Taschengeld aufbessern mit Hunde ausführen

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Wer Dir auch nur ansetzweise einen Hund in die handgibt macht sich zum einen strafbar und zum anderen geht der hundehalter ein unverhaeltnismaessig hohes risiko ein. Dich als Kind betrachte ich, und etliche ander Hundefuehrer einfach nur als gefahr.
Zum einen darf ein mesnch nur einen Hund fuehren, wenn dieser geistig und koerperlich dazu in der lage ist. Neben diversen gerichten bezeweifle auch ich, dass Du in der lage bist ausreichend schnell und sicher eine gefahrensituation zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren, dies insbesondere mit einem hund, den Du nicht ausreichen kennst. Selbst mit einem kleinhund bist bei Deinem alter ganz schnell an Deinen koerperlichen grenzen angelangt. Ich bezweifle schlicht, dass Du in der lage bist 10kg lebendgewicht auf 25cm schulterhoehe auch nur annaehernd zu kontrollieren. Von groesseren und schwereren tieren mal ganz abgesehen. Daneben verlangt das Deutsche tierschutzgesetz, dass ein Hundehalter mindestens 16Jahre alt sein muss .... aqnalog dazu sehe ich absolut KEINE rechtliche basis, dass eine Hundefuehrer erheblich juenger sein darf.
Daneben stellt sich die frage der Haftung im fall, dass es zu fehlreaktionen seitens des Hundes kommt. Nach den VVG handelt ein tierhalter vorsaetzlich, wenn er das tier einem dritten ueberlaesst, der offensichtlich nicht in der lage ist, das tier zu fuehren. Oben genannte zweifel muss jeder verantwortungsvolle hundehalter haben. Damit greift der Versicherungsschutz nicht. Du selbst kannst Dich gar nicht versichern. Im Ernstfall muesste ich den hundefuehrer dazu bringen, den hund unter kontrolle zu bringen, erst dann darf ich rechtlich gesehen gegen den hund vorgehen. Macht sich schwer, denn gegen ein kind ist gar kein vorgehen erlaubt. Selbst, wenn, wie nicht nur selten vorkommt, das kind aus dummheit oder was auch immer, den hund auf mich oder meine hunde hetzt. Also bliebe jeder einigermassen verantwortungsvolle hunhdehalter im zweifel auif seinem schaden sitzen ....... ganz witzig.
Ein Kind unter 16Jahre darf gar keine auf dauer angelegte Beschaeftigung ausfuehren ...... das nennt sich Kinderarbeit und ist schlicht STRAFBAR. Wenn dann auch noch dafuer werbung machen wolltest und das defakto gewerblich anbietest, dann ist das strafbar und ordnungswiedrig.Wer Dir dazu raet, ist zumindest der Beihilfe schuldig.
Insgesamt halte ich jeden, der Dir raet einen hund zu fuehren und oder Dir ohne jede aufsicht einen hund zum fuehren uebergibt als straftaeter. Wer auch immer das tut, auch nur dazu raet, sollte fuer alle schaeden, die entstehen voll haften und auch die reaktionen, der betroffenen hundehalter abgreifen .... in jeder art

ItsMee 
Fragesteller
 18.10.2010, 19:01

OMG. Danke ne?! Jetzt bin ich mal richtig aufgeklärt. ^^. Dann muss ich mir was anderes suchen...

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James131  19.10.2010, 17:39
@ItsMee

Tut mir boese, dass ich auf einiges mehr hinweise als auf streicheleinhaiten

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Simlicker1  25.02.2011, 15:20

Dann müsste schule ja auch verboten Werden. Ich zitiere : "Ein Kind unter 16Jahre darf gar keine auf dauer angelegte Beschaeftigung ausfuehren ...... das nennt sich Kinderarbeit und ist schlicht STRAFBAR" Zitat ende. Schule ist eine auf dauer angelegte Beschäftigung. So rein theoretisch. Dann kommt natürlich diese Schulpflicht. Aber das sollte man lieber nochmal überdenken. Dieser Wortlaut ist vielleicht nicht gut gelungen ;)

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Jariz  22.03.2011, 22:13

genaugenommen hast du damit recht, aber es gibt immer ein paar alte leute, die ihr geld liebend gerne leuten hinterher schmeißen und ein dacken von 15cm größe kann jeder halten, auch mit 13, kommt im ernstfall schließlich besonders auf den körperbau an, aber rechtlich schließe ich mich dir voll an

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Unicornjojochen  03.06.2019, 23:48

Ab 13 Jahren darf man arbeiten, zumindest ein paar Stunden. Dazu gibt es gesetzlich feste Regeln. Bitte informieren, bevor man so einen Mist verbreitet.

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Natürlich sollst Du keine großen Hunde, die evtl. schlecht erzogen sind und somit auch kräftemäßig Dir weit überlegen sind, ausführen. Doch kleine Hunde und insbesondere ältere Hunde, die gut erzogen sind, kannst Du an der Leine ausführen. Man wird auch mit dem Hundebesitzer absprechen, dass Du zu Beginn mit dem Hundehalter gemeinsam kleine Runden gehst, Du lernst dabei was und wie der Hund reagiert und wenn ihr euch aneinander gewöhnt habt, kannst Du ohne großes Risiko den Hund auch alleine ausführen. Deine Eltern werden Dir dann auch die Erlaubnis erteilen und Dich unterstützen. Mein Enkel Emil ist 9 Jahre und kann mit der Airedale-Terrier Hündin Lola, die dreieinhalb Jahre jung ist, kleine Runden im Feld alleine gehen.

Höre Dich doch in der Nachbarschaft - auch bei älteren Leuten - um, ob sich eine Gelegenheit ergibt. Dass Du dann ein kleines Entgelt bekommst, ist selbstverständlich.

ItsMee 
Fragesteller
 19.10.2010, 12:33

Danke für den Beitrag. Hm... jetzt bin ich hin und her gerissen. So wie sie es erklärt haben, habe ich mir das auch vorgestellt, also das man zuerst zsm. den Hund ausführt.... danke nochmal ^^

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James131  19.10.2010, 17:42

Ne 9jaehrige mit nem Airedale OHNE aufsicht ....... wenn da was passiert ist das kein wunder und wer dann noch nur von fahrlaessigkeit schreibt untertreibt masslos. Das ist im guenstigsten Fall verantwortungslos ..... im schlimmsten fuer Hund toetlich und kind mit erheblichen verletzungen verbunden ....... schlimmere ratschlaege gibt es schon kaum noch kopfschuettel

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Lacus  19.10.2010, 20:14
@James131

Ihre Kritik James131 an meinem Beitrag ist im günstigsten Fall unsachlich und letztendlich die Reaktion eines Menschen, den seine eigenen Ängste fast umbringen. Hinzu kommt dann, dass der liebe James131 zu wenig und zu schlechte Erfahrungen mit Hunden und Jugendlichen hatte. ItsMee als Kind zu bezeichnen ist nicht nur eine Taktlosigkeit, sondern auch eine Frechheit gegenüber Jugendlichen. Sie wird auch im Interesse und in der Verantwortung ihrer Eltern und der Hundehalter keine strafbaren Handlungen begehen.

Was nun den Enkel Emil und unsere Airedale-Terrierhündin betrifft, sprechen sie Dinge an, von denen Sie wirklch keine Ahnung haben. Wir wissen sehr genau, was wir verantworten können. Darüber hinaus sind Ihre Kenntnisse des BGB insgesamt mangelhaft.

Abschlielßend kann ich nur feststellen, das sich hier jemand zu Wort meldete, dem schon bei dem Gedanken einen Hund auszuführen, das Herz in die Hose rutschte und nun nicht in der Lage ist, es wieder an der richtigen Stelle zu positionieren und mit seinem Problem versucht andere Menschen zu belästigen.

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James131  16.11.2010, 18:53
@Lacus

Vielen DFank fuer Die aufklaerung bezueglich haftung von Jugendlichen und deren regelung im BGB sowie die Ordnungsrechtlichen Regelungen. Selbstverstaendlich bin ich masslos taktlos und absolut unerfahren was Terrier betrifft und habe auch keine ahnung davon.Ganz gewiss habe ich keine ahnung von Hundeausbildung und noch weniger davon ob ein Airedale allein von Schulterhoehe und Gewicht ein Kind mindestens ebenbuertig ist.
Wer behauptet, das hier ist die richtige stelle um sich umfassend ueber hunde, hundeausbildung unde gefahren bei umgang mit hunden zu belesen, der muss schon echt innenblond sein. Die leute,. die sich damit auskennen sind hier wohl in der minderheit.
Aber ich bin dafuer frech und dumm .... bei Deiner erfehrung und Deiner kennstnisbuergerlichen rechtes, versicherungsvertragsrechtes und ordnungpolizeilichen regelungen muss ich mich ja schon fast verneigen was Deine kenntnisse bei terier und deren ausbildung angeht, selbstverstaendlich bist da nur zu bewundern.
Ich lach dann auch im keller

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Lacus  16.11.2010, 20:24
@James131

Wenn Sie dann schon im Keller sind und große Ruhe und Besinnlichkeit sich um Sie herum ausbreitet, sollten Sie Ihre Sinne an erster Stelle auf die deutsche Rechtschreibung und Grammatik lenken und sich dann Besserung geloben. An zweiter Stelle schicke ich Ihnen noch, lieber James131, ein paar Verse, die Ihnen wie auch mir hier und da hilfreich zur Seite stehen.

BLICKWINKEL

Lacus, 16.11.2010

Auch mir ist oft der Blick verstellt,

und seh' dann nur den Teil der Welt,

der meinem Anspruch nicht zuwider,

und schreib' den Anspruch auch gleich nieder,

das ist so mein Verhaltensmuster,

was wirklich hell ist, wird dann duster,

ich merke dies und kann's nicht fassen,

nein, meine Schlorren wollen mir nicht passen,

indem ich dies so richtig nun bedenke,

und mir zum Denken Zeit auch schenke,

verändert sich der Anspruch und der Blick,

ich schaue vorwärts und zurück,

und siehe da, es ist doch kaum zu fassen,

jetzt kann ich laufen, da die Schlorren passen.

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Von dieser Regel hab ich noch nie gehört. Guck mal in der Zeitung bei kleinanzeigen da findest du jede 2. Woche solche leute , die nach Leuten suchen, die ihre Hunde ausführen

dragonheart1952  18.10.2010, 14:13

Versicherungstechnisch muss der Hundeführer ein gewisses Alter haben. Die Vorschrift gibt es.

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James131  18.10.2010, 17:16
@dragonheart1952

Nur versicherungstechnisch?????
Also soll ein 13jaehriges kind als dienstleister mal eben einen hund fuehren, der von der schulterhoehe gleich gross ist und allein eine 100fache zugkraft entwickelt. Aber die boesen versicherungen ..........
Nein, die idioten, die das zulassen!

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Ist eig. kein Problem und wenn du jemanden findest, bezahlen die in der Regel auch Geld.

Normalerweise...

so leid es mir für dich tut, ich kenne das als ich noch jünger war, aber einem 13 Jährigen Mädchen wird kein vernünftiger Mensch seinen Hund anvertrauen, erst recht nicht für Geld, zumal eine professionelle Hundesittern (kenne auch eine ) pro Std 6 Euro nimmt, also warum meinem Hund einem Risiko aussetzten!

ItsMee 
Fragesteller
 18.10.2010, 19:03

Dankeschön. Mit wie vielen Jahren war denn die professionelle hundesitterin professionell??

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