Steuerklasse 3 trotz Trennung Strafe?
Hallo, mein Partner lebt von seiner Frau seit Oktober 2020 getrennt und wusste nicht dass er seine Steuerklasse ändern muss. Bisher wurde er auch dazu nicht aufgefordert, nun habe ich ihn aufgeklärt dass er dies auch selbst tun muss da er jetzt schon mit einer erheblichen Nachzahlung rechnen kann. Aber irgendwie weigert er sich weil er natürlich dadurch in die ungünstigere Steuerklasse 1 wechseln müsste und ich weiß dass er seiner Exfrau (noch nicht geschieden) jeden Monat einen erheblichen Betrag für die Kosten des gemieteten Hauses zukommen lässt, dafür aber keinen offiziellen Unterhalt zahlt. Eigentlich ist diese Trennung bis auf die Ummeldung sowieso nirgendwo offiziell gemeldet worden. Die beiden haben dies weder über Scheidung noch beim Jugendamt oder sonst wo gemeldet, sondern klären bisher alles privat. Ich weiß dass seine Ex-Frau in dem Haus eine Gewerbetätigkeit angemeldet hat, sie aber nicht zum Leben und als alleiniges Einkommen reicht und eher einem Nebenverdienst gleich kommt. Sie will das natürlich nicht aufgeben und hält an dem Haus fest und versucht auch immer wieder meinem Freund einzureden das ein Umzug nach der Trennung für das gemeinsame Kind, psychisch schädliche Auswirkungen hätte. Dabei kommt der kleine meines Erachtens nach sehr gut mit der Trennung zurecht da mein Freund sich auch wirklich extrem viel um ihn kümmert und ihn in der Woche nach der Arbeit bei sich hat und am Wochenende ist der kurze mehrmals im Monat komplett bei uns. Ich habe das Gefühl dass er klein bei gibt und die Steuerklasse nicht ändern möchte weil er sonst, mit StKl 1, diese hohe Summe für das Mietshaus nicht mehr aufbringen könnte und damit einen Stein ins Rollen bringen würde (Umzug, Aufgabe des Gewerbes im Haus). Ich rede auf ihn ein dass er sich Schulden anhäuft und eventuell ein Strafverfahren durch so was auf ihn zukommen könnte, aber irgendwie will er sich dem Ganzen nicht stellen bzw schiebt es andauernd vor sich her und und ich habe das Gefühl er will alles so weiterlaufen lassen. Wir beide wohnen übrigens auch nicht zusammen und er hat immer noch seine eigene Wohnung. Was kann schlimmstenfalls passieren? Wie bekomme ich ihn zur Vernunft? Ich glaube er macht sich gar keine Gedanken darüber was alles passieren kann dadurch.
3 Antworten
Die Steuerklasse bestimmt lediglich welche Vorauszahlung auf die jährlich zu entrichtende Steuer monatlich geleistet wird. In die Steuerklasse werden bestimmt Abzugsbeträge, wie eben z.B. das Ehegattensplitting, vorab eingerechnet. Tatsächlich relevant ist aber die jährliche Steuererklärung. Und HIER kommt es darauf an was dein Freund tatsächlich angibt und ob die Trennung sich auch in der Steuererklärung reflektiert. Da wegen der Klasse I/V sowieso eine gemeinsame Erklärung abgegeben werden muß sollte sich dabei alles aufklären. Das heißt aber auch dass dann eine entsprechende Nachzahlung fällig wird. Und bei Klasse I/V muß IMMER eine Steuererklärung abgegeben werden.
Ok danke..Ich weiß dass sie jetzt selber eine Steuererklärung macht weil sie dies muss aufgrund des Gewerbes und er hat ihr seine Unterlagen gegeben.. das ganze wurde aber meines Wissens nach noch nicht beim Steuerberater abgegeben. Und mein Freund sagt sie soll sich darum kümmern weil er das sonst immer die ganzen Jahre gemacht hat und Sie Ihre Unterlagen einfach nicht vernünftig zusammen bekommen hat. Ich hoffe dass der Steuerberater die beiden dann dementsprechend berät.. ich hatte nur Angst dass mein Freund Schwierigkeiten oder eine hohe Nachzahlung bekommt wenn er nicht mal endlich aktiv wird.
Das muss er erstmal auch nicht, wenn sie sich einig sind. Die Frau hat durch Steuerklasse 5 erhebliche Einbußen. Erst wenn sie ändert, muss er auch. Da müssen sie sich aber unbedingt absprechen.
Ach ja, und sie könnte doch dann in die Steuerklasse 2 wechseln
Sie bekommt Zahlungen, das wird sich sicher lohnen. Wird erst schwierig, wenn es an das Trennungsjahr geht
Das Trennungsjahr ist bereits seit vier Monaten vorbei
offiziell? Also Scheidung eingereicht und geltend gemacht? Dann ist es in der Tat ein Problem mit den Steuerklassen
Nein zum Glück wurde die Scheidung offiziell bisher nicht eingereicht 👍
Aber sie leben seit fast 1,5 Jahren getrennt, hat er nicht eine Meldepflicht? Ich habe gehört in dem Jahr der Trennung kann man die Steuerklasse bis zum Jahresende wechseln und dies wäre Dezember 2020 gewesen. selbst wenn Trennungsjahr abgewartet werden würde wäre dies im Oktober 2021 geschehen und er hätte dann spätestens bis Ende 2021 mitteilen müssen.
Warum? Sie sind ein Ehepaar und machen eine gemeinsame Steuererklärung. Das ist gar nicht so selten
Eine Strafe gibt es nicht. Die Steuerklasse ist ja nur für den Steuerabzug im laufenden Jahr zuständig.
An der festzusetzenden Einkommensteuer am Ende ändert die Steuerklasse nichts. Mit dem Steuerbescheid wird dann die im laufenden Jahr zu geringe einbehaltene Steuer ausgeglichen.
Für das Jahr 2020 sind auch noch die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung gegeben.
In der Steuererklärung 2021 muss halt das Datum der Trennung angegeben werden. Dann wird die Steuerklasse auch geändert von Amts wegen.
Also muss er dann Oktober 2020 angeben? In dem Monat ist auch die Ummeldung geschehen.
Okay, ich war nur beunruhigt weil man mir erzählt hatte, dass er noch in dem Jahr die Steuerklasse hätte ändern müssen und dass er für das gesamte Jahr 2021 nachzahlen muss, weil er auch nicht wieder zurück gezogen ist und sie seitdem getrennt sind. Aber dann ist ja alles gut..
Es kommt sehr wahrscheinlich zu einer Steuernachzahlung mit dem Bescheid 2021. Aber vorher braucht er nichts zurück zu bezahlen, bevor der Bescheid kommt. Vielleicht hatte er auch extrem hohe Werbungskosten, dass am Ende doch keine Nachzahlung heraus kommt. Das weiß man am Ende aber erst, wenn der Steuerbescheid für 2021 kommt.
gibt es nicht. Ehegatten, sofern sie nicht dauernd getrennt leben, haben die Wahl zwischen der Kombination III/V und IV/IV.