Tochter hat polizeiliche Vorladung als angeblich Geschädigte, muss man die Vorladung wahrnehmen und wann machen Schulen (NRW) eine Anzeige?
Hallo zusammen,
meine 15-jährige Tochter (noch eher etwas kindlicher, und eher schüchtern) hat eine Vorladung bekommen zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung (wegen Bedrohung, der Vorfall soll an ihrer Schule passiert sein).
Und zu einem Vorfall, der schon mehr als 3 Monate zurück liegt. Mehr stand da erstmal nicht. Meine Tochter sagte, sie könne sich nach so langer Zeit gar nicht mehr erinnern.
Und ich finde so eine Vorladung zur Polizei ist für so ein junges Mädchen auch beeindruckend. Ich möchte eigentlich nicht, dass sie das über sich ergehen lassen muss, wenn es nicht ABSOLUT sein MUSS.
Ich habe dann bei der Polizei angerufen, weil ich natürlich wissen wollte worum es geht.
Der Polizist hat mir keine Auskünfte gegeben um was es sich handelt. Was ich echt nicht verstehen kann.
Er meinte nur, dass meine Tochter innerhalb dieses Vorfalls ja auch Geschädigte wäre. (Das kann dann ja nur irgend jemand zu Protokoll gegeben haben, der beteiligt gewesen ist.)
Sie weiss absolut nicht was gemeint sein könnte. Unter einigen Schülern dort ist der Ton sowieso manchmal sehr rau.
Mein Anwalt sagte Mal zu mir, dass man jeden Kontakt zur und jede Befragung bei der Polizei besser vermeidet.
Aber auch ohne den Rat meines Anwalts möchte ich eigentlich nicht, dass sie da befragt wird, wenn es nicht sein muss.
Ich fand auch dass der Polizist wenig zuvorkommend war, da er verweigerte mir kurz zu sagen, um welchen Vorfall es sich denn handelt.
Dies hätte meiner Tochter bestimmt geholfen sich zu erinnern.
Die Lehrerin sagt mir auch nicht um was es sich handeln könnte, bzw. sie müsse sich erst erkundigen.
Ob Schulen in NRW selbst unter Umständen bei solchen Vorfällen Anzeige erstatten? Ich habe im Internet zum Teil widersprüchlich formulierte Aussagen gefunden.
Wegen der Hausordnung würde ich erstmal davon ausgehen, dass die Schule das kann.
Wenn jetzt Eltern eine Anzeige erstatten, weil ihr Kind innerhalb der Schule bedroht wurde, wird die Schule doch sicherlich informiert? Auch noch, wenn der Vorfall zur Anzeige kurz nach der Schule vor dieser stattgefunden hat?
Ich wäre dankbar über Eure Ratschläge und jemand der sich über die Abläufe an den Schulen in Fällen von Gewalt und/oder Bedrohung unter Schülern auskennt.
Vielen Dank im Voraus.
11 Antworten
Das klingt alles recht komisch.
Also deine Tochter muss da nicht alleine hin, sondern hat das Recht auf Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.
Ich würde dir auch raten, ggf mit ihr dahin zu gehen.
Allerdings solltest Du auch wissen, das man einer Einladung durch die Polizei eigentlich garnicht nachkommen muss - deine Tochter und Du müsst da garnicht hingehen - das ist freiwillig.
Mir wäre das ganze allerdings viel zu suspekt und würde mich vorher an einen Rechtsanwalt wenden, der hat dann Anspruch auf Akteneinsicht und kann euch fachlich besser beraten.
Der Einladung durch die Polizei nachzukommen ist man nur verpflichtet, wenn die Einladung durch die Staatsanwaltschaft beauftragt wurde.
Ja, das ist sie aber mit neuer (naja, von 2017) Gesetzgebung automatisch, weil die Polizeivollzugsbeamten generell als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft definiert und autorisiert sind. Es braucht keinen expliziten Auftrag mehr.
Akteneinsicht wird ein Zeuge nicht bekommen. Die kann man nur als Tatverdächtiger kriegen.
Akteneinsicht hat man weder als Beschuldigter noch als Zeuge oder Geschädigter.
Ein Rechtsanwalt eines Beschuldigten hat aber schon das Recht auf Akteneinsicht.
In diesem Fall stinkt die Einladung irgendwie bis zum Himmel und ich halte es durchaus für möglich, das die Polizei den wahren Grund für die Einladung nicht angegeben hat, um den Überraschungsmoment auf ihrer Seite zu haben.
Es könnte durchaus sein, dass die Tochter auf einmal als beschuldigte im Vernehmungszimmer sitzt und genau für diesen Fall hätte ich vorher meinen Rechtsanwalt in Stellung gebracht.
Also beim besten Willen: deine Tochter ist Opfer einer Straftat geworden und du willst jede Kooperation verweigern? Das ist gut…. für die Täter.
Jeder Anwalt, der Geschädigten rät, der Polizei nichts zu sagen, sollte sich vom Strafrecht abwenden und vielleicht lieber Baurecht machen.
Natürlich wird am Telefon nichts zu dem Vorfall gesagt. Woher soll man wissen, wer da am anderen Ende wirklich ist.
Aber egal, machen wir es kurz: zu einer polizeilichen Vorladung muss man nicht hin. Ruf an und sag ab, wenn du da nicht hin willst.
Also ich glaub schon, dass die Polizei notfalls weiss wer am anderen Ende wirklich sitzt.
Man hätte das im Brief ja schon erwähnen können, ich musste auch schon Aussagen bei der Polizei machen, und da stand grob um was es sich handelt. Ich meine 1x sogar etwas detaillierter. Ist aber auch schon lange her. Bisher habe ich jedenfalls immer gewusst WARUM ich zur Polizei muss.
Der Anwalt hat das nicht in diesem Kontext gesagt.
Und wenn ich wüsste, dass mein Kind ernsthaft bedroht worden wäre, dann würde ich NATÜRLICH dahin gehen. Deswegen hätte ich das eben auch ganz gern im Vorfeld gewusst, um einschätzen zu können ob ich Sie der Befragung aussetzen soll?
Meine Tochter wüsste, ohne dass man ihrem Gedächtnis auf die Sprünge hilft nicht, worum es gehen soll, was sie ja schon verständlicherweise verunsichert. Und sie ist halt ein Kind, das grossen Respekt vor der Polizei hat. Ich glaube dass ist bei den meisten so. Wär auch komisch, wenn sie das nicht beeindrucken würde und auch etwas einschüchtern, zumal sie eh ein Kind ist, dass ziemlich schüchtern ist.
Ausserdem gibt es noch einen anderen Grund über den ich öffentlich nicht sprechen möchte, aber vielleicht darf ich dich ja Mal per Nachricht anschreiben?!
Ich möchte eigentlich nicht, dass sie das über sich ergehen lassen muss, wenn es nicht ABSOLUT sein MUSS.
Relativ einfach - der Aufforderung zu einer Zeugenbefragung hat Deine Tochter Folge zu leisten - einer Befragung kann sie sich nur als Beschuldigte entziehen.
Und wenn Du schon so ein Fass aufmachst ( Helikopterelternteilgebahren oder gar Rasenmäherelterngebahren ) stelle ihr bitte einen Anwalt zur Seite .
Ansonsten - mache Dir bewusst ... sie soll lediglich darüber aussagen, was sie gesehen hat - nicht ihre Beteiligung schildern, sich also nicht selbst belasten. Die "arme" Kleine ist halberwachsen - wird in 3 Jahren alles selbst entscheiden dürfen, gleichgültig, ob Du sie auch dann noch als zu kindlich betrachtest. Lasse sie bitte an der Lebensrealität wachsen und sprich mit ihr auch über derartige Vorfälle, um sie auf's Leben "in der Wildnis" vorzubereiten.
Lass sie doch auflaufen! Sie will ja nicht wirklich Rat! Dass sowas Kinder erzieht, macht mir Angst ....
Das stimmt gar nicht was Du sagst. Nur wenn die Staatsanwaltschaft mit eingebunden wäre müsste sie Folge leisten.
Ja und Leute wie DU finde ich einfach nur schrecklich. Anmaßend wie sonst was und irgendwie voller Frust oder warum musst Du hier Leute über die Du NICHTS weisst und einfach nur eine Frage gestellt haben grundlos anmachen? Man .USS nicht antworten, gell? Aber Du willst fertig machen ne? Okaaay. 👍
Ich finde das ehrlich gesagt nicht gerade weitsichtig, um das eigentliche Wort Mal zu umschreiben. Zu meinen man könnte anhand einer Frage, auf die in dieser involvierten Personen schliessen, das ist einfach lächerlich. Aber mach Mal weiter, das ist seeeehr produktiv. Wenn man nötig hat Menschen zu denunzieren und zu verurteilen aufgrund ein paar Sätzen... Leider tauchen die frustrierten, die das Netz missbrauchen, um ihren Frust los zu werden, irgendwie immer auf, in genau diesem. Weil warum sonst sollte man sich so verhalten??? Es gibt einfach keinen Grund, denn es ist ein Ding der Unmöglichkeit wildfremde Menschen nach ein paar Wörtern einschätzen zu können. Schau .. manche können das nach Jahren nicht, obwohl sie mit demjenigen zusammen leben. Oder hast Du eine Glaskugel?
Da hat jemand aber ein hohes Aggressionspotential.
Da hat jemand aber ein hohes Aggressionspotential.
Schmunzel .....nein nur als Elternteil mehrerer Kinder plus rund 15 Jahre als Klassenelternvertretung eine Menge recht abenteuerliche Erfahrungen mit Helikopter- und Rasenmähereltern - aber auch mit absolut desinteressierten Eltern(teilen) gesammelt.
Die Wahrheit .. ich brech ab. 😆😆 Noch so einer der meint er hätte hellseherische Kräfte oder könne in Buchstaben deuten. Ich bin jedenfalls respektvoller geblieben als er und er hat sich etwas angepasst was nunmal nicht in Ordnung ist. Was ein Unding ist. Ich glaub Du verstehst gar nicht worum es geht. Schönen Tag noch.
Insgesamt .... ich ziehe heute eher den Hut vor angehenden Lehrern bzw. Anwärtern in den Polizeidienst, wenn ich " querdenkende" Ansichten bzw. Verbreitung derer ( siehe "Die Polizei ist nicht Freund und Helfer des Volkes. Sie ist Handlanger des Staates. Das polizeiliche System ist so konstruiert, dass jeder Bürger ein Verdächtiger ist und möglicher Täter." ) von manchen Eltern(teilen) so höre und lese.
Die Schule hat vermutlich Kenntnis von einer Straftat (Bedrohung § 241 StGB) erhalten. Folgerichtig hat sie, auch auf Grund ihrer Fürsorgepflicht, die Tat zur Anzeige gebracht.
Die Polizei hat nun die Ermittlungen der Tat aufgenommen. Mit dem Ziel den oder die Täter für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen.
Was macht ihr nun? Einfach mal die Mitarbeit verweigern wollen.
Das kann dann im Endeffekt dazu führen das die Tat nicht endgültig aufgeklärt werden kann und der Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Täter wird sich also darin bestärkt fühlen und denken ihm kann ja nix passieren. Wollen wir mal hoffen das deine Tochter bei seiner nächsten Tat nicht eventuell sein Opfer ist und nicht nur Zeugin. Aber vermutlich ist dann für dich auch wieder die Polizei schuld weil sie je nix getan hat.
Du solltest vielleicht Mal mit deinen Anwalt darüber reden und Mal schauen was er darüber sagt
Ja aber die Vorladung ist schon Morgen, der Termin wurde vorverlegt, da ich ansonsten keine Zeit habe, wegen Arbeit. Bzw. ich hatte vorgeschlagen nächste Woche, der Polizist wollte unbedingt Morgen. Der braucht oft zum Antworten und telefonisch ist er eh sehr schlecht erreichbar.
"Mein Anwalt sagte Mal zu mir, dass man jeden Kontakt zur und jede Befragung bei der Polizei besser vermeidet."
Wer sowas sagt, kann kein guter Anwalt sein.
Aus welchem Grund sollte man jeden Kontakt zur Polizei meiden? Das ist immer noch die staatliche Behörde, die für die öffentliche Sicherheit zuständig ist.
Und zum Glück ist unsere Polizei nicht durch ausufernde Korruption bekannt, anders als in so manchen Ländern.
Ja klar, das kann nicht schaden. Aber ich empfehle da einen neuen Anwalt, daher meine Antwort
Mein Anwalt sagte noch was, das Deine Frage beantworten KÖNNTE .. aber ich fürchte nicht: "Die Polizei ist nicht Freund und Helfer des Volkes. Sie ist Handlanger des Staates. Das polizeiliche System ist so konstruiert, dass jeder Bürger ein Verdächtiger ist und möglicher Täter." Ich sag nur was mein Anwalt sagte. Also ich fand diesen Anwalt bisher SEHR kompetent.
Dein Anwalt hat aber sehr verdrehte Ansichten. Nicht jeder Bürger ist automatisch verdächtig. Ein Zeuge bleibt auch erstmal ein Zeuge und hat auch durchaus das Recht nicht gegen sich selbst auszusagen.
Allein schon zu sagen, man solle sich grundsätzlich von der Polizei fernhalten, impliziert, dass man dies auch in Gefahrensituationen tun soll. Und genau das ist falsch. Die Polizei hat durchaus auch die Aufgabe zu schützen. Zaubern kann sie halt aber auch nicht. Der Bürger muss auch irgendwo selbst Initiative zeigen.
Das ist nicht richtig. Es gilt uneingeschränkt nur für Beschuldigte, was sie ja nicht ist.
Eine Zeugenaussage hingegen ist Bürgerpflicht. Akteneinsicht gibt es für Zeugen auch nicht!