Strafbar?
Hallöchen
Ich brauch für meine Schule thema Recht einen fertige Mappe. Ich möchte wissen:
Wenn Person A Geld findet -mehr wie 1000€ ,es nicht meldet
Und Person A, Person B davon Geld Abgibt. Und Person B nimmt es an
Macht sich Person B mit strafbar? ( Person B wusste dass es gefundenes Geld ist)
4 Antworten
A könnte sich hier wegen Unterschlagung nach § 246 StGB strafbar gemacht haben:
Er hat seine Pflicht, den Fund nach § 965 BGB unverzüglich anzuzeigen, verletzt und sich das Geld stattdessen selbst zugeeignet.
Dasselbe müsste für B auch gelten, da bin ich mir aber nicht ganz so sicher.
Bezüglich B könnte der FS bspw. Hehlerei und Geldwäsche prüfen. Hier kommen sogar Konkurrenzen in Frage, das ist, sofern der FS eine allgemeinbildende Schule besucht, etwas fies – oder vom Aufgabensteller gar nicht bedacht :'D
Oh ja, Hehlerei bzw. Geldwäsche sind eine gute Idee.
Ich finde die Aufgabe für den Rechtsunterricht allgemein etwas fies. Zumindest bei mir kam keiner der drei Tatbestände im Schulunterricht dran und das sind ja auch alles keine so einfachen Tatbestände, von den Konkurrenzen ganz zu schweigen.
Wir haben schulisch schon so einiges durch ich studiere Jura und wir haben da imoment so ein paar Fallbeispiele 😊 dürfen uns darauf dann Themen raussuchen und das war dann doch ganz interessant 😊 vielen Dank !
Dankeschön 😊 was meinen sie genau mit Konkurrenzen?
Sind mehrere Rechtsnormen nebeneinander anwendbar, sind Konkurrenzen zu prüfen. Ein Tatbestand kann hinter einem anderen zurücktreten, wenn derselbe Unrechtsgehalt bereits im anderen enthalten ist. Insbesondere bei Hehlerei und Geldwäsche lassen sich hier theoretisch mehrere Ansichten vertreten. Siehe Rn. 20:
https://dean-blohm.de/261-stgb/
Den Gutachtenstil beherrschst du? Konkurrenzen prüft man i. d. R. als letzten Punkt vor dem Gesamtergebnis.
Dürfte unter Hehlerei fallen bzw. Mittäterschaft bei Fundunterschlagung.
Potentiell schon, das ist Geldwäsche.
Ich bin mir nicht sicher, ob das bei Geld auch gilt oder nur für Gegenstände, aber evtl könnte es dann unter "Hehlerei" fallen.
Warum Konjunktiv?