Trennung- zu wem kommen die Kinder?
Hallo,
mein Mann und ich sind bald 15 Jahre verheiratet. Leider verändert er sich in letzter Zeit stark und ich mache mir Gedanken über eine Trennung. Wir bewohnen ein Haus, was mein Schwiegervater gebaut und vor einigen Jahren meinem Mann als Schenkung überlassen hat. Unsere drei Töchter sind 9,4 und 2 Jahre alt. Also das letzte Mal eine Trennung im Raum stand sagte mein Mann ich habe sein Haus zu verlassen und die Kinder bleiben natürlich bei ihm.
Nun habe ich natürlich Sorge, dass er das so handhaben kann. Meine Schwiegereltern haben eine Menge Geld und meinen Mann immer unterstützt. Ich habe keine Eltern mehr. Ich habe mich außerdem die meiste Zeit um die Kinder gekümmert, arbeite erst seit zwei Monaten wieder. Und das in Teilzeit. Treffen, Termine, Bring- und Abholfahrten mache ich in 95 Prozent der Fälle allein.
Kann er mir die Kinder wegnehmen und mich quasi aus dem Haus "jagen"?
9 Antworten
Nein, er kann Dich nicht aus dem Haus jagen. Jedenfalls nicht so schnell.
Das Haus ist zugleich die Ehewohnung. Solange nicht feststeht, dass die Ehe gescheitert ist - und das steht eigentlich erst mit Einreichung der Scheidung fest -, ist grundsätzlich keiner der beiden Ehegatten gezwungen, das Haus zu verlassen. Egal, wer der Eigentümer ist. Zumindest das erste Trennungsjahr muss auf jeden Fall erst mal abgewartet werden. Vorher kann man ohnehin keine Scheidung einreichen.
Allerdings bedeutet das umgekehrt, dass auch Du nicht etwa einfach deinen Mann "rauswerfen" kannst. Denn auch er hat das gleiche Recht, dort zu wohnen, wie Du.
Allerdings kann jeder Ehegatte beim Familiengericht beantragen, das Haus ihm alleine zur Nutzung zu überlassen, wenn eine vollständige Trennung innerhalb der Wohnung nicht möglich ist und die Zuweisung zur Abwehr eines unzumutbaren Zustands nötig ist. An dieser Stelle kommen die Kinder ins Spiel. Wenn die Kinder unter der häuslichen Situation leiden, ihr Kindeswohl gefährdet wird, dann kann das Gericht einen der beiden Elternteile zum Verlassen des Hauses zwingen.Welchen Elternteil es trifft, hängt dann im Wesentlichen davon ab, welche Lösung für die Kinder die beste ist. also welcher Elternteil bislang die Kinderbetreuung hauptsächlich übernommen hat, welcher Elternteil auch in Zukunft die tägliche Betreuung sicherstellen kann, zu welchem Elternteil die Kinder vielleicht die stärkere Bindung haben und - in gewissem Maße - der Wille der Kinder selbst. Falls das Gericht anordnet, dass der Vater das Haus verlassen muss, ist das natürlich nur vorübergehend bis zum Ende des Scheidungsverfahrens. Denn früher oder später muss der Vater natürlich das Recht bekommen, in sein Haus zurück zu kehren.
Vermutlich wird entschieden werden das ihr gemeinsames Sorgerecht bekommt und die Kinder bei dir wohnen und es eine Umgangsregelung gibt
Was das Haus angeht, hat er tatsächlich recht. blöd gelaufen. Allerdings hast du dann entsprechend neben dem Trennungsunterhalt auch Anrecht auf Kindesunterhalt, sofern die Kinder bei dir sind.
Da dein Mann die Kinder offenbar als sein Eigentum ansieht, bezweifele ich, dass er im Falle einer Trennung die Kinder bzw. das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Auf jeden Fall wird er nicht das alleinige Sorgerecht bekommen. Du eher auch nicht, aber das ist nicht unbedingt das Problem.
dieses sehe ich eher im Umgangsrecht. Werdet ihr euch nicht einig, muss das Familiengericht eingeschaltet werden. und das agiert garantiert nicht nach vermögen etc.
Natürlich hast du recht. Danke noch einmal für den Hinweis. Natürlich meinte ich auch, dass man als Elternteil den Kindesunterhalt erhält eben FÜR die Kinder! Aber man kann den Kindern ja nicht das Geld geben und sagen macht mal...
Je nach dem Alter der Kinder ginge das schon. Das Traurige ist ja oft, dass Mütter (und die sind da leider ja oft durchaus die schlimmeren) das nicht begreifen und meinen, das dann als "ihr Einkommen" betrachten zu dürfen und auch entsprechend damit verfahren und auch noch gut über den "schlimmen Ex" wettern, der wegen überzogenen Forderungen trotz harter Arbeit und Nebenjob auf Bürgergeld-Level lebt um DAS zu finanzieren.
da gebe ich dir leider recht. bis auf die Sache mit den Müttern. Auch die Väter, die Kinder bei sich haben handeln oft so. wohl vermerkt oft.
Nya... steht nur in keinem Verhältnis, weil es so wenige allein(v)erziehende Väter gibt.
Das Haus gehört ihm. Daran hast du keine Rechte.
Wenn beide Elternteile sich nach der Trennung um die Kinder kümmern wollen, und das auch können, also ggf. beruflich bereit sind kürzer zu treten, dann ist eine 50/50 Regelung am wahrscheinlichsten. Zumindest langfristig, im Moment sind die kleineren beiden dafür eventuell noch zu jung.
Die Kinder wohnen dann im wöchentlichen Wechsel mal bei ihm und mal bei dir.
Das er die Kinder ganz bekommt ist sehr unwahrscheinlich.
Beim größten hängt aber auch sehr viel davon ab was das Kind will. Hat das eine klare Präferenz was das Elternteil angeht wird es dort wahrscheinlich auch wohnen.
Aus dem Haus jagen sowieso. Bezüglich der Kinder muss das ein Familiengericht entscheiden, wenn ihr euch nicht einigt werdet.
Korrekter Weise hat nicht das betreuende Elternteil anrecht auf Kindesunterhalt sondern die Kinder. Das bitte mal etwas präziser und genauer nehmen, denn das kommt eigentlich IMMER zu kurz ;)