Teilzeitbeschäftigt Kollegin im Urlaub, dann Vollzeit?

5 Antworten

Wenn im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag keine Regelung zu Überstunden steht, bist Du dazu auch nicht verpflichtet.

Gerade als Teilzeitkraft möchte und kann oft auch keine Überstunden machen, sonst hätte man sich einen Vollzeitjob gesucht.

Dein Chef kann Überstunden dann anordnen, wenn "dringende" betriebliche Belange das erfordern.

Allerdings geht das nicht von "Jetzt auf Gleich", ein AN hat das Recht zur Freizeitplanung, entsprechend muss der AG dem AN nach § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz mindestens vier Tage im Voraus mitteilen, wenn Überstunden gemacht werden sollen.

Überstunden sollten sowieso, ob mit oder ohne vertragliche Regelung die Ausnahme und nicht die Regel sein und Personalmangel ist auch nicht das Problem des AN.

Ja, man kann krank werden und dringende Angelegenheiten müssen von Kollegen erledigt werden. Das wird für die meisten Kollegen auch kein Problem sein.

Bei Urlaub sieht das aber anders aus. Urlaub wird geplant und der AG weiß, dass der AN in diesem Zeitraum weg ist. Er kann sich daher auch vorher darum kümmern, dass entweder ein Ersatz kommt oder eben nur die ganz wichtigen Dinge erledigt werden (ohne permanente Überstunden der Kollegen).

Ist Deine Kollegin eigentlich "weisungsbefugt", dass sie Dir mehr oder weniger befiehlt Überstunden zu machen, wenn sie fehlt? Falls nicht, finde ich das arg daneben.

Possiblemik 
Fragesteller
 24.06.2021, 11:03

also offiziell ist sie eine ganz normale Angestellte wie ich auch, aber intern wird sie als „Abteilungsleitung“ genannt wobei dies ja überflüssig ist da nur sie und ich in dieser Abteilung arbeiten. Sie macht sich halt sehr gerne wichtig

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Hexle2  24.06.2021, 11:14
@Possiblemik

Wie gesagt, sie kann Dir nichts befehlen und Überstunden nur, wenn dringend notwendig und vereinbart.

Ohne Vereinbarung ist das Entgegenkommen Deinerseits, Du solltest aber auch (wenn Du Überstunden machst), gleich den Freizeitausgleich, bzw. die Bezahlung absprechen (lass Dir das schriftlich geben, damit es nicht "vergessen" wird)

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Possiblemik 
Fragesteller
 24.06.2021, 11:17
@Hexle2

Was müsste denn im Vertrag drin stehen bzgl der Überstunden? Also ich konnte nichts dazu finden, kann aber natürlich auch sein dass es so umschrieben wird und ich es einfach nicht verstehe. Und vielen lieben dank für die schnellen Antworten ☺️

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Hexle2  24.06.2021, 11:28
@Possiblemik

Es kann z.B. drin stehen, dass der AN bei dringendem betrieblichen Bedarf Überstunden zu leisten hat oder dass der AG bei dringendem betrieblichen Bedarf Überstunden anordnen kann.

Es muss aber auch drin stehen, wie mit den Überstunden verfahren wird. Ob es ein Zeitkonto zum "abfeiern" der Überstunden gibt oder ob diese bezahlt werden.

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Possiblemik 
Fragesteller
 24.06.2021, 11:54
@Hexle2

„Der Arbeitnehmer leistet auf Anforderung des Arbeitgebers Mehr-, Nacht-, Sonn-, Feiertags- und Schichtarbeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist und er nicht aufgrund besonderer Umstände daran gehindert ist.“ das hab ich gerade in meinem Vertrag gefunden, das ist allerdings auch das einzige was dazu drin steht.

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Hexle2  24.06.2021, 11:57
@Possiblemik

Das "Einzige" ist gut (Ironie)

Du hast Dich verpflichtet bei Bedarf Mehrarbeit zu leisten (Überstunden) und an allen Tagen, egal ob Sonn- oder Feiertag, egal ob Morgens, Mittags, Abends oder Nachts zu arbeiten.

Mehr kann man einem AG nicht zusagen.

Wenn der AG den dringenden Bedarf an Überstunden belegen kann, musst Du sie leisten. Allerdings funktioniert das nicht dauerhaft, das sollen die Ausnahmen sein.

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Urlaubs- und Krankheitsvertretung sind die Regel.

Bedeutet aber NICHT, dass du deine Arbeitszeiten aufstocken musst.

Heißt, entweder du schaffst ihren Kram innerhalb der 30 Stunden, oder es bleibt was liegen oder du bleibst 40 Stunden und machst alles fertig.

Es gilt der schriftliche Vertrag und keine mündlichen Nebenabsprachen. Weder zu deinem vor- aber auch nicht zu deinem Nachteil

Kläre das mit Deinem Chef. Nur er kann da eine klare Ansage machen. Deine Kollegin hat da nichts zu sagen oder Dich anzuweisen.

So generell wie sie das ausspricht, stimmt das keinesfalls.

Personalprobleme sind nicht automatisch Deine Probleme.

Wenn die 30 Stunden ohne Überstunden usw im Vertrag vermerkt sind, dann kannst du unmöglich "spontan" als eine Vollzeitkraft eingesetzt werden.

Was deine Kollegin dazu sagt ist übrigens völlig wurscht! Wichtig ist was der Chef zu dem Thema sagt!

Chromat66  24.06.2021, 10:24

Und auch der kann es ohne Vertragsrundlage nicht einfach anordnen.

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blacksheepkills  24.06.2021, 10:25
@Chromat66

Deswegen habe ich bereits geschrieben:

Wenn die 30 Stunden ohne Überstunden usw im Vertrag vermerkt sind, dann kannst du unmöglich "spontan" als eine Vollzeitkraft eingesetzt werden.

Ich meinte damit, dass es wichtig ist wie der Chef dazu steht, weil die Kollegin nichts zu melden hat! Wenn der Chef das anders sieht als die Kollegin ist ja alles in Ordnung!

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Chromat66  24.06.2021, 10:27
@blacksheepkills

Wahrscheinlich wohl nicht, da er es beim Einstellungsgespräch schon angedeutet hat.

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Possiblemik 
Fragesteller
 24.06.2021, 11:06

Ich möchte natürlich keine Streitigkeiten mit dem Chef oder der Kollegin, jedoch sehe ich es nicht ein, sie im August 3 Wochen zu vertreten, vorallem weil es die privaten Umstände auch nicht wirklich zulassen. Aber was tun wenn der Chef sagt „Sie wussten doch vorher worauf Sie sich eingelassen haben“?

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