Strafbar?

4 Antworten

A könnte sich hier wegen Unterschlagung nach § 246 StGB strafbar gemacht haben:

Er hat seine Pflicht, den Fund nach § 965 BGB unverzüglich anzuzeigen, verletzt und sich das Geld stattdessen selbst zugeeignet.

Dasselbe müsste für B auch gelten, da bin ich mir aber nicht ganz so sicher.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Still  26.04.2025, 06:27
A könnte sich hier wegen Unterschlagung nach § 246 StGB strafbar gemacht haben:

Warum Konjunktiv?

VaryNia  26.04.2025, 09:29
@Still

Weil ich mir nicht zu 100% sicher war (und weil der FS den SV ja nur stark gekürzt hier gepostet hat, falls es in diesem also weitere Informationen gab, konnte ich diese nicht berücksichtigen). Außerdem hast du in deiner Antwort selbst Konjunktiv benutzt.

Still  26.04.2025, 12:58
@VaryNia

Weil ich die Sichtweise entweder oder gewählt habe ; - )

Da in der Frage steht: er hat das gefundene Geld behalten und verteilt, ist die Straftat Fakt.

ruhrgur  25.04.2025, 23:08

Bezüglich B könnte der FS bspw. Hehlerei und Geldwäsche prüfen. Hier kommen sogar Konkurrenzen in Frage, das ist, sofern der FS eine allgemeinbildende Schule besucht, etwas fies – oder vom Aufgabensteller gar nicht bedacht :'D

VaryNia  25.04.2025, 23:14
@ruhrgur

Oh ja, Hehlerei bzw. Geldwäsche sind eine gute Idee.

Ich finde die Aufgabe für den Rechtsunterricht allgemein etwas fies. Zumindest bei mir kam keiner der drei Tatbestände im Schulunterricht dran und das sind ja auch alles keine so einfachen Tatbestände, von den Konkurrenzen ganz zu schweigen.

NANUNANA9057 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 23:26
@VaryNia

Wir haben schulisch schon so einiges durch ich studiere Jura und wir haben da imoment so ein paar Fallbeispiele 😊 dürfen uns darauf dann Themen raussuchen und das war dann doch ganz interessant 😊 vielen Dank !

NANUNANA9057 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 23:31
@ruhrgur

Dankeschön 😊 was meinen sie genau mit Konkurrenzen?

ruhrgur  26.04.2025, 12:37
@NANUNANA9057

Sind mehrere Rechtsnormen nebeneinander anwendbar, sind Konkurrenzen zu prüfen. Ein Tatbestand kann hinter einem anderen zurücktreten, wenn derselbe Unrechtsgehalt bereits im anderen enthalten ist. Insbesondere bei Hehlerei und Geldwäsche lassen sich hier theoretisch mehrere Ansichten vertreten. Siehe Rn. 20:

https://dean-blohm.de/261-stgb/

Den Gutachtenstil beherrschst du? Konkurrenzen prüft man i. d. R. als letzten Punkt vor dem Gesamtergebnis.

Dürfte unter Hehlerei fallen bzw. Mittäterschaft bei Fundunterschlagung.

Potentiell schon, das ist Geldwäsche.

Woher ich das weiß:Recherche

Ich bin mir nicht sicher, ob das bei Geld auch gilt oder nur für Gegenstände, aber evtl könnte es dann unter "Hehlerei" fallen.