Steuererklärung nach Kündigung?
Hallo,
im Jahre 2023 habe ich meine Ausbildung erfolgreich absolviert und habe kurze Zeit später auch angefangen in einer anderen Firma zu arbeiten. Dort war ich mehrere Monate tätig und wurde dann gekündigt. Nach ca. 4 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich in einer anderen Firma angefangen (2024) und wurde innerhalb 1 Monat gekündigt. Jetzt möchte ich für das Jahr 2023 eine Steuererklärung machen und bin momentan arbeitslos. Habe ich noch das Recht darauf? Oder geht es nicht mehr, da ich aktuell arbeitslos bin und ab dem nächsten Monat eventuell Arbeitslosengeld beziehe
3 Antworten
Die Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung ist unabhängig von deinem derzeitigen beruflichen Situation möglich.
Eventuelle Erstattungen als Vermögen musst du m.W.n. ja beim Jobcenter mit angeben.
Du hast nicht das Recht, sondern du bist verpflichtet, eine abzugeben, da du ALG1 erhalten hast.
Seine Steuerklärung darf man immer abgeben, om man arbeitslos ist oder sonst was, spielt absolut keine Rolle.
Das ist sogar besser.
Steuerfreibeträge sind Jährlich gemessen, wenn du nur 4 Monate gearbeitet hast (in denen du Steuern bezahlt hast) kriegst du ganz gut was zurück.