Muss ich den Tathergang bei einer Bedrohung schildern, obwohl ich keine Anzeige erstatten will?
Hallo. Einem Kollegen von mir wurde letztens Gewalt angedroht und ich war dabei. Mein Kollege hat die Polizei gerufen und die haben die Personalien von dem Mann aufgenommen der meinen Kollegen bedroht hat. Ich habe jetzt einen Brief von der Polizei bekommen ob ich den Mann anzeigen will oder nicht. Ich und mein Kollege haben uns dagegen entschieden, aber es gibt ein Feld, wo man den Tathergang beschreiben kann. Ich weiß jetzt nicht ob ich das ausfüllen muss, wenn ich keine Anzeige erstatten will oder nicht
2 Antworten
Du bist Zeuge einer Straftat, warum möchtest Du nicht aussagen?
Es handelt sich nicht um ein Antragsdelikt, d.h. die Polizei ermittelt von Amts wegen, weil sie dazu verpflichtet ist. Ob Du oder der Kollege anzeigen möchten ist irrelevant.
Die Schilderung bei der Polizei ist die Anzeige. Polizei möchte lediglich wissen, ob sie tätig werden sollen. Das müssten sie eigentlich sowieso.
Die Bedrohung stellt kein sog. Antragsdelikt dar, bei welchem das Opfer ein Strafverfahren (Strafantrag) einleiten muss, um eine Verurteilung des Täters herbeizuführen.
Von daher verstehe ich die Reaktion der Polizei schlicht nicht.
Weil mein Kollege der bedroht wurde den Typ nicht anzeigen will. Die Aussagen kennt die Polizei schon und ohne Anzeige ist die ja eh unnötig