Ticket gültig durch Screenshot?

7 Antworten

Offiziell nein auch wenn es manchen Zugbeleitern egal ist. Ist das trotzdem nicht gültig.

Nein.

Du musst das Ticket entweder in der App ("DB Navigator") gespeichert haben oder das vollständige PDF-File aufrufen können.

Ein Screenshot muss nicht akzeptiert werden.

Rolf42  05.01.2022, 07:48

Ergänzung: Grundlage dafür sind die Beförderungsbedingungen der DB AG (siehe https://www.bahn.de/agb).

In den "Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards" steht dort im Abschnitt "I.6 Online-Ticket (OT)":

6.3.2 (...) Das Online-Ticket kann auf weißem Papier im DIN A 4-Format ausgedruckt werden. Alternativ ist die Anzeige des Online-Tickets im pdf-Format auf einem mobilen Endgerät möglich. (...) Es ist auch möglich, eine als Online-Ticket gebuchte Fahrkarte in ein Handy-Ticket gemäß Nr. 7 umzuwandeln und dieses in die Buchungs-App zu laden.

... sowie im Abschnitt "I.7 Handy-Ticket":

7.1.4 (...) Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Reisende die Buchungs-App mit Anzeige der Fahrkartendaten (Barcode, Kontrollgrafik) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. In eine Brieftaschen-App geladene Fahrkarten als Handy-Ticket können ebenfalls zur Kontrolle vorgezeigt werden. Der Reisende muss allerdings gewährleisten, dass die Buchungs-App auf demselben Endgerät installiert ist und die Fahrkarte dort ebenfalls geladen werden kann. (...)
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Ich habe das schon oft gemacht (falls die App sich nicht öffnet, kein Internet da ist usw) und es war nie ein Problem. Wenn ich für Freunde buche, schicke ich denen immer ein Foto davon.

annie80  04.01.2022, 23:12

Die DB-App lässt sich auch ohne Internet öffnen. Also man kann das Ticket auch offline herzeigen, wenn es in der App gespeichert ist.

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emsoprano  15.12.2023, 04:52

Leider für mich wurde ein Screenshot auf der Handy meiner Frau eben *nicht* akzeptiert. Mein Handy war tot und ich hatte auch ein Ausweis dabei. Jetzt muss ich trotzdem 53 Euro für Schwarzfahren bezahlen. Sehr ärgerlich.

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Ja, das geht. Hab ich zur Sicherheit auch schon gemacht. Und je nach dem auch noch ausgedruckt.

Also Screenshot ist verboten laut Richtlinien der Bahn. Sie werden oft akzeptiert aber erlaubt sind sie nicht!!!