Das Jugendamt ist grundsaetzlich als juristische person, wie eine natuerliche person bei Personensorge zu behandeln. Einfacher .... das Jugendamt muss sich an die gleichen Gesetze halten wie andere personensorgeberechtigten.
Der punkt ist jedoch, dass das Jungendamt einen Dritten damit beauftragen kann dies pflichten zu uebernehmen und das ganze wird dadurch verkompliziert, dass die aufsicht durch das zustaendige Familiengericht erfolgt.
Ohne richterlichen bneschluss oder ein Urteil kann und wird ja das Jugendamt nicht ganz oder teilweise personensorgeberechtigt und kann auch keinen dritten beauftragen
Was die folge ist .... nun, das Jugendamt muss den zumeist privaten traeger nur sorgsam aussuchen und kann dann fast seine aufsichstspflicht schleifen lassen. Der Richter .... genauer das Gericht ... muss nur pruefen ob das Jugendamt seinen pflichten nicht grob fahrlaessig oder vorsaetzlich verletzt. Der beauftragte dritte soll zwar was tun, mangels kontrolle und schweren hindernissen bei dem durchgriff auf den, macht dieser das jedoch nicht immer zuverlaessig ..... aber bekommt dafuer gutes geld.
Um dagegen vorzugehen muesste also jemand pflichtverletzungen des jugendamtes bei der auswahl des beauftragten nachweisen, dem beauftragten schwere (aufsichts-)pflichtverletzungen und das bei dem zustaendigen familiengericht melden, damit dann eine pruefung stattfinden kann.
Strafrechtlich analog, es muss dem beauftragten eine straftat nachgewiesen werden und dem jugendamt ebenso, zumindest jedoch, dass es tatsaechlicgh kenntnis davon hat. Kaum einer der ueberlasteten Staatsanwaelte tut sich das an, solange nichts ernsthaft passiert ist und nur wenige polizeireviere haben ueberhaupt dafuer geschulte beamte .....
Ach ja, im gegensatz zu anderen behoerden gibt es auch kein aufsichtsamt fuer das Jugendamt, sondern die aufsicht obliegt unmittelbar dem Bundesland ..... was die ausfischt in bis zu vier zustaendige behoerden splittet, was dazu fuehrt, dass ein jugendlicher eher ein rentner ist als das sich jemand zustaendig fuehlt ...... solange da niemand einen aufstand probt ;-)