Steuererklärung nach Kündigung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung ist unabhängig von deinem derzeitigen beruflichen Situation möglich.

Eventuelle Erstattungen als Vermögen musst du m.W.n. ja beim Jobcenter mit angeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Du hast nicht das Recht, sondern du bist verpflichtet, eine abzugeben, da du ALG1 erhalten hast.

Seine Steuerklärung darf man immer abgeben, om man arbeitslos ist oder sonst was, spielt absolut keine Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist sogar besser.

Steuerfreibeträge sind Jährlich gemessen, wenn du nur 4 Monate gearbeitet hast (in denen du Steuern bezahlt hast) kriegst du ganz gut was zurück.