankeschön.
5 Antworten
Die rechtliche Situation bezüglich des Umgangs mit Trinkgeld ist allerdings eindeutig. Jeder der Trinkgeld von Gästen erhält, darf dieses auch behalten. Keine Kellnerin und kein Kellner ist dazu verpflichtet, sein Trinkgeld oder auch nur einen Teil davon beim Chef abzugeben oder es mit Kollegen zu teilen, so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln, gegenüber RP-Online, „denn Trinkgeld ist nicht Teil des Arbeitslohns.“ https://www.hogapage.de/nachrichten/arbeitswelt/ratgeber/arbeitsrecht-muss-man-sein-trinkgeld-teilen/#:~:text=Keine%20Kellnerin%20und%20kein%20Kellner,%E2%80%9C
Der Chef macht die Preise, lebt vom Gewinn des Ladens. Das Trinkgeld, eine persönliche Anerkennung vom Gast an die Serviceperson, gehört klar dem Personal, nicht dem Wirt.
Hat er nicht. Das Trinkgeld ist eine persönliche Zuwendung des Kunden an die Servicekraft.
Dazu gibt es massig Gerichtsurteile.
Ein Chef mit Ehre nimmt kein Trinkgeld entgegen, da er ja seinen Verdienst bereits eingepreist hat.
Er arbeitet auch. Wenn er seinen Job gut macht, steht ihm das auch zu.
Da es in Restaurants in Deutschland recht üblich ist, dass mehrere Servicekräfte wechselweise die Bestellung aufnehmen und servieren, und am Ende eine Person zum kassieren kommt, die bisher gar nichts getan hat, sollte man dann also kein Trinkgeld geben. Denn das Trinkgeld gälte ja den Kellnern, die bisher am Tisch waren. Wenn ich also damit rechnen muß, dass das Trinkgeld nicht wenigstens aufgeteilt wird, ergibt es gar keinen Sinn mehr.